Sportwettbetrug
( § 265c StGB )

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Der Straftatbestand des Sportwettbetrugs wurde mit der einundfünfzigsten Änderung des Strafgesetzbuches 2017 eingeführt. Zusammen mit der Strafbarkeit der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben nach § 265d StGB soll es das Anti-Doping Gesetz zum Schutze der Integrität des Sports ergänzen. Ähnlich wie der Kreditbetrug ist auch § 265c StGB ein abstraktes Gefährdungsdelikt und schützt die Vermögensinteressen von Sportwettanbietern und Mitwettenden damit schon im Vorfeld eines Betrugs. Diese Vorverlagerung führt dazu, dass der Eintritt eines (Vermögens-) Schaden nicht erforderlich ist. Schon bloße Vorbereitungs- und Beihilfehandlungen sind strafbar.

Wieso ist anwaltlich Unterstützung bei Betrugsstraftaten besonders wichtig?

Als Fachanwälte für Strafrecht mit Spezialisierung im Wirtschaftssrafrecht vertreten wir Sie kompetent und erfahren bundesweit im Deliktsbereich der Betrugs- und betrugsähnlichen Straftaten. Über Neuheiten und mögliche strafrechtliche Konsequenzen sind wir als engagierte und erfahrene Anwälte stets informiert. Sowohl als Beschuldigter oder Beschuldigte als auch als Geschädigte oder Geschädigter sollten Sie in jedem Falle anwaltlichen Rat einholen. Über Ihre Möglichkeiten können wir gerne in einem ersten Termin oder Telefonat sprechen.

Dies ist insbesondere wichtig, da gerade in auf den ersten Blick undurchsichtig erscheinenden Deliktsbereichen erst recht viele Taten durch die Polizei verfolgt und Strafverfahren eingeleitet werden. Dabei können die Strafrahmen je nach Tatbestand sehr unterschiedlich ausfallen. Indes sind beim Sportwettbetrug eindeutige Unterschiede zu anderen Betrugsstraftaten festzustellen. Hinzu kommt, dass Uneinigkeiten über die Rechtsgutqualität der Integrität des Sports bestehen und bezüglich der Tendenz den Sport mit anderen volkswirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen wichtigen Aufgaben wie dem Schutz der Funktionsbedingungen des Kapitalmarkts oder Kreditwesens gleichzusetzen. Zögern Sie nicht, sich gerade bei Unsicherheiten anwaltlich beraten zu lassen.

Über unsere Kanzlei

Unsere Kanzlei, insbesondere auch das Strafrechtsdezernat, kann durch unsere lebensnahe Ausrichtung und großartige Zusammenarbeit seit Jahren auf eine Vielzahl erfolgreich abgeschlossene Verfahren und herausragende Bewertungen durch unsere Mandanten zurückblicken. Entscheidend dabei sind nicht nur unsere transparenten Preise und kompetente Beratungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Verfahren, sondern auch unser offener, aber vertrauensvoller Umgang im Mandantenkontakt.

Wir sind in allen Dezernaten sehr drauf bedacht, dass Ihre Anliegen unvoreingenommen Gehör finden und wir ständig für Sie erreichbar sind. Wir sehen es als unsere Aufgabe, Sie nicht nur fachkundig, sondern auch persönlich bestmöglich zu vertreten.

Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht für Sie da:

Bei einem telefonischen Erstgespräch können wir außer den aufgekommenen Fragen auch Hinweise zum Umgang mit den Ermittlungsbehörden und die Kosten einer Strafverteidigung besprechen. Wenn Sie die Aufforderung erhalten haben, einen Pflichtverteidiger zu benennen, können Sie uns gern kontaktieren. Wir können Ihnen dann die Konditionen für die Verteidigung mitteilen.

Grundsätzliche Verhaltenstipps bei Ermittlungsverfahren

Wie soll ich mich nach Erhalt einer Vorladung wegen Sportwettbetrugs verhalten?

Womit muss ich bei einem Ermittlungsverfahren rechnen?

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens haben Sie regelmäßig vor allem mit einer Hausdurchsuchung und der Beschlagnahmung Ihres Computers zu rechnen. Je früher Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto eher besteht die Möglichkeit, auf das Ergebnis der Ermittlungen Einfluss zu nehmen.

Welche Verhaltensregeln sollte ich bei einer Hausdurchsuchung beachten?

Steht bei Ihnen eine Hausdurchsuchung bevor, kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Fachanwalt für Strafrecht. Sie haben das Recht zu schweigen, nutzen Sie dieses. Leisten Sie außerdem keinen Widerstand und bleiben Sie ruhig. Es könnten sonst weitere Strafbarkeiten drohen, wie zum Beispiel wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB. Verlangen Sie weiter die Hinzuziehung von Durchsuchungszeugen und geben Sie keine Sachen oder Daten freiwillig heraus. Wird auf Grundlage eines Durchsuchungsbeschlusses bei Ihnen durchsucht, lassen Sie sich diesen zeigen. Bestehen Sie ausdrücklich darauf, dass alle beschlagnahmten Dinge möglichst genau zu Protokoll gegeben werden.

Wichtige Verhaltensregeln

  • Schweigen Sie zur Sache und reden Sie so wenig wie möglich mit den Beamt*innen.
    Jedes Wort wird dokumentiert und kann unter Umständen gegen Sie verwendet werden.
  • Geben Sie keine Zugangsdaten wie Pin–Nummern und Wischcodes heraus.
  • Unterschreiben Sie nichts, auch nicht das Sicherstellungsprotokoll.
  • Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen oder die Gründe für die Gefahr im Verzug erklären.
  • Prüfen Sie das Erlassdatum des Durchsuchungsbeschlusses, da diese nur innerhalb von 6 Monaten nach Erlass vollstreckt werden können.
  • Rufen Sie schnellstmöglich Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht an.

