Friseurmeister darf zwei Ladengeschäfte betreuen – Eintragung in die Handwerksrolle
Bearbeiterin: Claudia Schindler
Rechtsgebiet: Gewerberecht
Ergebnis: Eintragung in die Handwerksrolle
Wo? Handwerkskammer Frankfurt Oder
Handwerkskammer verwehrt Eröffnung eines zweiten Ladens
Der Mandant ist Friseurmeister mit zuerst einem Friseursalon. Er wollte ein zweites Ladengeschäft eröffnen und wir stellten einen Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle.
Die Handwerkskammer Frankfurt/Oder bemängelte, dass die Anforderungen an eine ernsthafte und verantwortliche Betriebsleitung mit zwei Ladengeschäften nicht erfüllt seien, da ein fachtechnischer Betriebsleiter die handwerkliche Güte der Arbeiten gewährleisten solle.
Dem Mandanten wurde außerdem unterstellt, nur in einem der Salons tätig sein zu wollen und in dem zweiten Salon nur „auf dem Papier“ anwesend zu sein.
Anwältin für Gewerberecht stützt sich auf höchstrichterliche Entscheidung
Die Handwerkskammer wurde auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs hingewiesen, in dem einem Hörgeräteakustikmeister das Betreiben von zwei Ladengeschäften erlaubt. Außerdem wurden der Handwerkskammer die genauen Betriebszeiten beider Friseursalons und die genauen Anwesenheitszeiten unseres Mandanten dargelegt.
Eintrag in die Handwerksrolle durchgesetzt!
Die Handwerkskammer Frankfurt/Oder hat den zweiten Friseursalon unseres Mandanten akzeptiert und in die Handwerksrolle eingetragen.
Unsere zuständigen Anwälte im
Verwaltungsrecht
Dr. Katharina Sponholz
Lehrbeauftragte für Verwaltungsrecht und angestellte Rechtsanwältin der Kanzlei
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Keno Leffmann, M.A.
Master of Arts (Mediation & Konfliktmanagement) und angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST
Email: [email protected]
Prof. Dr. Thomas Bode
Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Email: [email protected]