Erschleichen von Leistungen § 265a StGB:
Beispiele, Strafe? Hilfe vom Anwalt
Fachanwälte für Strafrecht beim Vorwurf des Erschleichens von Leistungen
Schnell zum Inhalt:
Der Tatbestand des Erschleichens von Leistungen wurde dem Strafgesetzbuch hinzugefügt, um Strafbarkeitslücken bezüglich Betrugsstraftaten zu schließen. Wir beschreiben, welche Strafen beim Erschleichen von Leistungen folgen und zeigen Beispiele auf. Lücken folgt und ergaben sich vor allem deshalb, da immer mehr technische Vorrichten anstelle von menschlichen Dienstleistern eingesetzt wurden, siehe beispielsweise im Massenverkehr. Ein Großteil der im 6-stelligen Bereich polizeilich registrierten Fälle beziehen sich demnach tatsächlich auf Schwarzfahren. Allerdings kommen auch viele andere alltägliche Situationen in Betracht, bei denen man unter Umständen Gefahr läuft, den Straftatbestand des Erschleichens von Leistungen zu verwirklichen.
Wieso ist anwaltlich Unterstützung bei Betrugsstraftaten (Erschleichen von Leistungen) besonders wichtig?
Als Fachanwälte für Wirtschaftsstrafrecht vertreten wir Sie kompetent und erfahren bundesweit im Deliktsbereich der Betrugs- und betrugsähnlichen Straftaten. Über Neuheiten und mögliche strafrechtliche Konsequenzen sind wir als engagierte und erfahrene Anwälte stets informiert. Sowohl als Beschuldigter oder Beschuldigte als auch als Geschädigte oder Geschädigter sollten Sie in jedem Falle anwaltlichen Rat einholen. Über Ihre Möglichkeiten können wir gerne in einem ersten Termin oder Telefonat sprechen.
Über unsere Kanzlei
Unsere Kanzlei, insbesondere auch das Strafrechtsdezernat, kann durch unsere lebensnahe Ausrichtung und großartige Zusammenarbeit seit Jahren auf eine Vielzahl erfolgreich abgeschlossene Verfahren und herausragende Bewertungen durch unsere Mandanten zurückblicken. Entscheidend dabei sind nicht nur unsere transparenten Preise und kompetente Beratungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Verfahren, sondern auch unser offener, aber vertrauensvoller Umgang im Mandantenkontakt.
Wir sind in allen Dezernaten sehr drauf bedacht, dass Ihre Anliegen unvoreingenommen Gehör finden und wir ständig für Sie erreichbar sind. Wir sehen es als unsere Aufgabe, Sie nicht nur fachkundig, sondern auch persönlich bestmöglich zu vertreten.
Beim Erschleichen von Leistungen kann der Gesetzgeber hart durchgreifen, um entsprechende Straftaten aufzudecken. Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Wirtschaftsstrafrecht für Sie da und helfen, den Vorwurf des Erschleichens von Leistungen beizulegen und die resultierende Strafe zu vermeiden:
- Vorladung erhalten von der Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf, Leistungen erschlichen zu haben
- Pflichtverteidigung im Bereich der Leistungserschleichung
- Hausdurchsuchung durch die Ermittlungsbehörde wegen des Verdachts, Leistungen erschlichen zu haben
- Untersuchungshaft / Festnahme
- Anklage der Staatsanwaltschaft wegen Erschleichen von Leistungen
- Rechtsmittel – Berufung und Revision nach einer Verurteilung
Bei einem telefonischen Erstgespräch können wir außer den aufgekommenen Fragen auch Hinweise zum Umgang mit den Ermittlungsbehörden und die Kosten einer Strafverteidigung besprechen. Wenn Sie die Aufforderung erhalten haben, einen Pflichtverteidiger zu benennen, können Sie uns gern kontaktieren. Wir können Ihnen dann die Konditionen für die Verteidigung mitteilen.
Vorladung erhalten wegen des Erschleichens von Leistungen – Was jetzt zu tun ist:
Womit muss ich beim Vorwurf des Erschleichens von Leistungen bei einem Ermittlungsverfahren rechnen?
Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens haben Sie regelmäßig vor allem mit einer Hausdurchsuchung und der Beschlagnahmung Ihres Computers zu rechnen. Je früher Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto eher besteht die Möglichkeit, auf das Ergebnis der Ermittlungen Einfluss zu nehmen.
Welche wichtigen Verhaltensregeln sollte ich bei einer Hausdurchsuchung beachten?
Steht bei Ihnen eine Hausdurchsuchung bevor, kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Fachanwalt für Strafrecht. Sie haben das Recht zu schweigen, nutzen Sie dieses. Leisten Sie außerdem keinen Widerstand und bleiben Sie ruhig. Es könnten sonst weitere Strafbarkeiten drohen, wie zum Beispiel wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB. Verlangen Sie weiter die Hinzuziehung von Durchsuchungszeugen und geben Sie keine Sachen oder Daten freiwillig heraus. Wird auf Grundlage eines Durchsuchungsbeschlusses bei Ihnen durchsucht, lassen Sie sich diesen zeigen. Bestehen Sie ausdrücklich darauf, dass alle beschlagnahmten Dinge möglichst genau zu Protokoll gegeben werden.
