Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
( § 265d StGB )

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Der Straftatbestand der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben nach § 265d StGB des wurde mit der einundfünfzigsten Änderung des Strafgesetzbuches 2017 zusammen mit dem des Sportwettbetrugs eingeführt. Zusammen sollen sie das Anti-Doping Gesetz zum Schutze der Integrität des Sports und des Vermögens der Beteiligten ergänzen. Der § 265d StGB gleicht stark dem des § 265c StGB. Das spezifische Unrecht der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben soll aber darin liegen, soll darin liegen, dass die teilnehmenden Sportler durch ihre sportliche Betätigung Einnahmen von erheblich Umfang erzielen. Allerdings ist der Strafrahmen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe gleich.

Aufgrund der Vorverlagerungstendenz der Tatbestände und der damit verbundenen Strafbarkeit von lediglich abstrakt geschaffenen Gefahren, sind zwielichtige Sportwetten mit absoluter Vorsicht zu genießen. Kontaktieren Sie bei Unsicherheiten deshalb umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht.

Wieso ist anwaltlich Unterstützung bei Betrugsstraftaten besonders wichtig?

Als Fachanwälte für Strafrecht mit der Spezialisierung Wirtschaftsstrafrecht vertreten wir Sie kompetent und erfahren bundesweit im Deliktsbereich der Betrugs- und betrugsähnlichen Straftaten. Über Neuheiten und mögliche strafrechtliche Konsequenzen sind wir als engagierte und erfahrene Anwälte stets informiert. Sowohl als Beschuldigter oder Beschuldigte als auch als Geschädigte oder Geschädigter sollten Sie in jedem Falle anwaltlichen Rat einholen. Über Ihre Möglichkeiten können wir gerne in einem ersten Termin oder Telefonat sprechen.

Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht für Sie da:

  • Vorladung erhalten von der Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
  • Hausdurchsuchung durch die Ermittlungsbehörde wegen des Verdachts, einen berufssportlichen Wettbewerb manipuliert zu haben
  • Untersuchungshaft / Festnahme
  • Anklage der Staatsanwaltschaft wegen Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

In einem telefonischen Erstgespräch können wir gerne die ersten aufkommenden Fragen zu Ihrem Fall besprechen. Auch zum Umgang mit Ermittlungsbehörden oder zu den Kosten einer Strafverteidigung lohnt es sich im Ernstfall, fachanwaltlichen Rat einzuholen.

Grundsätzliche Verhaltenstipps bei Ermittlungsverfahren

Vorladung wegen Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben erhalten? – Das sollten Sie jetzt beachten!

Womit muss ich bei einem Ermittlungsverfahren rechnen?

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens haben Sie regelmäßig vor allem mit einer Hausdurchsuchung und der Beschlagnahmung Ihres Computers zu rechnen. Je früher Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto eher besteht die Möglichkeit, auf das Ergebnis der Ermittlungen Einfluss zu nehmen.

Welche Verhaltensregeln sollte ich bei einer Hausdurchsuchung beachten?

Steht bei Ihnen eine Hausdurchsuchung bevor, kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Fachanwalt für Strafrecht. Sie haben das Recht zu schweigen, nutzen Sie dieses. Leisten Sie außerdem keinen Widerstand und bleiben Sie ruhig. Es könnten sonst weitere Strafbarkeiten drohen, wie zum Beispiel wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB. Verlangen Sie weiter die Hinzuziehung von Durchsuchungszeugen und geben Sie keine Sachen oder Daten freiwillig heraus. Wird auf Grundlage eines Durchsuchungsbeschlusses bei Ihnen durchsucht, lassen Sie sich diesen zeigen. Bestehen Sie ausdrücklich darauf, dass alle beschlagnahmten Dinge möglichst genau zu Protokoll gegeben werden.

Wichtige Verhaltensregeln

  • Schweigen Sie zur Sache und reden Sie so wenig wie möglich mit den Beamt*innen.
    Jedes Wort wird dokumentiert und kann unter Umständen gegen Sie verwendet werden.
  • Geben Sie keine Zugangsdaten wie Pin–Nummern und Wischcodes heraus.
  • Unterschreiben Sie nichts, auch nicht das Sicherstellungsprotokoll.
  • Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen oder die Gründe für die Gefahr im Verzug erklären.
  • Prüfen Sie das Erlassdatum des Durchsuchungsbeschlusses, da diese nur innerhalb von 6 Monaten nach Erlass vollstreckt werden können.
  • Rufen Sie schnellstmöglich Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht an.

Über den Tatbestand der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

Die Strafbarkeit der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben ist im Zuge eines ausgeweiteten Vermögensschutzes vorverlagert. Zur Erfüllung des Tatbestandes ist demnach kein Schaden erforderlich. Gem. § 265d StGB macht sich schon strafbar, wer Absprachen trifft, die eine abstrakte Gefahr schaffen. Im Unterschied zu § 265c StGB, dem Sportwettbetrugs, stellt der § 265d StGB Manipulationsabsprachen im Sport unabhängig davon unter Strafe, ob sie in Verbindung mit Sportwetten zu bringen oder anderweitig motiviert sind. Die Motivation könnte demnach auch sein, sportliche Misserfolge durch Korruption abzuwenden. Entsprechend könnte sich auch die korruptionsähnliche Struktur des Tatbestandes erklären lassen.

