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Bußgeld­verfahren / Verkehrs­strafrecht

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Startseite » Rechtsanwalt für Verkehrsrecht » Kosten Bußgeldverfahren

Sie gehen an den Briefkasten, öffnen einen Brief und wollen ihn am liebsten direkt nach dem Öffnen wieder verschließen und zurücklegen. Ein Bußgeldbescheid. Ihnen wird vorgeworfen, eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen zu haben. Auch in einem Bußgeldverfahren kann eine effektive Strafverteidigung einen großen Unterschied machen.

Natürlich stellt sich in diesem Zusammenhang aber auch die Frage nach den Kosten eines solchen Verfahrens.

Die Kosten der Verteidigung in Bußgeldsachen und im Verkehrsstrafrecht richten sich nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Das RVG sieht für verschiedene Tätigkeiten der Verteidigung Rahmengebühren vor. Für einen „normalen“ Fall der Verteidigung wird die Mittelgebühr angesetzt. Die Mittelgebühr errechnet sich aus der Differenz der Mindest- von der Höchstgebühr.

Regelmäßig müssen Sie sich über die Verteidigungskosten im Ordnungswidrigkeitenrecht keine Gedanken machen, da die Kosten von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

Wir holen für Sie gern vorab und kostenfrei eine Deckungszusage ein. Viele gerichtliche Anträge, wie die Einholung eines Sachverständigengutachtens sind in der Risikobewertung nur sinnvoll, wenn die Rechtsschutzversicherung diese Kosten trägt.

Eine Übersicht zu den gesetzlichen Kosten des Verkehrsstrafrechts finden Sie im Bereich Kosten der Strafverteidigung. Der Gesetzgeber hat beim Rechtsanwaltsvergütungsgesetz keinen Unterschied zwischen Strafrecht und Verkehrsstrafrecht gezogen, weswegen die gesetzlichen Kosten gleich sind.

In einzelnen Fällen des Verkehrsstrafrechts ist der Aufwand effektiver Verteidigung so groß, dass nur mit dem Abschluss einer Honorarvereinbarung die nötige Zeit aufgewendet werden kann. In diesen Fällen werden die Kosten den gesetzlichen Rahmen übersteigen, was Ihnen im Einzelfall genau erläutert wird.

 

Übersicht über die Gebühren bei der Verteidigung in Bußgeldsachen:

  • Grundgebühr: 119 €
  • Verfahrensgebühr bei Geldbuße 40 € bis 5000 € im Verwaltungsverfahren: 190,40 €
  • Verfahrensgebühr bei Geldbuße 40 € bis 5000 € im Gerichtsverfahren: 190,40 €
  • Terminsgebühr bei Geldbuße 40 € bis 5000 €: 303,45 €

Im folgenden eine kurze Zusammenfassung, welche Tätigkeiten in den jeweiligen Gebühren enthalten sind.

Die Grundgebühr im Ordnungswidrigkeitenrecht

Die Grundgebühr ist eine Rahmengebühr für die erstmalige Einarbeitung in die Akte. Hier kann sich der Anwalt für Verkehrsrecht einen Überblick verschaffen, worum es geht, Fristen prüfen und eine erste Analyse zur Verteidigungsstrategie erarbeiten. Auch die Absprachen mit den Mandanten sind davon umfasst.

Die Verfahrensgebühren bei der Polizebehörde und dem Gericht

Die Rahmengebühr fällt im Ordnungswidrigkeitenverfahren einmal gegenüber der Behörde und einmal gegenüber dem Gericht an. Abgedeckt sind hier Anträge des Anwalts und die gesamte Kommunikation. Hier werden Beweisanträge, Akteneinsichtsanträge, Telefonate mit dem Amt und die Vorbereitung auf den Gerichtstermin umfasst.

Die Terminsgebühr im Ordnungswidrigkeitenverfahren

Die Terminsgebühr fällt pro Gerichtstag an und umfasst die gesamte Vertretung vor Gericht.

 

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