Doppelehe
(§ 172 StGB)

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Startseite » Anwalt Strafrecht » Vorladung » Doppelehe (§ 172 StGB)

Wer an die klassische Ehe oder Lebenspartnerschaft denkt, bringt damit häufig zwei Partner in Verbindung, unabhängig von der geschlechtlichen Zuordnung. Dass eine Person mehrere Partner hat und mit diesen womöglich noch verheiratet ist, scheint für die meisten Menschen eine Ausnahme. Denn nur 2% der Weltbevölkerung leben in Doppel- oder Mehrehen.

Diese Art von Ehe ist in den meisten Ländern verboten, Ausnahmen bilden einige Länder im Nahen Osten, Asien und Afrika, in welchen sie weit verbreitet und legal ist. Dies hängt teilweise mit der Religion zusammen. So wird sie besonders häufig in Ländern mit muslimischem Glauben oder bestimmten christlichen Sekten praktiziert.

Meist umfasst die Ehe dann einen Mann und mehrere Frauen. Der umgekehrte Fall ist seltener.

In Deutschland erlaubt weder das Zivilgesetz (§ 1306 BGB) noch das Strafgesetz (§ 172 StGB) die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft mit mehreren Personen. Im Gegenteil: Hierfür können sogar Strafen drohen.

Sie haben eine Vorladung mit dem Vorwurf der Doppelehe erhalten?

Bewahren Sie zunächst Ruhe und kontaktieren Sie so bald wie möglich einen Anwalt für Strafrecht. Wir, als Fachanwälte für Strafrecht, stehen Ihnen gerne beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren Sie einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch mit uns.

Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht für Sie da:

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Vorladung erhalten wegen Doppelehe – Was jetzt zu tun ist:

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Welche Strafe droht bei einer Doppelehe?

Bei einer Verurteilung wegen Doppelehe droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Wann macht man sich wegen Doppelehe strafbar?

Bei der Straftat der Doppelehe könnte man meinen, man wisse bereits alles über die Straftat, allein über ihre amtliche Überschrift. Wer gleichzeitig mit zwei Personen verheiratet ist, macht sich strafbar.

Ein paar Besonderheiten gibt es aber dennoch zu beachten …

Muss es sich bei der strafbaren Doppelehe wirklich um eine Ehe handeln?

Nein. Seit 2015 ist auch das Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft neben einer Ehe (oder einer anderen eingetragenen Lebenspartnerschaft) strafbar.

Was ist der Unterschied zwischen einer Ehe und einer Lebenspartnerschaft?

Bis in das Jahr 2017 begründeten gleichgeschlechtliche Paare eine eingetragene Lebenspartnerschaft, mittlerweile gilt jedoch die Ehe für alle. Ist im Gesetz von Lebenspartnerschaft die Rede, ist damit immer die eingetragene Lebenspartnerschaft gemeint. Ein Unterschied besteht darin, dass die Ehe geschieden werden muss und die Lebenspartnerschaft aufgehoben wird. Die rechtlichen Voraussetzungen unterscheiden sich hingegen nicht. Ziel ist es dadurch die Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaften rechtlich soweit wie möglich gleichzustellen. Das Lebenspartnerschaftsrecht verweist in vielen Fällen auf das Eherecht.

Wann geht man eine Doppelehe ein?

Eine Doppelehe geht man ein, sobald man

  • trotz bereits bestehender wirksamer Ehe oder Lebenspartnerschaft, eine weitere Person heiratet oder eine Lebenspartnerschaft eingeht, ohne dass die vorherige Ehe aufgelöst bzw. Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde (§ 172 S.1 StGB)

oder

  • man mit einer bereits verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führende Person eine Ehe oder Lebenspartnerschaft eingeht (§ 172 S. 2 StGB).

Wann ist man wirksam verheiratet oder führt eine wirksame Lebenspartnerschaft?

Wirksam verheiratet bzw. in einer wirksamen Lebenspartnerschaft ist man, wenn die Eheschließenden bzw. Lebenspartner vor einem Standesbeamten erklärt haben, die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft miteinander eingehen zu wollen. Die Ehe darf nicht rechtskräftig aufgehoben (§ 1313 BGB), geschieden (§ 1564 BGB) oder durch den Tod beendet, die Lebenspartnerschaft nicht aufgehoben (§ 15 LPartG) worden sein.

Wird die erste Ehe mit dem eingehen der zweiten Ehe automatisch aufgelöst?

Dies ist umstritten. Sobald ein Eheschließender bzw. Lebenspartner bei Eingehung der zweiten Ehe bzw. Lebenspartnerschaft gutgläubig ist, somit nichts von einer bereits wirksamen Ehe bzw. Lebenspartnerschaft weiß, wird die erste Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgehoben (§ 1319 Abs. 2 S. 1 BGB).

Liegt eine Doppelehe vor, wenn die erste Ehe noch nicht rechtskräftig geschieden wurde?

Eine rechtskräftige Scheidung liegt vor, wenn die Monatsfrist, ab Zustellung des Scheidungsbeschlusses zur Einlegung einer Beschwerde, verstrichen ist. Sofern die Scheidung somit noch nicht rechtskräftig ist und bereits eine neue Ehe geschlossen wird, liegt eine Zeitlang eine Doppelehe vor.

Das gleiche gilt für die eingetragene Lebenspartnerschaft, sofern die erste Lebenspartnerschaft noch nicht wirksam aufgehoben wurde.

Liegt eine Doppelehe vor, wenn nur die zweite Eheschließung in Deutschland erfolgte, die Erste aber im Ausland?

Probleme bereitete oft die Frage, ob bereits eine Doppelehe vorliegt, wenn die erste Ehe in einem Land geschlossen wurde, in welchem Doppelehen erlaubt sind und die zweite Ehe dann in Deutschland erfolgte.

Die Eheschließung bleibt in diesem Fall straffrei.

Denn das Strafgesetzbuch regelt nur, dass eine Doppel- oder Mehrehe nicht in Deutschland geschlossen werden darf.

Liegt eine Doppelehe vor, wenn nur die erste Eheschließung in Deutschland erfolgt und die zweite im Ausland?

Schließt eine deutsche Person im Ausland eine Mehrehe, kommt es darauf an, ob die Doppelehe in dem betreffenden Staat erlaubt (bzw. nicht strafbar) ist.

Wer kann alles Täter der Doppelehe sein?

Täter der Doppelehe können nur die Eheleute bzw. Lebenspartner sein. Diese müssen allerdings Kenntnis über die bereits bestehende und noch gültige Ehe oder Lebenspartnerschaft haben.

Wann ist die Straftat der Doppelehe vollendet?

Vollendet bedeutet, dass die Straftat tatsächlich begangen wurde (und z.B. nicht nur versucht). Die Doppelehe ist vollendet, wenn durch die Standesbeamtin die zweite Ehe bzw. Lebenspartnerschaft formal gültig beurkundet wird

 

Die Doppelehe gewinnt besonders an Bedeutung, sofern es um eine zweite Eheschließung in Deutschland oder im Ausland geht. Um die Ehe als Doppelehe oder straffreie zweite Ehe einzuordnen, erfordert es teilweise spezifische Fachkenntnisse wie denen eines Fachanwalts für Strafrecht.

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