Anwalt Sexualstrafrecht
Strafverteidiger für Sexualstrafrecht aus Berlin, Hamburg & München
Schnell zum Inhalt:
Anwalt Sexualstrafrecht aus Berlin, Hamburg und München gesucht? Wir stellen uns vor:
Als Kanzlei für Sexualstrafrecht vertreten wir Sie kompetent als Anwalt für Sexualstrafrecht aus Berlin, Hamburg & München und bundesweit in Ermittlungsverfahren, Strafprozessen und im Rechtsmittelverfahren (Berufung und Revision). Termine zur anwaltlichen Beratung sind in den Standorten Berlin-Köpenick, Berlin-Charlottenburg sowie in Hamburg und München möglich.
Das Sexualstrafrecht in Deutschland ist extrem im politischen Fokus, die Sachverhalte und Tatsituationen meist delikat und oft nicht eindeutig nachweisbar. Die Rufe nach nach immer höheren Strafen und immer geringeren Anforderungen an die Nachwesibarkeit, sind nicht zu überhören. Gerade bei dem Vorwurf der Begehung eines Sexualdelikts, bei dem in der Regel zwangsläufig Intimbereiche des Mandanten durchleuchtet und offen gelegt werden müssen, ist ein offenes und vertrauensvolles Verhältnis mit seinem Anwalt umso wichtiger.
Eine umsichtige und diskrete Behandlung Ihrer Angelegenheit sichere ich Ihnen zu. Unabhängig von Schuld oder Unschuld stehe ich an Ihrer Seite und verteidige Sie gegen die Vorwürfe.
Nur mit der Beauftragung eines Anwalts für Sexualstrafrecht erhalten Sie Einblick in die Ermittlungsakte. Auf Grundlage der Ermittlungsakte entwerfe ich die für Sie passende Verteidigungsstrategie. Nach Absprache werden auch Pflichtverteidigungen im Sexualstrafrecht übernommen.
In den Medien sind wir als Expertenstimmen gefragt. Wir konnten uns sowohl als Anwalt Sexualstrafrecht Hamburg, Berlin und nun auch in Süddeutschland in München positionieren. Hier können Sie sich dazu einen Überblick verschaffen: Experte in den Medien
Als Fachanwälte für Strafrecht stehen wir Ihnen mit Erfahrung, Kompetenz und Engagement zur Seite. Machen Sie keine Fehler und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Anwalt für folgenden Straftatbestand:
- Vorwurf Vergewaltigung / sexueller Missbrauch
- Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern
- Vorladung und Hausdurchsuchung wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie
- Vorwurf Exhibitionismus
- Vorladung mit dem Vorwurf des Missbrauchs von Schutzbefohlenen
- Vorwurf der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
Wann sollte ich einen Anwalt für Sexualstrafrecht beauftragen?
Die Verteidigungsmöglichkeiten in einem Sexualstrafverfahren sind besser, je eher Sie sich bei uns melden. In vielen Fällen ist es sinnvoll bereits vor dem Beginn der Strafverfahrens einen Strafverteidiger zu beauftragen. Mit einer gezielten Strategie können Strafverfahren vermieden werden.
Spätestens mit Erhalt einer Vorladung zu einem Sexualdelikt sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden. Nehmen Sie ihr Schweigerecht wahr und tätigen Sie keine Aussage bei der Polizei.
Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht für Sie da:
- Vorladung der Polizei oder Staatsanwaltschaft mit Verdacht auf eine Sexualstraftat
- Hausdurchsuchung durch die Ermittlungsbehörde wegen des Verdachts auf eine Sexualstraftat
- Untersuchungshaft und Festnahme wegen des Verdachts einer Sexualstraftat
- Anklage der Staatsanwaltschaft
- Pflichtverteidigung bundesweit möglich
- Rechtsmittel – Berufung und Revision in Sexualstrafverfahren
■ IM VIDEO ERKLÄRT:
Vorladung erhalten wegen einer Sexualstraftat – Was jetzt zu tun ist:

Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht?
