Ein privater Fernsehsender hat gegen den Werbeblocker AdBlock Plus wegen Wettbewerbs- und Urheberrechtswidrigkeit geklagt. Das LG hat die Klage abgewiesen.
Aktuelles aus der Kategorie
Einlösung fremder Rabatt-Coupons kein Wettbewerbsverstoß
Die Beklagte ist eine Drogeriemarktkette und hat in der Vergangenheit zwei Werbemaßnahmen durchgeführt, bei denen sie damit warb, Rabatt-Coupons anderer Mitbewerber bei Käufen in ihren Filialen anzunehmen und einzulösen.
Inanspruchnahme eines Anschlussinhabers in Filesharing-Verfahren
Zur Inanspruchnahme eines Anschlussinhabers in Filesharing-Verfahren. Die Klägerin besitzt ausschließliche Nutzungs- und Verwertungsrechte für den Film „R.“ in Deutschland.
Unzulässige Veröffentlichung eines bearbeiteten Fotos
Die Klägerin bietet Bildmaterial zur entgeltlichen Nutzung über eine Internetdatenbank an. Zum Repertoire der Klägerin gehört die Fotografie eines Stierkämpfers und Stieres eines Fotografen, die im Katalog der Klägerin geführt wird.
Urheberrecht: Historische und autobiographische Gemeinsamkeiten eines Werks können allein keine Urheberrechtsverletzung begründen
Mit seiner Entscheidung stellt das KG klar, dass historische Parallelen beim Vergleich zweier Werke alleine keine Urheberrechtsverletzung begründen.
Urheberrecht: Unerlaubte gewerbliche Nutzung einer Client-Software stellt Urheberrechtsverletzung dar
Die Endbenutzerlizenzvereinbarung des Computerspieleherstellers ist bezüglich einer gewerblichen Nutzung restriktiv auszulegen.
Urheberrecht: Deutsches Schöpferprinzip hält ausländischem originären Urheberrecht stand
Urheberrecht: Deutsches Schöpferprinzip hält ausländischem originären Urheberrecht stand. Filmhersteller kann nach der Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf einen Dritten selbst keinen Unterlassungsanspruch mehr geltend machen.
Markenrecht: Berufung des DFB gegen Supermarktkette real teilweise erfolgreich
Markenrecht: Berufung des DFB gegen Supermarktkette real teilweise erfolgreich. OLG konkretisiert Rechtsprechung bzgl. Bestandteile von Marken, lässt aber Frage zur Eintragungspflicht bzw. – Fähigkeit des Logos des DFB offen.
Wettbewerbsrecht: BGH stellt bei Werbeslogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ auf den durchschnittlichen Verbraucher ab
Obwohl der BGH hier eine Irreführung verneint, bedeutet das nicht, dass Lebensmittelherstellern und –Händlern für die Zukunft mehr Freiheit bei ihren Werbeaussagen geschenkt wird.