Podiumsdiskussion zur Rechtsstellung der Angehörigen von Tötungsdelikten
28. August 2017
Rechtsanwalt Benjamin Grunst war als Diskutant eingeladen zur Podiumsdiskussion des Bundesverbandes ANUAS e.V. Die Hilfsorganisation unterstützt Angehörige von Tötungsdelikten bundesweit.
Diskutiert wurde dabei mit der dem Vorsitzenden der Bundesarbeitsgemeinschaft zum Täter-Opfer-Ausgleich, einer Vertreterin der Konfliktschlichtungsstelle Oldenburg e.V., einem öffentlich-rechtlichen Journalisten und dem Vorsitzenden vom Sozialdenker e.V.
Das Hauptthema der Diskussion drehte sich um die Opferrechte im Rahmen eines Strafprozesses. Im Speziellen ging es hierbei um die Rechte der Angehörigen von Tötungsdelikten im Rahmen der Nebenklage. Wenn es zum Gerichtsverfahren gegen den Beschuldigten kommt, sollte man spätestens einen Anwalt für Nebenklage beauftragen. Der Rechtsanwalt kann dann Akteneinsicht beantragen, Beweisanträge stellen, hat ein Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung und darf einen Abschlussvortrag (Plädoyer) halten. Als Anwalt für Angehörige von Tötungsdelikten ist man die Stimme der Angehörigen im Prozess und kann diesen aktiv mitgestalten.
Als Rechtsanwalt für Opferrechte und Nebenklage stellte Herr Grunst die verschiedenen gesetzlichen Regelungen der StPO vor und nahm Stellung zu den Teilnahme- und Antragsrechten im Strafprozess.