- Top Bewertungen unserer Mandanten
- Expertise als Fachanwälte für Strafrecht
- Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
- Dezernat für Presseberichterstattung
- Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
- Faire und transparente Kosten
- Sehr gute Erreichbarkeit
Was zeichnet unsere Kanzlei und Strafverteidiger für Sexualstrafrecht aus?
Unsere Kanzlei für Sexualstrafrecht bietet Ihnen die notwendige Expertise, Erfahrung und Spezialisierung für alle anstehenden Fragen im Strafverfahren. Unsere Fachanwälte für Strafrecht vertreten Sie kompetent und engagiert im Kern des Strafverfahrens. Der Kern des Strafverfahrens meint die Frage nach Schuld oder Unschuld. Die Qualität unserer Strafverteidigung zeigt sich auch in den durchgängig positiven Bewertungen unserer Mandanten. Unsere Kanzlei setzt auf Transparenz und klare Kommunikation mit unseren Mandanten. Eine durchgehende Erreichbarkeit und eine ganzheitliche Betreuung für alle Problemfelder rund um den Vorwurf sind für uns im Fokus. In Berlin, Hamburg und München stehen wir Ihnen als Anwalt Sexualstrafrecht für eine diskrete, persönliche Rechtsberatung zur Verfügung.
Es stellen sich aber noch weitere Herausforderungen. Die meisten Sexualstrafverfahren werden heutzutage medial begleitet. Ob in Tageszeitungen oder in Social Media Kanälen wie Facebook werden Informationen über das Strafverfahren verbreitet. Unsere Kanzlei hat dafür ein spezialisiertes Dezernat zur Berichterstattung in Sexualstrafverfahren. Unsere Fachanwälte für Medien- und Urheberrecht gehen gezielt gegen die Berichterstattung vor und lassen Einträge von Plattformen löschen. Wir beraten Sie auch zum richtigen Umgang mit den Medien.
Ein weiteres Dezernat für den Bereich der strafrechtlichen Nebenfolgen wird geleitet vom Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Hier geht es um die berufliche Zukunft. Gerade als Beamter, Soldat oder Beschäftigter im öffentlichen Dienst erwartet Sie neben dem Strafverfahren noch ein Disziplinarverfahren. Wir können diese Verfahren unter einem Dach zusammenführen und so positive Effekte erzeugen.
Aktuelle Beiträge der Fachanwaltskanzlei zum Sexualstrafrecht:
Weiterbildung 2019 – Dezernat Strafrecht bei der Fortbildung
Weiterbildung 2019 – Dezernat Strafrecht bei der Fortbildung 09. November 2019Das Dezernat Strafrecht ist dieses Jahr geschlossen zur Fortbildung 2019 angetreten. Neben der...
Lehrer aus dem Beamtenstatus entlassen wegen Besitz von Kinderpornografie
Lehrer aus dem Beamtenstatus entlassen wegen Besitz von Kinderpornografie 29. Oktober 2019Zwei Lehrer aus Leipzig verloren in letzter Instanz im Rahmen eines...
Vorwurf der Vergewaltigung / schweren sexuellen Missbrauchs: Fachanwalt Grunst erreicht Freispruch für seinen Mandanten
Vorwurf der Vergewaltigung / schweren sexuellen Missbrauchs: Fachanwalt Grunst erreicht Freispruch für seinen Mandanten 16. Oktober 2019Der Mandant wurde fälschlicherweise...
Freispruch: Berufungsverfahren nach Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern
Freispruch: Berufungsverfahren nach Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern 11. Oktober 2019Der junge Mandant wandte sich aufgrund seiner Anklage wegen schweren...
Schöffengericht: Nebenklagevertretung bei gemeinschaftlich begangener Vergewaltigung gem. § 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1, Abs. 6 Nr. 1, 2, 223 Abs. 1 StGB
Schöffengericht: Nebenklagevertretung bei gemeinschaftlich begangener Vergewaltigung gem. § 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1, Abs. 6 Nr. 1, 2, 223 Abs. 1 StGB 27. Mai 2019Die Mandantin...
