Verhaltenstipps
im Strafrecht
YouTube - Kanal
der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte
Medienauftritte
der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte
Podcast - Anwaltsprechstunde
der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte
Medienauftritte
Verhaltenstipps im Strafverfahren vom Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin, Hamburg & München
Schnell zum Inhalt:
Fachanwalt für Strafrecht und Dezernatsleiter Benjamin Grunst vertritt Sie mit seiner Kanzlei in Strafsachen bundesweit mit Schwerpunkt in Berlin, Brandenburg, Hamburg und München. Termine zur anwaltlichen Beratung sind in den Standorten Berlin-Köpenick, Berlin-Charlottenburg, Hamburg und München möglich. Folgend erhalten Sie wichtige Verhaltenshinweise, die aber eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen können.
Unvorbereitete Einlassungen und freiwillige Zustimmungen zu Ermittlungsmaßnahmen können die Aussichten einer erfolgreichen Verteidigung schon vor Beginn schwer belasten.
Als Fachanwaltskanzlei für Strafrecht stehen wir für Erfahrung, Kompetenz und Engagement in der Mandatsbearbeitung.
Folgende Grundregeln sollten Sie beachten, solange keine Verteidigungsstrategie auf Grundlage der Aktenlage erarbeitet wurde:
- Schweigen ist Gold – Nutzen Sie ihr Aussageverweigerungsrecht
- Tun Sie nur, was Sie müssen!
- Sie müssen nur passiv dulden, nicht aktiv mithelfen (geben Sie keine Stimm- oder Schreibproben ab)
- aber leisten Sie keinen körperlichen Widerstand
Sie müssen sich immer vor Augen führen, dass der Staat Ihnen eine Straftat nachzuweisen hat. Es gilt die Unschuldsvermutung und das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen. Im Folgenden soll aufgezeigt werden, inwieweit eine Mitarbeit bei den typischen Ermittlungsmaßnahmen verpflichtend ist. Weiter finden Sie Verhaltenstipps bei staatlichen Ermittlungsmaßnahmen.
Das Grundgesetz gibt Ihnen das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen. Wenn der Staat von Ihnen Informationen möchte, müssen diese auf dem rechtstaatlich vorgesehenen Weg erlangt werden. Sie müssen in keine Maßnahmen freiwillig einwilligen.
Sie müssen ggf. Maßnahmen nach gerichtlicher Anordnung passiv dulden, es kann aber kein aktives Tun wie eine Schriftprobe oder eine Stimmprobe verlangt werden.
Vorladung der Polizei erhalten – Was tun?
Am häufigsten erfahren unsere Mandanten von einem laufenden Ermittlungsverfahren durch den Erhalt einer Vorladung der Polizei. Diese gibt es in Form eines Äußerungsbogens und als persönliche Vernehmung. Je nach Bundesland sind die Gestaltungen der Schreiben unterschiedlich. Es soll aber meistens ein gewisser Druck zum Erscheinen suggeriert werden, der tatsächlich nicht besteht.
Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich Ihnen die wichtigsten Verhaltensregeln beim Erhalt einer Vorladung durch die Polizei zusammengestellt.
Hausdurchsuchung der Polizei – Wie soll ich mich verhalten?
Die zweithäufigste Möglichkeit von einem laufenden Strafverfahren gegen sich zu erfahren ist noch deutlich unangenehmer als der Erhalt der Vorladung. Es klingelt meistens in den frühen Morgenstunden und die Polizei steht mit mehreren Beamten an Ihrer Haustür, überreicht einen Durchsuchungsbeschluss und fängt an bei Ihnen eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Die Hausdurchsuchung dient dem Zweck Beweismittel zu finden, die den Verdacht der Staatsanwaltschaft stützen. Die Hausdurchsuchung wird aber auch genutzt sich einen persönlichen Eindruck von Ihnen zu verschaffen und Sie zu Aussagen zu drängen. Hier gilt höchste Vorsicht.
Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich Ihnen die wichtigsten Tipps und Verhaltensregeln zusammengestellt, wie man sich bei einer Hausdurchsuchung der Polizei verhalten sollte.
Strafbefehl vom Amtsgericht erhalten? Was Sie nun beachten müssen.
Mit einem gelben Brief erhalten Sie per Post einen Strafbefehl des Amtsgerichts. Behalten Sie jetzt einen ruhigen Kopf und heben Sie den Briefumschlag auf. Das Datum auf dem Briefumschlag ist entscheidend für die Fristberechnung des Einspruchs. Wenden Sie sich umgehend an uns, um die zweiwöchige Einspruchsfrist zu wahren.
Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich Ihnen die wichtigsten Tipps und Verhaltensregeln zusammengestellt, wie man sich bei Erhalt eines Strafbefehls verhalten sollte.
Weiterführende Links
Blogbeiträge zum Thema Verhaltenstipps
Erfolg in der Berufungsinstanz – Freispruch vom Vorwurf des unerlaubten Erwerbs und der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln
Erfolg in der Berufungsinstanz – Freispruch vom Vorwurf des unerlaubten Erwerbs und der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln 21. April 2021Ein Mann erhält ein Paket mit der...
Aufhebung des Haftbefehls trotz Raubvorwurf, mehrerer offener Bewährungsstrafen und drohender mehrjähriger Freiheitsstrafe
Aufhebung des Haftbefehls trotz Raubvorwurf, mehrerer offener Bewährungsstrafen und drohender mehrjähriger Freiheitsstrafe 27. Mai 2020Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht...
Einstellung des Drogenstrafverfahrens nach §153 I StPO trotz Besitz von mehr als 50 g Marihuana und Waffen
Einstellung des Drogenstrafverfahrens nach §153 I StPO trotz Besitz von mehr als 50 g Marihuana und Waffen 07. April 2020Unsere Kanzlei für Strafrecht aus Berlin vertrat einen...
Jugendstrafsache – Freispruch beim Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung gem. §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB
Jugendstrafsache – Freispruch beim Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung gem. §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB 17. Oktober 2019Der minderjährige Mandant wird nach irriger...
Typische Straftaten an Silvester – Vorladung erhalten, was nun?
Typische Straftaten an Silvester – Vorladung erhalten, was nun? 19. Februar 2024Die Silvesternacht ist wohl eine der turbulentesten Nächte des Jahres. Überall wird gefeiert, vor...
Datenträger der TKÜ müssen überlassen werden
Datenträger der TKÜ müssen überlassen werden 01. Dezember 2015Das Landgericht Bremen hat mit der Verfügung vom 16.06.2015 – 4 KLs 500 Js 63429/14 die Rechte der Verteidigung...
Die Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden endet mit Befassen des Eilrichters
Die Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden endet mit Befassen des Eilrichters 01. September 2015Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Beschluss vom 16.06.2015 – 2 BvR...
Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt Ihres Vertrauens auf
Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder vor Ort in Berlin, Hamburg und München.