Fahrlässige Körperverlet­zung § 229 StGB
Definition und Schema sowie Strafe und StGB

YouTube - Kanal

der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte

Youtube Kanal BUSE HERZ GRUNST

Medienauftritte

der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte

Bewertungen auf Proven Expert

Podcast - Anwaltsprechstunde

der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte

Podcast Anwaltssprechstunde

Medienauftritte

Bewertungen auf Proven Expert
Startseite » Strafrecht » Vorladung » Anwalt Körperverletzung – Ihre Fachanwälte für Strafrecht aus Berlin » Anwalt Fahrlässige Körperverlet­zung – Ihr Fachanwalt für Strafrecht

In den folgenden Kapiteln erläutern wir das Thema fahrlässige Körperverlet­zung. Wir beleuchten das genau Schema der fahrlässigen Körperverletzung, die Strafe und erklären, wie die fahrlässige Körperverletzung im Strafgesetzbuch definiert und was beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung zu tun ist. Der § 229 StGB stellt die fahrlässig herbeigeführte Körperverletzung unter Strafe. Fahrlässigkeit liegt im Gegensatz zur Vorsätzlichkeit immer dann vor, wenn der Erfolgseintritt nicht wissentlich und willentlich herbeigeführt wurde.

Oft tritt der Vorwurf im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen auf. Gern verteidige ich Sie gegen den Vorwurf. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin und wir planen Ihre Verteidigung.

 

 

Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir für Sie da:

 

IM VIDEO ERKLÄRT:

Vorladung erhalten wegen Fahrlässiger Körperverlet­zung – Was jetzt zu tun ist:

Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht?

  • Top Bewertungen unserer Mandanten
  • Expertise als Fachanwälte für Strafrecht
  • Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
  • Dezernat für Presseberichterstattung
  • Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
  • Faire und transparente Kosten
  • Sehr gute Erreichbarkeit

Welche Strafe droht bei fahrlässiger Körperverletzung ?

Sollten am Ende alle Tatbestandsvoraussetzungen der fahrlässigen Körperverletzung erfüllt worden sein, so droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Die Grenze für die Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis wird dabei schnell erreicht.

Was sind die Tatbestandsvoraussetzung der fahrlässigen Körperverletzung?

Bei der Körperverletzung wird wie bei anderen Straftatbeständen im Strafrecht zwischen der bewussten und unbewussten Fahrlässigkeit unterschieden – daraus ergibt sich die bewusste und fahrlässige Körperverletzung. Die bewusste Fahrlässigkeit kennzeichnet sich dadurch, dass der Handelnde mit dem möglichen Erfolgseintritt rechnet, aber pflichtwidrig und vorwerfbar darauf vertraut, es würde schon alles gut gehen.

Die unbewusste Fahrlässigkeit liegt hingegen vor, wenn der Handelnde den Erfolgseintritt gerade nicht vorhersieht, ihn aber bei der im Verkehr erforderlichen und ihm zumutbaren Sorgfalt hätte voraussehen und verhindern können.

Darüber hinaus gibt es noch die Form der Leichtfertigkeit. Dabei handelt der Täter grob achtlos und beachtet nicht, was sich unter den Voraussetzungen seiner Erkenntnis und Fähigkeiten aufdrängen muss. Es bedeutet, er hätte den Erfolgseintritt erkennen müssen und kann sich nicht darauf berufen, diesen nicht vorhergesehen zu haben.

Der Erfolg ist bei § 229 StGB die einfache Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB. Auf die Schwere der Körperverletzung kommt es hierbei im Gegensatz zu Qualifikationen, wie beispielsweise §§ 224, 226, 227 StGB, nicht an, denn der Fahrlässigkeitstatbestand ist eben keine Qualifikation, sondern ein für sich stehendes Strafbarkeitsdelikt.

Kann eine fahrlässige Körperverletzung auch durch Unterlassen verwirklicht werden?

Eine fahrlässige Körperverletzung kann sowohl durch aktives Tun als auch durch pflichtwidriges Unterlassen eines Garanten strafbar herbeigeführt werden.

Ein pflichtwidriges Unterlassen kann beispielsweise bei der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch Unterlassen einer Überprüfung von Anlagen auf Gefahrenquellen oder durch Vernachlässigung einer Streupflicht bei Schneefall vorliegen.

Auch das Unterlassen gebotener Maßnahmen von Pflegepersonal, das zur Gesundheitsbeeinträchtigung eines pflegebedürftigen Heimbewohners führt, kann die Strafbarkeit wegen Körperverletzung durch Unterlassen begründen.

Das Nichtverhindern vorsätzlicher Körperverletzungen anderer kann für einen Garanten die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Mitverursachung der Verletzung durch Unterlassen begründen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Mitarbeiter des Jugendamtes als Beschützergarant trotz konkreter Hinweise auf Kindesmisshandlungen nicht einschreitet.

Art und Maß der anzuwendenden Sorgfalt bestimmt sich nach den Anforderungen, die bei objektiver Betrachtung der Gefahrenlage zum Tatzeitpunkt an einen besonnenen und gewissenhaften Menschen in der konkreten Lage und sozialen Rolle des Handelnden zu stellen sind. Oftmals werden hierfür als Maßstab Gesetze (bei einer möglichen fahrlässigen Körperverletzung aufgrund eines Autounfalles beispielsweise die Straßenverkehrsordnung) oder Erfahrungssätze und Lebenserfahrung herangezogen. Im Zweifel oder bei komplexen Sachverhalten, in denen beispielsweise technische Vorgänge zu analysieren sind, ist ein Sachverständiger heranzuziehen.

