Gewaltopfer und Angehörige im Strafprozess – Rechtsanwalt Grunst informiert im aktuellen Leitfaden des Anuas e.V.

03. April 2018

Im „Leitfaden für Gewaltopfer und Angehörige“ des Bundesverband Anuas e.V. veröffentlichte Rechtsanwalt für Nebenklage Benjamin Grunst kürzlich einen Artikel über die bestehenden Rechte von Gewaltopfern und von Angehörigen dieser Gewaltopfer.

Aus diesem Anlass wollen wir die Position des Opfers und seine Rechte im Strafprozess noch einmal zusammenfassend genauer beleuchten.

Grundsätzlich wird in Deutschland ein Strafprozess nicht durch das Opfer oder deren Angehörigen selbst geführt, sondern von der Staatsanwaltschaft. Das Opfer selbst ist in der Regel nur Zeuge im Strafprozess. Viele sehen dieser Tatsache als unmittelbar Betroffener unbefriedigt entgegen. Oft fehlt es ihnen an einer aktiven Prozessbeteiligung, da als Zeuge weder ein dauerhaftes Anwesenheitsrecht während der Hauptverhandlung, noch ein Recht auf Akteneinsicht besteht. In den letzten Jahren sind Opferrechte jedoch immer weiter gestärkt und in der Strafprozessordnung kodifiziert worden.

Als Nebenkläger aktiv sein im Ermittlungsverfahren und im Strafprozess

Zwar wird die Anklage grundsätzlich von der Staatsanwaltschaft geführt, jedoch besteht durch die sogenannte Nebenklage die Möglichkeit, seine Stellung vom bloßen Zeugen zu der eines aktiven Prozessteilnehmers aufzuwerten.

Diese Möglichkeit steht zunächst dem Opfer selbst zu. Der mit dem Opferschutzgesetz von 1986 eingeführte Opferanwalt, der Opfern von besonders schweren Straftaten kostenlos zur Verfügung steht, soll dabei eine Beteiligung als Nebenkläger im Strafprozess zu erleichtern.

Doch auch Angehörige können sich in besonderen Fällen dem Prozess gegen den Täter anschließen, etwa bei vollendeten Tötungsdelikten, bei denen das Opfer selbst folgerichtig kein Nebenkläger mehr sein kann. Zu den nahen Angehörigen zählen dabei Kinder, Eltern, Geschwister oder Ehegatten und Lebenspartner.

Die Rechte als Nebenkläger und das Adhäsionsverfahren

Doch welche Rechte eröffnen sich konkret für den Nebenkläger?

Zunächst besteht ein Recht auf Akteneinsicht. Durch Sichtung dieser Akten kann sich selber ein Bild vom Umfang und vom Ergebnis der Ermittlungen gemacht werden. Das ist vor allem für Angehörige von Tötungsopfern sinnvoll, um eine Überwachung der Ermittlungen zu gewährleisten und auch die potentielle Möglichkeit zu bieten, alle weiteren Informationen zum Fall zu erfahren und den Tötungshergang nachvollziehen zu können. Dabei kann mit dem Rechtsanwalt jederzeit über prozessuale und taktische Ergänzungen gesprochen werden.

Sollten sie weiterhin Schadenersatzansprüche geltend machen wollen, besteht für sie die Möglichkeit des Adhäsionsverfahren. So können sie sich unter Umständen gegenüber dem Angeklagten einen Anspruch auf Schadensersatz titulieren zu lassen.

Der Rechtsbeistand in der Strafprozessualen Nebenklage

Vor allem im Adhäsionsverfahren ist es sehr wichtig, dass die Anträge korrekt gestellt und entsprechende Beweismittel angeboten werden. Eine professionell-anwaltliche Vertretung ist daher nur empfehlenswert. Als Rechtsanwalt für Strafrecht, vertritt Rechtsanwalt Benjamin Grunst ihre Position im Prozess und steht jederzeit und bundesweit an ihrer Seite. Nehmen sie ihre Rechte als Nebenkläger war und entscheiden sie selbst, wie aktiv sie den Prozess begleiten wollen.

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