Wirtschaftsstrafrecht: Erfolg in der Berufungsinstanz bei den Vorwürfen Insolvenzverschleppung, Bankrott und Vorenthalten von Arbeitsentgelt
26. August 2020
Für unseren Mandanten konnten wir heute in der Berufungsinstanz am Landgericht Berlin einen sehr guten Erfolg erzielen. Gegen unseren Mandanten wurde nach dem Ende des Ermittlungsverfahrens ein Strafbefehl erlassen in diesem ihn die Staatsanwaltschaft Insolvenzverschleppung, Bankrott und Vorenthalten von Arbeitsentgeltvorgeworfen hat. Der Strafbefehl war mit 150 Tagessätzen sehr hoch angesetzt.
Für unseren Mandanten hätte diese Verurteilung eine Geldstrafe von knapp 10.000 € und den Verlust der Geschäftsführertätigkeit für die nächsten 5 Jahre gem. § 6 GmbHG bedeutet.
Schwerpunkt sind die strafrechtlichen Nebenfolgen im Wirtschaftsstrafrecht
Im Wirtschaftsstrafrecht sind besonders die strafrechtlichen Nebenfolgen von höchstem Interesse unserer Mandantschaft. Bei einer Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung, anderer Insolvenzstraftaten wie dem Bankrott, bei einigen Bilanzstraftaten, bei Betrug, Untreue und auch beim Vorenthalten von Arbeitsentgelt sieht das GmbHG einen Ausschluss von 5 Jahren für die Geschäftsführertätigkeit vor. Der Mandant verliert damit unter Umständen seine berufliche Tätigkeit und erhält zusätzlich noch eine Freiheits- oder Geldstrafe.
Wirtschaftsstrafverfahren am Amtsgericht – Oft ein Kampf gegen Windmühlen
Bei der Eingangsinstanz gilt es für den Strafverteidiger oft mit einem Gericht zu verhandeln, die nur sehr selten im Wirtschaftsstrafrecht Verfahren haben. Wenn das Gericht selbst nicht sicher in einer komplexen und speziellen Rechtsmaterie wie dem Wirtschaftsstrafrecht ist, gibt es eine Neigung der Staatsanwaltschaft zu folgen. So auch im hiesigen Fall hatte das Amtsgericht kein Gehör für die Argumente der Strafverteidigung und bestätigte die Höhe des Strafbefehls.
Erfolg in der Berufungsinstanz – Berufstätigkeit ist gesichert und das Führungszeugnis „sauber“
In der zweiten Instanz hatten wir es mit einer auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Wirtschaftsberufungskammer zu tun. Die Argumente unserer Fachanwälte für Strafrecht fanden Gehör und es konnte ein Deal für den Mandanten erarbeitet werden. Die Verurteilung wurde auf 90 Tagessätze vermindert und die Verfahren wegen Insolvenzverschleppung und Bankrott eingestellt.
Für den Mandanten bedeutet der Deal, er kann seine Berufstätigkeit fortsetzen, er gilt nicht als vorbestraft und hat ein „sauberes“ polizeiliches Führungszeugnis. Die Geldstrafe konnte dabei in der Summe noch um Zweidrittel gesenkt werden.
Sind Sie betroffen?
Verhaltenstipps vom Anwalt für Strafrecht aus Berlin
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