Bei dieser Prüfung der Sorgfaltspflichtverletzung darf von der konkreten Tatsituation nichts weggelassen, ihr nichts hinzugedacht und an ihr nichts verändert werden. Dabei spielt auch das eigene Verhalten des Opfers eine große Rolle. Allerdings ist der Grundsatz zu beachten, dass jeder grundsätzlich auf sorgfaltsgemäßes Verhalten anderer und die Einhaltung seiner Sorgfaltspflicht vertrauen darf.

Zusätzlich zur Feststellung der Sorgfaltspflichtverletzung muss geprüft werden, ob eine objektive Voraussehbarkeit der Tatbestandsverwirklichung möglich gewesen ist.

Dabei muss zur Begründung des Schuldvorwurfs konkret darauf abgestellt werden, ob der Täter nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten in der Lage gewesen ist, die objektive Sorgfaltspflichtverletzung zu vermeiden und die Tatbestandsverwirklichung vorauszusehen. Mögliches Sonderwissen von Fachleuten ist zu berücksichtigen.

Welche Beispiele kennt der Rechtsanwalt für Strafrecht bei der fahrlässigen Körperverletzung?

In diesem Zusammenhang lassen sich folgende Beispiele erwähnen, in denen eine Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt:

So hat der Gastwirt, der dem Gast so viel Alkohol ausschenkt, dass dieser völlig fahruntüchtig wird, die Pflicht, dessen anschließende Fahrt zu verhindern, wenn diese ihm bekannt ist.

Der Hundehalter ist verpflichtet, sein Tier so zu überwachen und zu sichern, dass Verletzungen anderer verhindert werden. Die notwendigen Vorkehrungen richten sich danach, welche Anforderungen in der konkreten Situation im Rahmen des Zumutbaren an einen umsichtigen und vorsichtigen Hundehalter zu stellen sind.

Eine fahrlässige Körperverletzung kann genauso wie auch eine vorsätzliche Körperverletzung gerechtfertigt sein. Dabei gelten dieselben Voraussetzungen.

Auch eine behördliche Erlaubnis könnte eine Tat rechtfertigt. Allerdings nur, wenn das betroffene Rechtsgut zur Verfügung der öffentlichen Gewalt steht. Dies ist insbesondere bei Leib und Leben nicht der Fall, weshalb insbesondere bei Unfällen im Baubereich behördliche Erlaubnisse die Strafbarkeit des Verantwortlichen nicht hindern.

Fahrlässige Körperverletzung – ist ein Strafantrag notwendig?

Die fahrlässige Körperverletzung ist allerdings genauso wie die einfache Körperverletzung nach § 223 StGB ein Antragsdelikt. So wird eine strafbare Handlung nur dann verfolgt, wenn im Sinne des § 230 StGB ein Strafantrag eingereicht worden ist.

IM VIDEO ERKLÄRT:

Strafbefehl erhalten wegen Fahrlässiger Körperverlet­zung – Was jetzt zu tun ist:

Aktuelle Beiträge zum Thema Körperverletzung

Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt Ihres Vertrauens auf

Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder vor Ort in Berlin, Hamburg und München.

    Kontaktformular

    mit * gekenzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.

    Möchten Sie uns gleich ein Dokument übermitteln? *
    janein
    Hier können Sie eine Abmahnung, Anklage oder ein anderes Schreiben als Anhang beifügen: (Erlaubte Dateitypen: jpg | jpeg | png | gif | pdf / Dateigrösse: max. 12 MB)
    Ihre Nachricht an uns:

    Ihre Ansprechpartner

    RA Benjamin Grunst

    Rechtsanwalt u. Partner

    Benjamin Grunst

    Fachanwalt für Strafrecht | Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)

    E-MAIL SCHREIBEN

    RA Sören Grigutsch

    Rechtsanwalt

    Sören Grigutsch

    Fachanwalt für Strafrecht

    E-MAIL SCHREIBEN

    Prof.Dr. Thomas Bode

    Of Counsel

    Prof. Dr. Thomas Bode

    Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht

    E-MAIL SCHREIBEN

    RA Michael Voltz

    Rechtsanwalt

    Michael Voltz

    angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST und Standortleiter München

    E-MAIL SCHREIBEN

    Vincent Trautmann

    Rechtsanwalt

    Vincent Trautmann

    angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST

    E-MAIL SCHREIBEN

    Bewertungen auf Proven Expert

    BUSE HERZ GRUNST
    Rechtsanwälte PartG mbB

    Bahnhofstraße 17
    12555 Berlin
    Telefon: +49 30 513 026 82
    Telefax: +49 30 51 30 48 59
    Mail: [email protected]

    Weitere Standorte:

    Kurfürstendamm 11
    10719 Berlin
    Telefon: +49 30 513 026 82
    Telefax: +49 30 51 30 48 59
    Mail: [email protected]

    Alter Wall 32
    20457 Hamburg
    Telefon: +49 40 809 031 9013
    Fax: +49 40 809 031 9150
    Mail: [email protected]

    Antonienstraße 1
    80802 München
    Telefon: +49 89 74055200
    Fax: +49 89 740552050
    Mail: [email protected]