Einstellung im Strafprozess beim Tatvorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern gem. § 176 StGB
Einstellung im Strafprozess beim Tatvorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern gem. § 176 StGB 05. Juli 2018Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, dass er einen 13-jährigen dazu...
Weiterbildung im Sexualstrafrecht: Junitagung für Forensische Psychiatrie und Psychologie 2018
Weiterbildung im Sexualstrafrecht: Junitagung für Forensische Psychiatrie und Psychologie 2018 21. Juni 2018Strafverteidiger und Dezernatsleiter Benjamin Grunst nahm am...
Interview zum Thema Reform des Sexualstrafrechts – „Nein heißt Nein“
Interview zum Thema Reform des Sexualstrafrechts – „Nein heißt Nein“ 07. Februar 2018Rechtsanwalt Benjamin Grunst hat kürzlich der Tageszeitung „Berliner Zeitung“ ein Interview...
Typische Straftaten an Silvester – Vorladung erhalten, was nun?
Typische Straftaten an Silvester – Vorladung erhalten, was nun? 03. Januar 2018Die Silvesternacht ist wohl eine der turbulentesten Nächte des Jahres. Überall wird gefeiert, vor...
Das neue Sexualstrafrecht und ihre Wirkungen
Das neue Sexualstrafrecht und seine Wirkungen 02. Juni 2017Nun ein halbes Jahr nachdem die heiß diskutierte Sexualstrafrechtsreform in Kraft getreten ist, fragt man sich, ob auch...
Expertentipps vom Anwalt für Sexualstrafrecht: Allgemeines zur Verteidigung in Sexualdelikten
Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist ein Abwehrrecht des Einzelnen, d.h. es schützt vor Fremdbestimmung durch eine andere Person auf sexuellem Gebiet. Es umfasst die Entscheidungsfreiheit einer Person, wann, wo, wie und ob sie mit einer anderen Person sexuell involviert werden will oder nicht.
Das Schutzgut der „sexuellen Selbstbestimmung“ zieht sich durch die Tatbestände des 13. Abschnitts des StGB, ohne durch den Gesetzgeber konkret definiert zu sein, weshalb die Schutzgüter der Tatbestände variieren und gesondert zu bestimmen sind.
Auch eine Untergliederung der Sexualstraftaten nach bestimmten Deliktsgruppen ist deshalb nicht ganz einfach, weil die Tatbestände zum Teil untereinander Überschneidungen aufweisen, aber auch zusammenhanglos über den 13. Abschnitt verteilt sind.
In unserer Praxis als Anwälte für Sexualstrafrecht stellen die Vorwürfe der Vergewaltigung / sexuelle Nötigung, des Kindesmissbrauchs und des Besitzes von Kinderpornografie die häufigsten Sexualdelikte da. Das Auge der Öffentlichkeit liegt seit einer geraumen Zeit auf diesen Delikten, was zur Tendenz führt, dass die Staatsanwaltschaft deutlich mehr Taten anklagt und die Gerichte tendenziell höhere Strafen aussprechen.
Der Vorwurf der Vergewaltigung gem. § 177 VI Nr. 1 StGB stellt dabei einen besonders schweren Fall der sexuellen Nötigung dar. Mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren wird dabei bestraft, wer mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen vornimmt, die mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind und das Opfer besonders erniedrigen.
Der Vorwurf des Kindesmissbrauchs kennt einen Grundtatbestand gem. § 176 StGB und einen Qualifikationstatbestand den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern gem. § 176a StGB. Vorwürfe in diesem Deliktsbereich bedürfen einer erfahrenen und spezialisierten Strafverteidigung. Es kommt hier enorm auf die Analyse der Aussage des Kindes und die Motivationslagen des Umfelds an.
Entwicklungen und Verschärfungen des Sexualstrafrechts der letzten Jahre
Als Anwalt für Sexualstrafrecht in Berlin, Hamburg und München ist eine signifikante Entwicklung und Verschärfung des Sexualstrafrechts in den letzten 10 Jahren zu beobachten. Strafanzeigen im Sexualstrafrecht werden konsequenter verfolgt, angeklagt und deutlich härter abgeurteilt.


