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Internetrecht

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Unser Anwaltsteam um die Kanzleipartner Norman Buse, LL.M. (Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz u. Urheber-/Medienrecht) und David Herz (Fachanwalt für IT-Recht u. u. Urheber-/Medienrech) berät und vertritt Sie bundesweit im Internetrecht.

Wir können dabei auf eine langjährige Erfahrung in diesem Rechtsgebiet zurückgreifen, so dass wir unseren mandanten mit hoher Kompetenz und Spezialisierung zur Seite stehen.

Treten Sie jetzt mit unserem Internetrechtsteam in Kontakt und vereinbaren einen Termin per Telefon, Videoanruf oder vor Ort in unserer Kanzlei.

Worum geht es im Internetrecht?

Allgemein ist das Internetrecht kein klassisches selbstständiges Rechtsgebiet, sondern stellt eine Querschnittsmaterie aus verschiedenen Rechtsgebieten dar.

Man kann allgemein sagen, dass das Internetrecht ein Sammelbegriff für die rechtlichen Verhältnisse und Probleme rund um das Thema Internet. Bezugspunkte hat das Internetrecht vor allem zum Medien- und Presserecht, zum Urheberrecht, zum IT-Recht, zum Wettbewerbsrecht, zum Markenrecht und zum Vertragsrecht.

Welche Leistungen bieten Ihnen unsere Anwälte zum Internetrecht aus Berlin und Hamburg an?

Internetrecht: Bezug zum Medienrecht und Presserecht

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung und der Abwehr von medienrechtlichen bzw. presserechtlichen Ansprüchen, Vertragsgestaltung in medienrechtlichen Angelegenheiten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in jedem Verfahrensstadium.

Dabei gehen unsere Berliner Internetrechtsanwälte für Sie sowohl gegen die Täter der Persönlichkeitsrechtsverletzungen vor als auch gegen Google, die soziale Netzwerke wie Facebook oder YouTube oder gegen Bewertungsportale, welche im Rahmen der Störerhaftung in Anspruch genommen werden können. Wir stehen Ihnen auch bei komplexen und umfangreichen Verleumdungs- oder Pressekampagnen zur Seite.

➡️ Weitere Informationen zum Medienrecht und Presserecht.

Internetrecht: Bezug zum Urheberrecht

Das Urheberrecht spielt insbesondere bei folgenden rechtlich relevanten Themen eine Rolle, bei denen wir Sie im Bereich des Internetrechts gern beraten:

  • Vertretung in Filesharing-Verfahren
  • unzulässige Fotoveröffentlichung im Internet
  • unzulässige Textkopien im Internet
  • Erstellung und Veröffentlichung von Werken nach dem UrhG
  • Nutzung und Lizenzierung von (fremden) Werken nach dem UrhG
  • Vertragsgestaltung bei urheberrechtlich relevanten Fragestellungen
  • Abwehr von Urheberrechtsverletzungen
  • Abwehr von Abmahnungen aus dem Urheberrecht

➡️ Weitere Informationen zum Urheberrecht.

Internetrecht: Bezug zum IT-Recht

Ein weiteres maßgebliches Rechtsgebiet des Internetrechts stellt das IT-Recht dar. In diesem Zusammenhang stehen Ihnen unsere Anwälte bei folgenden Angelegenheiten zur Verfügung:

  • Erstellung/ Prüfung von Hardwareverträgen
  • Erstellung/ Prüfung von Softwareverträgen
  • Erstellung/ Prüfung von sog. „IT-Projektverträgen“
  • Erstellung/ Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Erstellung von Datenschutzbestimmungen
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs im Zusammenhang mit E-Commerce und M-Commerce
  • Domainrecht: Probleme im Zusammenhang mit der Registrierung der verschiedenen Top-Level-Domains wie etwa .de, .com oder .berlin.

➡️ Weitere Informationen zum IT-Recht.

Internetrecht: Bezug zum Wettbewerbsrecht

Die Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte mit Standorten in Berlin, Hamburg und München berät Sie zu allen Fragen mit wettbewerbsrechtlichen Bezügen zum Internetrecht. Wir beraten Sie u. a. zu folgenden Themen:

  • Durchführung von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
  • Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
  • Beratung zur Vermeidung von wettbewerbsrechtlichen Verstößen im Internet im Bereich des eCommerce
  • Beratung zu beabsichtigten Wettbewerbshandlungen, insbesondere zur Zulässigkeit von Werbung im Internet
  • Klageweise Durchsetzung und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen

➡️ Weitere Informationen zum Wettbewerbsrecht.

Internetrecht: Bezug zum Markenrecht

Gerade im Internet kommt es häufig zu diversen Markenrechtsverletzungen, sei es durch Onlinewerbung etwa im Rahmen von Google-AdWords-Werbung oder im Bereich des eCommerce auf Plattformen wie eBay oder Amazon. Wir beraten und vertreten Sie u.a. zu folgenden Themen:

  • Abmahnung bei Markenrechtsverletzung im Internet (aktiv legitimiert)
  • Abwehr von markenrechtlichen Abmahnungen im Internet (passiv legitimiert)
  • gerichtliche Durchsetzung (einstweilige Verfügung, Klageverfahren) markenrechtlicher Ansprüche (z.B. Unterlassung, Vernichtung, Auskunft, Schadensersatz)

➡️ Weitere Informationen zum Markenrecht.

Internetrecht: Bezug zum Social Media Recht

Viele Fälle im Bereich des Internets spielen sich inzwischen in den sozialen Medien oder Videoportalen wie Instagram, Facebook, TikTok, YouTube oder Twitch ab.

Dabei kommt es regelmäßig zu Beleidigungen, unzulässigen Fotoveröffentlichungen oder sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Auch gibt es immer wieder Streitigkeiten mit den Anbietern dieser Dienste, welche etwa Profile oder Postings sperren bzw. löschen. Auch sind Hackingfälle leider an der Tagesordnung.

➡️ Weitere Informationen zum Social Media Recht.

Internetrecht: Bezug zum Vertragsrecht

Schließlich spielt das allgemeine Vertragsrecht, insbesondere der Abschluss von Kauf-, Dienst- oder Werkverträgen im Internetrecht eine Rolle. Wir unterstützen Sie bei Vertragsgestaltungen und beraten Sie u.a. zu folgenden Themen:

  • Gestaltung von Verträgen bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Anpassung von Verträgen bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Geltendmachung von vertraglichen Primäransprüchen (Erfüllung)
  • Geltendmachung von vertraglichen Sekundäransprüchen (z. B. Rücktritt, Widerruf, Schadensersatz oder Minderung)

➡️ Weitere Informationen zum Vertragsrecht.

Internetrecht als Querschnittsmaterie

Hierbei kommt es immer wieder zu Überschneidungen der zuvor genannten Materien. So kann beispielsweise eine negative Äußerung eines Unternehmers über einen Konkurrenten sowohl wettbewerbsrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Gleiches gilt insbesondere im Bereich der sozialen Netzwerke. Werden willentlich unwahre Tatsachen über eine Person verbreitet, können daraus sowohl zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche als auch strafrechtliche Folgen resultieren.

Die Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte aus Berlin, Hamburg und München berät Sie bundesweit in allen Fragen des Internetrechts.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt Ihres Vertrauens auf

Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder vor Ort in Berlin, Hamburg und München.

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