Anwalt beim Vorwurf
Sexualstraftaten aus Gruppen § 184 j StGB

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Der § 184 j StGB wurde im Zuge der Sexualstrafrechtsreform im Jahre 2016 als Reaktion auf die sexuellen Übergriffe in der Kölner Silvesternacht ins Strafgesetzbuch eingefügt. Der neue Paragraph soll als „Auffangtatbestand“ etwaigen Beweis- und Zurechnungsproblemen bei der Vornahme von Sexualdelikten, die aus einer Gruppe heraus begangen werden, entgegenwirken. Zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung und aufgrund des erhöhten Gefahrenpotentials, das sich aus solchen Situationen für das Opfer ergibt, schien diese Neueinführung trotz vieler Kritik geboten.

Als Rechtsanwälte für Sexualstrafrecht vertreten wir Sie kompetent und erfahren bundesweit in diesem Deliktsbereich. Sowohl als Beschuldigter oder Beschuldigte als auch als Geschädigte oder Geschädigter sollten Sie sich anwaltlichen Rat holen. Über Ihre Möglichkeiten können wir gern in einem ersten Termin oder Telefonat sprechen.

Unsere Kanzlei, insbesondere auch das Strafrechtsdezernat, kann durch unsere lebensnahe Ausrichtung und großartige Zusammenarbeit seit Jahren auf eine Vielzahl erfolgreich abgeschlossene Verfahren und herausragende Bewertungen durch unsere Mandanten zurückblicken. Entscheidend dabei sind nicht nur unsere transparenten Preise und kompetente Beratungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Verfahren, sondern auch unser offener, aber vertrauensvoller Umgang im Mandantenkontakt. Wir sind in allen Dezernaten sehr drauf bedacht, dass Ihre Anliegen unvoreingenommen Gehör finden und wir ständig für Sie erreichbar sind. Wir sehen es als unsere Aufgabe, Sie nicht nur fachkundig, sondern auch persönlich bestmöglich zu vertreten.

 

Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Anwälte für Sexualstrafrecht für Sie da:

  • Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft mit Verdacht auf eine Sexualstraftat
  • Hausdurchsuchung durch die Ermittlungsbehörde
  • Anklage der Staatsanwaltschaft
  • Rechtsmittel – Berufung und Revision in Sexualstrafverfahren

 

Bei einem telefonischen Erstgespräch können wir darüber hinaus die anstehenden Fragen, Hinweise zum Umgang mit den Ermittlungsbehörden und die Kosten einer Strafverteidigung besprechen.

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Zum Tatbestand des § 184j StGB – Straftaten aus Gruppen

Der § 184 j StGB sieht eine Strafbarkeit für das Fördern einer Straftat vor, indem sich der Täter an einer Gruppe beteiligt, welche eine andere Person zur Begehung einer Straftat an ihr bedrängt. Als Strafmaß ist eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vorgesehen. Das Strafmaß stimmt dabei mit dem der sexuellen Belästigung nach § 184 i StGB überein.

 

Was ist eine Personengruppe i.S.v. § 184j StGB?

Als Gruppe im Sinne der Vorschrift zählt eine Personenanzahl von mindestens drei Menschen, die durch einen inneren Zusammenhalt miteinander verbunden sind. Demnach kann der Tatbestand beispielsweise nicht erfüllt sein, wenn der Täter ein Gedränge in einem öffentlichen Verkehrsmittel ausnutzt, um sexuellen Handlungen am Opfer zu verüben.

 

Was bedeutet bedrängen i.S.v. § 184j StGB?

Bedrängen bedeutet auf eine Gruppe bezogen zunächst, dass das Opfer mit Nachdruck an der Ausübung seiner Bewegungsfreiheit oder sonstigen freien Willensbetätigung gehindert wird.