In keinem anderen Bereich werden die Verfahren fast ständig mit medialer Berichterstattung begleitet und stehen damit unter einem öffentlichen Druck. Die Bewegungen rund um die Schlagwörter „Nein heißt Nein“ und „MeToo“ haben starken Fokus auf das Sexualstrafrecht gelegt.
Diese Entwicklung scheint gesellschaftlich und politisch noch nicht abgeschlossen. Das Justizministerium plant weitere Strafverschärfungen im Bereich der Kinderpornografie und eine Erweiterung der Strafbarkeit bei Fotoaufnahmen mit dem Smartphone.
Zusammengefasst wird das mit dem Schlagwort des „Upskirting“. Als Fachanwälte für Strafrecht werden die Entwicklungen in der Rechtsprechung von uns eng begleitet für eine effektive Strafverteidigung.
Häufige Straftatbestände im Sexualstrafrecht:
Ihr Anwalt bei Anklage Sexualstraftat:
Zögern Sie nicht, schnell diskrete Hilfe einzufordern. Bei Beschuldigungen dieser Art ist ein vertrauenswürdiger Partner für den Verlauf von großer Bedeutung!
Handeln Sie jetzt…
Größtes Engagement in kleinen und großen Verfahren
Verteidigungsstrategien des Fachanwalts für Strafrecht im Bereich des Sexualstrafrechts
Je nach Schwere des Vorwurfs und der Eindeutigkeit der Beweislage werden wir Ihnen als Anwälte für Sexualstrafrecht zu einer konsensualen oder konfrontativen Strafverteidigung raten, um so die für Sie günstigste Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Nach einer ausführlichen Analyse der Ermittlungsakte können die Chancen der Sexualstrafverfahrens eingeschätzt werden.
Bei eindeutiger Beweislage ist unter Umständen ein Geständnis zu erwägen, welches auch gerade im Bereich der Sexualstraftaten durch das Gericht besonders gewürdigt werden kann und in der Strafzumessung berücksichtigt wird.
Somit kann die Verurteilung gegebenenfalls zur Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt werden. Auch die Möglichkeit eines Deals, der das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit beendet, was womöglich für alle Verfahrensbeteiligten die angenehmste Lösung darstellt, sollte bei einer Verteidigungsstrategie, die alle Eventualitäten einschließt, erwogen werden.
Allerdings sollte man selbst bei der Erhebung des Vorwurfs einer vermeintlichen Sexualstraftat nicht die konfrontative Strafverteidigung scheuen, wenn die Beweislage nicht eindeutig ist. Kämpfen Sie für Ihr Recht und vertrauen Sie auf den Rechtsstaat.
Besonders im Bereich der Sexualstrafdelikte erfährt der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ besondere Bedeutung: er kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn objektive Beweise nicht erbracht werden können, sondern das Gericht sich nur auf die Zeugenaussagen, insbesondere des vermeintlichen Opfers stützen kann. Als Anwalt für Sexualstrafrecht gilt es sich auf die Vernehmungen entsprechend vorzubereiten.
Unserer Ansatz als Kanzlei für Sexualstrafrecht ist eine offene und transparente Kommunikation mit unseren Mandanten. Wir erläutern gemeinsam die Möglichkeiten in dem konkreten Sexualstrafverfahren.
Die Optionen werden ausführlich besprochen mit den jeweils möglichen positiven und negativen Konsequenzen für unsere Mandanten. Am Ende entscheidet bei uns der Mandant, welchen Ansatz der Strafverteidigung gewählt wird. Als Strafverteidiger möchte ich meinen Mandanten keine Vorgehensweise aufzwingen, sondern die Möglichkeiten aufzeigen, so dass eine selbstständige Entscheidung möglich ist.
Wir begleiten unsere Mandanten oft über einige Jahre durch die Instanzen. Das wachsende Vertrauensverhältnis hilft bei den oft schweren Entscheidungen, die man als Mandant im Sexualstrafrecht zu treffen hat.
Was kann man als Beschuldigter einer Sexualstraftat tun, um den Anwalt für Sexualstrafrecht zu unterstützen?