Über den Tatbestand des Sportwettbetrugs

Da der Sportwettbetrug ein abstraktes Gefährdungsdelikt ist, setzt die Möglichkeit sich strafbar zu machen schon im Vorfeld des tatsächlichen Betrugs an. Der Eintritt eines Vermögensschadens ist demnach nicht erforderlich, um den Straftatbestand zu erfüllen. In den ersten vier der sechs Absätze der Rechtsvorschrift, die die unterschiedlichen Tatvarianten enthalten, wird vielmehr die Bestechlichkeit und Bestechung der jeweiligen Personengruppe unter Strafe gestellt.

Was umfasst die Tathandlung des Sportwettbetrugs gem. § 265c StGB?

Der erste Absatz des § 265c StGB bezieht sich auf die Strafbarkeit der Bestechlichkeit von Sportlern und Trainern für regelwidrige Beeinflussungen eines Wettbewerbs des organisierten Sportes. Dem gegenüber steht die tatsächliche Bestechung von Sportlern und Trainern gemäß Absatz zwei unter Strafe.
Absatz drei wiederum führt die Strafbarkeit der Bestechlichkeit von Schieds-, Wertungs- und Kampfrichter auf. Die spiegelbildliche Bestechung des gleichen Personenkreises ist in Absatz vier zu finden.

Die erfassten Tathandlungen setzen weiter voraus, dass man einen Vorteil fordert, annimmt oder sich solchen versprechen lässt als Gegenleistung für eine manipulierende Handlung im Bezug einer Sportwette.

Wer kann sich des Sportwettbetrugs gem. § 265c StGB strafbar machen?

Durch die verschiedenen Tatvarianten können sich die unterschiedlichsten am sportlichen Wettbewerb Beteiligten strafbar machen. Hierzu gehören selbstverständlich sowohl Sportler und Trainer als auch Schieds-, Wertungs- und Kampfrichter. Alternative können hierunter auch Personen mit einer ähnlichen beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung fallen (siehe Definition in § 265c Abs. 6 StGB), beispielsweise solche aus der Leitung eines Vereins oder Sportverbands oder mit sonstigen Möglichkeiten der Einflussnahme.

Im Vergleich dazu können Täter auf der Vorteilsgeberseite, also wer Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, jedermann sein. Sie sollten deshalb auch unabhängig von einer vergleichbaren Sonderstellung unbedingt den Rat eines Fachanwalt für Strafrecht ersuchen, wenn Sie mit Vorwürfen konfrontiert sind.

Was fällt unter einen Vorteil beim Sportwettbetrug gem.§ 265c StGB?

Der Vorteilsbegriff im Sinne der Vorschrift entspricht grundsätzlich dem der Bestechlichkeit und Bestechung aus § 299 StGB. Ein Vorteil umfasst demnach jede Zuwendung an den Täter oder eine dritte Person, auf die kein Rechtsanspruch besteht und die die wirtschaftliche, rechtliche oder persönliche Lage des Täters bzw. des Dritten objektiv verbessert. Ob eine Zuwendung materiell oder immateriell ist, ist nicht von Bedeutung. Nachträgliche Zuwendungen sind jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen erfasst.

Als untere Grenze werden sogenannte sozialadäquate Zuwendungen gesehen. S sind nicht unter den Tatbestand zu subsumieren, da sie objektiv als nicht dazu geeignet angesehen werden, das Verhalten der am Wettbewerb beteiligten Person Einfluss zu nehmen. Dies ist nach den Umständen des Einzelfalles zu bestimmen und kann einem erfahrenen Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht Handlungsspielraum eröffnen. In unumstrittenen Fällen wird dann regelmäßig auch kein hinreichender Anfangsverdacht bestehen, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Was beinhaltet eine sogenannte Unrechtsvereinbarung beim Sportwettbetrug gem. § 265c StGB?

Die Gegenleistung für die soeben aufgeführten Tathandlungen des Forderns, Sich-Versprechen-Lassen oder Annehmens müssen zugunsten des Wettbewerbsgegners weiter zur Beeinflussung des Verlaufs oder des Ergebnisses des Wettbewerbs führen und im Zusammenhang mit der Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils durch eine öffentliche Sportwette beabsichtigt sein. Es kommt allein auf den Abschluss einer solchen sogenannten Unrechtsvereinbarung an, nicht darauf, ob sie tatsächlich umgesetzt wird.

Im Kontext des Wettbewerbs des organisierten Sports

Zunächst fällt unter einen Wettbewerb des organisierten Sportes im Sinne der Vorschrift gemäß der Legaldefinition aus § 265c Abs. 5 StGB jede Sportveranstaltung im Inland oder Ausland. Diese muss von einer nationalen oder internationalen Sportorganisation oder in deren Auftrag oder mit deren Anerkennung organisiert sein. Darüber hinaus müssen dabei Regeln einzuhalten sein, die zuvor mit verpflichtender Wirkung verabschiedet worden sein.

Unter Beeinflussung des Wettbewerbs

Zunächst fällt unter einen Wettbewerb des organisierten Sportes im Sinne der Vorschrift gemäß der Legaldefinition aus § 265c Abs. 5 StGB jede Sportveranstaltung im Inland oder Ausland. Diese muss von einer nationalen oder internationalen Sportorganisation oder in deren Auftrag oder mit deren Anerkennung organisiert sein. Darüber hinaus müssen dabei Regeln einzuhalten sein, die zuvor mit verpflichtender Wirkung verabschiedet worden sein.

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