Das Bedrängen der Person muss keinen sexuellen Bezug aufweisen. Ein aggressives Verhalten mit dem Ziel die Flucht zu erschweren reicht aus. Dabei wird eine gewisse Intensität hinsichtlich der zeitlichen Dauer verlangt. Dem Opfer nur kurzfristig den Weg zu versperren oder durch eine laute Gruppendynamik kurzweilig einzuschüchtern, erfüllt damit nicht den Tatbestand des § 184j StGB.

Das Bedrängen selbst muss weiter vom Vorsatz des Täters umfasst sein.

 

Wer ist Beteiligter einer Straftat aus Gruppen i.S.v. § 184j StGB?

Um Täter der Straftat aus Gruppen zu sein, muss eine Straftat so gefördert werden, dass man sich als Teil der Gruppe beteiligt. Dabei muss zumindest billigend in Kauf genommen werden, dass Straftaten aus der Gruppe heraus begangen werden. Die Gruppe muss also auch nicht bewusst und gewollt zusammenwirken. Es ist folglich nicht die strafrechtliche Teilnahme nach §§ 25 ff. StGB, also die Beihilfe oder die Anstiftung zu einer Tat, gemeint.

 

Was ist unter der objektiven Strafbarkeitsbedingungen zu verstehen?

Inwieweit muss ein sexueller Übergriff nach § 177 StGB oder eine sexuelle Belästigung gem. § 184i StGB verwirklicht sein?

Ein sexueller Übergriff gem. § 177 StGB oder eine sexuelle Belästigung gem. § 184 i StGB muss durch die Gruppe an der bedrängten Person tatsächlich begangen worden sein. Die von einzelnen Mitgliedern der Gruppe verübten Sexualdelikte stellen dabei eine objektive Strafbarkeitsbedingung dar. Das heißt, diese müssen nicht vom Vorsatz des Täters umfasst sein.

In welchen Situationen könnte der § 184j StGB greifen?

Angelehnt ist die Norm an die Ereignisse der Kölner Silvesternacht 2015, bei denen Frauen durch Gruppen sexuell belästigt wurden. Klassische Situationen mit ähnlichen Gefahrenpotential ergeben sich jedoch auch regelmäßig, wenn beispielsweise Alkohol fließt, in Bierzelten oder auf ähnlichen Events, bei denen Menschen in der Anonymität einer Gruppe übergriffig werden.

Im Unterschied zu § 177 Abs. 6 StGB, welche sexuelle Übergriffe durch Gruppen unter Strafe stellt und ein gemeinschaftliches Vorgehen voraussetzt, stellt § 184 j StGB alleine das Fördern dieser unter Strafe. Damit soll der Gefährlichkeit, welche aus solchen Gruppierungen resultieren kann, vorgebeugt werden.

Insgesamt bleibt abzuwarten, wie die Gerichte mit diesem Straftatbestand umgehen werden. Kritiker bemängeln vor allem Widersprüchlichkeiten innerhalb des Paragraphen und Probleme, die sich in derartigen Situationen oft weniger aufgrund von Strafbarkeitslücken, sondern vor allem wegen Schwierigkeiten dabei, Täter rechtzeitig festzusetzen, später zu identifizieren oder dass Sicherheitsbeamte zögerlich einschreiten.

 

Kontaktieren Sie jetzt einen Fachanwalt für Strafrecht

Umso wichtiger ist es, dass Sie sofort anwaltliche Hilfe suchen, sobald Vorwürfe gegen Sie laut werden. Kontaktieren sie deshalb umgehend unser Strafrechtsdezernat.

Also Strafverteidiger informieren wir uns zusammen mit Ihnen über den aktuellen Ermittlungsstand, sprechen die einzelnen Vorkommnisse Ihres Falles durch und erarbeiten eine individuelle Verteidigungsstrategie.

Wir stehen Ihnen als bundesweit tätige Anwälte für Strafrecht in allen Abschnitten des Strafverfahrens gerne zu Seite. Kontaktieren Sie uns jetzt, um einen ersten Telefontermin oder einen Termin an einem unseren Standort in Berlin Charlottenburg oder Köpenick zu vereinbaren.

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