Viele Mandanten fragen sich, was sie persönlich tun können, um ihre Chancen im Sexualstrafrecht zu verbessern. Wichtig ist: Nehmen Sie niemals persönlichen und direkten Kontakt zu der vermeintlich geschädigten Person auf.
Sie riskieren, dass die Ermittlungsbehörde von einer Verdunkelungsgefahr ausgeht und Sie möglichweise inhaftiert. Die Verdunkelungsgefahr ist ein Haftgrund und sollte aus der Perspektive des Anwalts für Sexualstrafrecht dringend vermieden werden. Neben der rechtlichen Gefahr besteht auch eine psychologische Gefahr.
Wenn der vermeintliche Tatopfer sich an die Polizei wendet und zur Akte gibt, dass der Beschuldigte sich bei ihr gemeldet habe, könnte das einen negativen Eindruck beim Gericht hinterlassen. Jeglicher Kontakt sollte nur über ihren Anwalt für Sexualstrafrecht stattfinden.
Das gilt auch ganz klar für Versuche der Wiedergutmachung. Auch im Sexualstrafrecht ist ein Täter-Opfer-Ausgleich denkbar. Ein Verteidigungsziel des Anwalts für Sexualstrafrecht muss nicht im Freispruch liegen, sondern kann auch auf eine möglichst niedrige Strafe gerichtet sein.
Im Fachjargon nennt man diesen Ansatz eine Strafmaßverteidigung. Hierbei wird nicht die Tat als solches in Abrede gestellt, sondern die umliegenden Faktoren möglichst günstig in den Fokus gerückt und geplant, um eine niedrige Strafe zu erreichen. Auch dieser Ansatz sollte vom Anwalt geplant und durchgeführt werden. Nehmen Sie keinen Kontakt zum möglichen Tatopfer auf.
Was man als Beschuldigter aber tun kann, ist die Informationsbeschaffung und Beweissicherung. Speichern Sie Ihre Chats und Emails, die Sie mit den Zeugen ausgetauscht haben. Schreiben Sie sich Erinnerungsprotokolle zu Begebenheiten, die sich auf die Glaubwürdigkeit auswirken können. Neigen die Geschädigten zu Lügen und Unwahrheiten? Gibt es Informationen zu psychischen Erkrankungen?
Viele Informationen können später bei der Planung der Strafverteidigung berücksichtigt werden.
Worauf sollte ich bei der Auswahl meines Anwalts für Sexualstrafrecht achten?
Bei der Auswahl sollte man zunächst darauf achten, ob der Strafverteidiger Fachanwalt für Strafrecht ist. Als Fachanwalt für Strafrecht muss man einen umfangreichen Theoriebereich mit 120 Stunden Weiterbildung und mehreren Klausuren bestehen. Es weist aber auch eine praktische Erfahrung von ausreichenden Hauptverhandlungstagen vor den Landgerichten und den Schöffengerichten nach. Zu begrüßen ist natürlich auch eine Spezialisierung auf den Bereich des Sexualstrafrechts.
Im Sexualstrafrecht ist es weiterhin notwendige Vertrauen und ein gutes persönliches Gefühl bei der Auswahl des Anwalts für Sexualstrafrecht zu haben. Es geht um intime und delikate Themen, die man mit seinem Anwalt intensiv besprechen muss. Ein Gefühl von Sympathie ist dabei auch die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Der Anwalt des Vertrauens sollte auch ausreichend Erfahrung auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts haben und möglichst nicht von den Beiordnungen der Gerichte abhängig sein. Wenn Ihnen ein Anwalt als Plichtverteidiger direkt vom Gericht vorgeschlagen wird, besteht die Gefahr, dass dieser Kollege seine Verteidigungsstrategie weniger an Ihren Interessen ausrichtet, sondern an dem Interesse noch weitere Beiordnungen in anderen Verfahren vom Gericht zu erhalten.
Was kostet mich ein Anwalt für Sexualstrafrecht?
