Honorar & Gebühren: RVG, Stundenhonorar oder  Pauschalhonorar

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Vor Mandatserteilung wissen, was Sie erwartet

Im Rahmen einer vertrauensvolle Zusammenarbeit legen wir höchste Priorität auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit hinsichtlich des anfallenden Honorars. Daher entstehen Ihnen erst dann Kosten, wenn wir Sie ausdrücklich darauf hingewiesen haben. Allgemein haben wir folgende Abrechnungsmethoden:

Erstberatung

Sollten Sie zunächst im Unklaren darüber sein, ob ein juristisches Vorgehen in Ihrer Angelegenheit überhaupt sinnvoll ist, können Sie die Vertretung auch auf ein erstes Beratungsgespräch beschränken. Die Erstberatung kann dabei entweder per Telefon, per Videogespräch oder in unseren Kanzleiräumlichkeiten stattfinden.

Abrechnung nach dem RVG

Wird eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vereinbart, richtet sich unser Honorar nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit. Hierbei gibt es für die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit Fest- und Rahmengebühren. Eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens ist unzulässig.

Abrechnung nach Stundenhonorar

Eine Stundenabrechnung kann dann erfolgen, wenn der Umfang unserer Tätigkeit noch nicht feststeht oder eine langfristige Beratungstätigkeit bzw. Zusammenarbeit angestrebt wird. Wir teilen Ihnen jedoch stets den zu erwartenden Aufwand mit, so dass Sie keine bösen Überraschungen erleben werden. Unsere IT-Infrastruktur gewährleistet zudem eine exakte und transparente Zeiterfassung.

Pauschalhonorar

In bestimmten Angelegenheiten können wir auch ein Pauschalhonorar vereinbaren. Ein Pauschalhonorar ist dann sinnvoll, wenn bereits bei Mandatserteilung absehbar ist, wie hoch der zu erwartende Aufwand sein wird. Dies ermöglicht für beide Seiten Planungssicherheit.

Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir für Sie die Deckungsanfrage. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich nur die Gebühren nach dem RVG übernehmen und eine Kostenübernahme nur im Rahmen des versicherten Umfangs erfolgt. Ein Stunden- oder Pauschalhonorar wird daher nur dann übernommen, wenn die gesetzlichen Gebühren nicht überschritten werden.

Unsere Anwälte stehen Ihnen von Berlin aus zuverlässig und kompetent in den von uns angebotenen Rechtsgebieten bundesweit zur Seite. In jedem Fall bekommen Sie vor Mandatserteilung eine genaue Auskunft zum Kostenrisiko.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt Ihres Vertrauens auf

Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder vor Ort in Berlin, Hamburg und München.

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