Was umfasst die Tathandlung der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben gem. § 265d StGB?

Einerseits bestrafen die Absätze eins und drei § 265d StGB auf der Nehmerseite jeden, der zum Zwecke der Manipulation eines berufssportlichen Wettbewerbs einen Vorteil fordert, annimmt oder sich solchen versprechen lässt. Dem gegenüber wird gemäß den Absätzen zwei und vier auf der Geberseite pönalisiert, wer einen solchen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt.

Was fällt unter einen Vorteil bei der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben gem. § 265d StGB?

Der Vorteilsbegriff im Sinne der Vorschrift entspricht grundsätzlich dem der Bestechlichkeit und Bestechung aus § 299 StGB. Ein Vorteil umfasst demnach jede Zuwendung an den Täter oder eine dritte Person, auf die kein Rechtsanspruch besteht und die die wirtschaftliche, rechtliche oder persönliche Lage des Täters bzw. des Dritten objektiv verbessert. Ob eine Zuwendung materiell oder immateriell ist, ist nicht von Bedeutung. Nachträgliche Zuwendungen sind jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen erfasst.

Als untere Grenze werden sogenannte sozialadäquate Zuwendungen gesehen. S sind nicht unter den Tatbestand zu subsumieren, da sie objektiv als nicht dazu geeignet angesehen werden, das Verhalten der am Wettbewerb beteiligten Person Einfluss zu nehmen. Dies ist nach den Umständen des Einzelfalles zu bestimmen und kann einem erfahrenen Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht Handlungsspielraum eröffnen. Es ist außerdem zu beachten, dass der Spielraum bezüglich dieses Tatbestandsmerkmal im Vergleich zu dem des Sportwettbetrugs aus § 265c StGB eine flexiblere Handhabung zulässt. Es können demnach mehr Handlungen unter einer adäquaten Vergünstigung subsumiert werden.

Was beinhaltet eine sogenannte Unrechtsvereinbarung bei der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben gem. § 265d StGB?

Die Gegenleistung für die soeben aufgeführten Tathandlungen des Forderns, Sich-Versprechen-Lassen oder Annehmens zugunsten des Wettbewerbsgegners in wettbewerbswidriger Weise den Verlauf oder das Ergebnis des Wettbewerbs beeinflussen. Wichtig ist, dass es sich an dieser Stelle um einen berufssportlichen Wettbewerb handeln muss. Es muss darüber hinaus auch kein Bezug zu einer Sportwette bestehen. Hierin unterscheidet sich der Tatbestand von dem des § 265c StGB.

Die Motivation der Manipulation ist demnach nicht entscheidend. So muss sich auch die Unrechtsvereinbarung nicht auf das Erstreben eines rechtswidrigen Vermögensvorteil beziehen. Einhergehend mit dem Korruptionsrecht ist es ausreichend, wenn sie sich auf den Austausch einer Zuwendung im Gegenzug zu einer wettbewerbswidrigen Manipulation bezieht. Es kommt allein auf den Abschluss einer solchen sogenannten Unrechtsvereinbarung an, nicht darauf, ob sie tatsächlich umgesetzt wird.

Im Kontext des berufssportlichen Wettbewerbs – Unterschiede zu § 265c StGB

Unter einem berufssportlichen Wettbewerb ist gemäß der Legaldefinition aus § 265d Abs. 5 StGB jede Sportveranstaltung im Inland oder Ausland zu verstehen. Diese muss von einem Sportverband oder einer internationalen Sportorganisation veranstaltet oder in deren Auftrag oder mit deren Anerkennung organisiert sein. Darüber hinaus müssen Regeln einzuhalten sein, die zuvor mit verpflichtender Wirkung verabschiedet wurden. Mindestens mehr als 50% der teilnehmenden Sportler*innen müssen nach der herrschenden Meinung außerdem durch ihre sportliche Bestätigung Einnahmen von erheblichem Umfang erzielen. Es bestehen demnach bezüglich mancher Merkmale engere oder erweiterte Voraussetzungen, siehe beim Kreis der betroffenen Sportorganisation oder dem der Wettbewerbsteilnehmenden.

Je nach Sportart müssen die Kriterien der sportbedingten erheblichen Einnahmen zum Beispiel nicht erfüllt sein. Viele solcher Merkmalabstufungen enthalten gesonderte rechtliche Definitionen, die im Zuge einer pragmatischen Handhabung in Anbetracht vieler Unklarheiten zum Lösungsweg für eine erfolgreiche Strafverteidigung durch Ihren Fachanwalt beitragen können.

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