Interview zur Eröffnung des Cyber-Competence-Centers
Der Schwerpunkt soll dabei auf den Themen Phishing E-Mails, Identitätsdiebstahl und Schadsoftware liegen. Zu befürchten bleibt, dass die aktuellen Missstände in den Ermittlungsbehörden beim Thema Internetstrafrecht nicht beseitigt werden. Aktuell ist vor allen Dingen das Problem der langen Verfahrensdauer akut. Nach einer Hausdurchsuchung benötigen die Behörden durchschnittlich mindestens ein Jahr zur Auswertung der beschlagnahmten Computer. Dieser Zustand ist weder für die Beschuldigten noch für die Geschädigten einer Internetstraftat hinnehmbar. Es werden immer noch deutlich zu wenig Fachkräfte bei den Polizeibehörden eingestellt.
Kritisch zu betrachten ist auch die kommunizierte Schwerpunktsetzung des neuen Cyber-Competence-Centers. Die Themen Verleumdung, ungewollte Veröffentlichungen und Beleidigung im Internet werden nicht in den Fokus gerückt. Es wird dabei verkannt, dass gerade groß angelegte Verleumdungskampagnen ganze Unternehmen und viele Arbeitsplätze zerstören können. Auch der persönlichen Bedeutung von Geschädigten bei der Veröffentlichung intimer Fotos oder dergleichen wird nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt. Diese Verfahren werden für gewöhnlich stiefmütterlich behandelt und alsbald eingestellt.
Herr Rechtsanwalt Benjamin Grunst äußerte sich in dem Beitrag des RBB zu der benannten Problematik.