Die Kosten für einen Sexualstrafrecht Anwalt in einem Sexualstrafverfahren werden transparent und individuell besprochen. Die Mandatierung beginnt entweder mit einem persönlichen Termin oder einem Telefonat in dem die ersten Schritte der Mandatsbearbeitung und auch das Thema Kosten besprochen werden. Nehmen Sie gern dazu telefonisch Kontakt zu uns auf.
Eine gute Strafverteidigung bedeutet zeitlichen Aufwand für den Anwalt beim Tatvorwurf eines Sexualdelikts. In den meisten Verfahren kommt es im Kern auf die Zeugenaussagen, die Auswertung von Spuren (DNA) und die Auswertung von Telekommunikationsdaten an. Es gilt hier Widersprüche in den Aussagen zu finden und die richtigen Ansätze für eine effektive Verteidigungsstrategie zu erarbeiten.
In unserer Kanzlei für Sexualstrafrecht arbeiten wir zu meist mit Pauschalen in den verschiedenen Abschnitten eines Strafverfahrens. Das Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren. Das Ermittlungsverfahren wird von der Staatsanwaltschaft geleitet und dauert meist zwischen 9 und 15 Monaten.
Nach dem Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob der Vorwurf einer Sexualstraftat angeklagt wird. Wenn es zu einer Anklage im Sexualstrafrecht kommt, beginnt das Zwischenverfahren beim zuständigen Gericht. Die Verfahren werden je nach Vorwurf zum Amtsgericht oder zum Landgericht angeklagt.
Im Zwischenverfahren kann man die Eröffnung des Hauptverfahrens verhindern oder eine Eröffnung „nach unten“ erreichen. Auch ursprünglich zum Landgericht angeklagte Sexualstraftaten können so doch vor dem Amtsgericht mit einer niedrigeren Strafgewalt verhandelt werden.
Nach dem Eröffnungsbeschluss des zuständigen Gerichts beginnt das erstinstanzliche Gerichtsverfahren. Die Arbeit des Strafverteidigers besteht dabei in der Vorbereitung der Gerichtsverhandlungen und natürlich der Verteidigung im Gerichtstermin selbst. Zur Vorbereitung gehört zum Beispiel das Fertigen von Beweisanträgen und Erklärungen zu Beweismitteln.
Aktuelles vom Anwalt zum Thema Sexualstrafrecht

Interview - Sat 1 Frühstücksfernsehen

Interview in der BERLINER ZEITUNG

Interview RTL - Punkt 12
Weiterführende Links
- Anwalt beim Vorwurf Vergewaltigung / sexueller Missbrauch – Fachanwalt für Strafrecht
- Delikte gegen die sexuelle Entwicklung
- Sexueller Missbrauch von Kindern
- Qualifikationen des § 176a StGB – „Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern“
- Verteidigung bei Sexualstraftaten aus Gruppen – BHG Rechtsanwälte
- Anwalt bei Vorladung und Hausdurchsuchung Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie
- 201a StGB: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
- Die Verjährung im Sexualstrafrecht
- Kollision zwischen der neuen und der alten Fassung des Sexualstrafrechts
- Missbrauch von Schutzbefohlenen § 174 StGB
- Sexuelle Belästigung gem. § 184i StGB – Anwalt bei Vorladung und Anklage
- Der Beischlaf zwischen Verwandten, § 173 StGB
- Exhibitionismus: Übersicht zu Handlungen und Strafbarkeit gemäß § 183 StGB
- Vorladung oder Anklage wegen Zuhälterei – Anwalt Strafrecht
- Das Geschäft mit kindlichen Sexpuppen – Aufsatz zur Strafbarkeit mit Blick auf Kinderpornografie
- Stealthing
- Strafbarkeit des Versendens von Dick Pics
- Vorladung oder Anklage wegen Ausbeutung von Prostituierten nach § 180a StGB
- Zwangsprostitution, § 232a StGB
- Sexueller Missbrauch von Jugendlichen ( § 182 StGB )
- Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (§ 180 StGB)
- Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen (§ 184k StGB)
Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt für Medien- und Presserecht Ihres Vertrauens auf
Wenden Sie sich für weitere Fragen zum Medienrecht gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder vor Ort in unseren Kanzleiräumlichkeiten in Berlin, Hamburg oder München.