Ordnungswidrig­keiten
im Straßenverkehr

Nicht nur Straftaten können nach einer Verurteilung unangenehme Folgen für den Betroffenen mit sich bringen. Auch für begangene Ordnungswidrigkeiten drohen Folgen, wie beispielsweise Geldbußen, die wohl jedem bekannten „Punkte in Flensburg“ und gegebenenfalls auch ein Fahrverbot. Umso wichtiger ist – auch beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr – eine effektive Strafverteidigung.

Rechtsanwalt für Ordnungswidrigkeitenrecht Benjamin Grunst vertritt Sie beispielsweise bei Tempoverstößen, Alkohol- und Drogenfahrten, Rotlichtverstößen oder Abstandsverstößen bundesweit mit Schwerpunkt in Berlin und Brandenburg. Termine zur anwaltlichen Beratung sind in den Standorten Berlin-Köpenick und Berlin-Charlottenburg möglich. Machen Sie keine Angaben bei der Polizei oder der Bußgeldstelle ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt.

Im Ordnungswidrigkeitenrecht werden die Kosten in der Regel durch Ihre Rechtsschutzversicherung getragen. Wir stellen für Sie kostenfrei eine Deckungsanfrage, sodass Klarheit besteht.

 

“Punkte in Flensburg” – Anwalt für Ordnungswidrig­keitenrecht hilft

Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht werden im Fahrerlaubnisregister in Flensburg registriert. Die “Punkte in Flensburg” verfallen jedoch nach bestimmten Zeiträumen (zweieinhalb, fünf oder zehn Jahre). Sie dürfen dann nicht mehr, anders als früher, durch neue Punkte verlängert werden. Die Einsicht in das eigene Punktekonto ist jederzeit beim Kraftfahrtbundesamt möglich und ist bedeutsam für eine erfolgreiche Verteidigung.

Im Falle eines zugeschickten Bußgeldbescheides prüft der Rechtsanwalt für Ordnungswidrigkeitenrecht zunächst, ob der Bescheid verfristet ist, ob er ordnungsgemäß zugestellt wurde und ob die Höhe des Bußgeldes richtig angesetzt wurde. Auch Fahrer, Fahrzeug, Tatzeit und Tatort müssen richtig bezeichnet sein. Um gegen den Bescheid vorzugehen, kann der Anwalt innerhalb von zwei Wochen Einspruch für den Mandanten einlegen.

 

Fahrverbot wegen einer Ordnungswidrig­keit

Im Falle einer Ordnungswidrigkeit kann die Behörde im Bußgeldbescheid zusätzlich für eine maximale Dauer von drei Monaten ein Fahrverbot gegen den Fahrzeugführer verhängen (§ 25 Abs. 1 StVG). Hierzu muss der Führerschein bei der Polizei oder beim Straßenverkehrsamt abgegeben werden. Nach Ablauf des Verbots holt man ihn sich dort wieder ab. Im Gegensatz zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt ein Fahrverbot deshalb nicht zur Pflicht, die Fahrprüfung erneut abzulegen.

Gemäß § 25 Abs. 2 a StVG sind diejenigen Autofahrer im Vorteil, gegen die in den zwei Jahren vor Begehung des Verstoßes kein Fahrverbot angeordnet worden ist. Sie können in einem gewissen Rahmen selbst entscheiden, wann sie den Führerschein abgeben wollen.

 

Rotlichtverstoß und Geschwindigkeits­überschreitungen

Das Überfahren einer roten Ampel wird unterschiedlich sanktioniert. Grundsätzlich werden eine Geldstrafe von 90 € und ein Punkt in Flensburg verhängt. Zusätzlich wird danach differenziert, ob es zu einer Gefährdung gekommen ist, ob die Ampel bereits länger als eine Sekunde “auf Rot stand” oder ob eine Sachbeschädigung eingetreten ist. Es ist in dem Zusammenhang möglich, dass aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat nach § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) wird.

Der Rechtsanwalt kann bei Rotlichtverstößen sowie generell bei Geschwindkeitsüberschreitungen, die durch “Blitzer” festgestellt wurden, beratend zur Seite stehen. Er prüft, ob sich auf Grundlage der Bußgeldkatalogverordnung und der in der Anlage aufgeführten Sanktionen ein Einspruch lohnt. Dabei geht es nicht nur um die Auswertung der Aufnahmen durch Blitzgeräte oder Lasergeräte, sondern auch darum, ob die Messgeräte korrekt eingestellt und bedient wurden.

 

Verjährung des Bußgeldbescheids

Eine guter Verteidigungsansatz ist stets die Verjährung im Ordnungswidrigkeitenrecht. In der Regel verjähren die Ordnungswidrigkeiten nach 3 Monaten, sodass eine Strafe nach dieser Zeit nicht mehr festgesetzt werden kann. Unter dem Stichpunkt der Verjährungsfalle sind einige Versuche unternommen worden, diese Verjährung zu fördern. Folgend finden Sie eine spannende Übersicht dazu. Diese Hinweise ersetzen keine anwaltliche Beratung. Gern stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt für Ordnungswidrigkeitenrecht an der Seite.

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