Wichtige Verhaltensregeln
- Schweigen Sie zur Sache und reden Sie so wenig wie möglich mit den Beamt*innen.
Jedes Wort wird dokumentiert und kann unter Umständen gegen Sie verwendet werden. - Geben Sie keine Zugangsdaten wie Pin–Nummern und Wischcodes heraus.
- Unterschreiben Sie nichts, auch nicht das Sicherstellungsprotokoll.
- Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen oder die Gründe für die Gefahr im Verzug erklären.
- Prüfen Sie das Erlassdatum des Durchsuchungsbeschlusses, da diese nur innerhalb von 6 Monaten nach Erlass vollstreckt werden können.
- Rufen Sie schnellstmöglich Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht an.
Über den Tatbestand des Erschleichens von Leistungen
Auch der § 265a StGB ist als eine Art Auffangtatbestand zum Betrug konzipiert. Das betrugsähnliche Vermögensschädigungsdelikt soll vor allem dem entgegenwirken, dass Handlungen mangels menschlichem Täuschungsadressaten keinem Betrugstatbestand unterfallen. Grundsätzlich erfasst der § 265a StGB solche Fälle, in denen der Täter eine bestimmte vermögenswerte Leistung in Anspruch nimmt, ohne seinerseits die mit dieser Inanspruchnahme verbundene Gegenleistung zu erbringen.
Welche Strafe steht auf Erschleichen von Leistungen gem. § 265a StGB?
Wer Leistungen im Sinne der Vorschrift erschleicht wird mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bestraft
■ Was umfasst die Tathandlung beim Erschleichen von Leistungen nach § 265a StGB?
Die Leistung eines Automaten – Var. 1
Sogenannte Leistungsautomaten sind der Hauptanwendungsfall des § 265a StGB. Ein Automat im Sinne des § 265a StGB ist jedes Gerät, das nach einer menschlichen Bedienung einen weiteren eigenständigen Rechenschritt oder eine mechanische Verrichtung ausführt, die eine Leistung an den Bedienenden bewirkt. Es reicht demnach nicht, wenn ein Automat nur eine Kausalkette in Gang setzt, die im Leistungserfolg mündet. Nicht erfasst sind beispielsweise Online-Shops, Fahrkarten-, Pfand- und Parkscheinautomaten. Uneinigkeit besteht bei Warenautomaten. Von der Vorschrift erfasst sind ferner Decoder für Pay-TV-Dienste, Wiegeautomaten oder Computer, die von Internetprovidern zur Erbringung entgeltlicher Dienste zur Verfügung gestellt werden.
Leistung eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes – Var. 2
Ein Telekommunikationsnetz im Sinne der zweiten Variante ist die Gesamtheit eines Datenübertragungssystems. Zu solch einem sollen auch Vermittlungs- oder Leitwegeinrichtungen gehören, die der Datenübertragung dienen. Unerheblich sind sowohl die Art der übertragenen Informationen als auch die der Übertragung selbst (z.B. Kabel, Funk, elektromagnetisch, Satellit, Stromleitung). Öffentlich meint weiter, dass das Netz für die Allgemeinheit eingerichtet worden ist. Dies ist auch nach seiner möglichen Privatisierung noch der Fall. Leistungen eines solchen Netzes sind das Aussenden, Empfangen und Übermitteln von Nachrichten jeglicher Art mittels Telekommunikationsanlagen sowie das Bereitstellen von Inhalten.
Beförderung durch ein Verkehrsmittel – Var. 3
Variante drei umfasst jede beliebige Transportleistung, unabhängig davon, ob das Transportmittel öffentlich oder privat ist. Schwarzfahren ist demnach einer der häufigsten Anwendungsfälle des § 265a StGB.
Zutritt zu einer Veranstaltung oder Einrichtung – Var. 4
Veranstaltungen im Sinne der Vorschrift sind einmalige zeitlich begrenzte Geschehen, z.B. Konzerte, Wettkämpfe oder Feiern an denen ein begrenzter Personenkreis teilnehmen kann. Im Vergleich dazu sind Einrichtungen Personen- oder Sachgesamtheiten, die einem bestimmten Zweck dienen und der Allgemeinheit oder einem größeren Kreis an Personen zustehen (z.B. Fitnessstudios, Schwimmbäder, Sehenswürdigkeiten). In beiden Fällen liegt die Tathandlung des Erschleichens im sich Zutritt verschaffen.
■ Was bedeutet Erschleichen i.S.v. § 265a StGB?
Neben der unbefugten oder vertragswidrigen Inanspruchnahme einer Leistung, kommt beim Straftatbestand des § 265a StGB zusätzlich ein täuschendes Element hinzu. Der Täter muss folglich in manipulativer Weise Kontroll- oder Sicherungsvorkehrungen umgehen oder ausschalten, die die unbefugte Benutzung verhindern sollen. Bei einem Automaten wäre dies beispielsweise mit Falschgeld oder mittels eines Drahts. Bei einem Vertrag ist das Tatbestandsmerkmal des Erschleichens einer Leistung nicht mit dem Abschluss des Vertrags erfüllt, sondern wenn die Leistung tatsächlich vollbracht wurde.
■ IM VIDEO ERKLÄRT:
Strafbefehl erhalten wegen des Erschleichens von Leistungen – Was jetzt zu tun ist:
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