Rechtsanwältin
Claudia Schindler

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Claudia Schindler

Claudia Schindler ist angestellte Rechtsanwältin der Kanzlei und betreut Mandate im Bereich des Verwaltungsrechts.

Claudia Schindler hat das Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin und das Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin absolviert. Schon hier kam ihre Passion für das Öffentliche Recht, insbesondere das Verwaltungsrecht, zum Vorschein. Dies begleitet sie bis heute. In Ausbildung und Praxis hat sie sich mit dem Themenkomplex wissenschaftlich und praktisch vertraut machen können.

Ihre Erkenntnisse nutzt sie heute täglich in ihrer anwaltlichen Arbeit.

Leidenschaft für Öffentliches Recht und Verwaltungsrecht

Ihre Leidenschaft für das Öffentliche Recht, insbesondere das Verwaltungsrecht, hat Claudia Schindler schon früh entdeckt: Bereits während ihres Studiums legte sie ihren studentischen Schwerpunkt deshalb auf das Öffentliche Recht, das unter anderem das Verwaltungsrecht beinhaltet. Auch ihre Studienabschlussarbeit hatte das Verwaltungsrecht zum Thema.

Auch nach Abschluss des ersten Staatsexamens ließ diese Materie Claudia Schindler nicht mehr los: als wissenschaftliche Mitarbeiterin einer auf das Verwaltungsrecht und das Staatsrecht spezialisierten, renommierten Kanzlei, als Ghostwriterin für einen Kommentar zum Bundesarchivgesetz sowie als Referendarin beim Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages und einer weiteren spezialisierten Kanzlei vertiefte Claudia Schindler ihre Kenntnisse und reicherte sie um Einblicke in die Praxis an. Als Rechtsanwältin publizierte Sie weiter in Ihren Kernbereichen

Seit Ihrer Zulassung als Rechtsanwältin hat Claudia Schindler bereits eine Vielzahl von Mandanten in außergerichtlichen, behördlichen, aber auch gerichtlichen Verfahren effektiv vertreten.

Fokus auf Gewerbe, Handwerk, Geschäftsleute

Die Gewerbefreiheit ist ein sehr altes Recht, das 1869 in der Gewerbeordnung zum ersten Mal erwähnt wurde. Noch älter ist die Berufsfreiheit, die das erste Mal in der Paulskirchenverfassung von 1849 niedergeschrieben wurde. Beides sind Rechte, die im deutschen Rechtssystem einen hohen Stellenwert haben.

Gerade deshalb ist es in diesem Bereich Claudia Schindler sehr wichtig, den Mandanten individuell zu helfen, da häufig Existenzen dabei auf dem Spiel stehen. Sie hat es sich zur Pflicht gemacht, die Interessen der einzelnen Mandanten souverän durchzusetzen. Oftmals sehen Behörden nur den Vorgang und nicht den Menschen dahinter. Dies versucht Claudia Schindler mit den Behörden zu klären und die Menschen hinter den Vorgängen näher zu bringen. Wenn dies fehlschlägt, nimmt Frau Schindler aber auch mit voller Energie den Rechtsweg für Ihre Mandanten in Angriff.

Fokus auf dem Schulrecht

Bildung ist der Kanzlei im Allgemeinen aber auch Frau Schindler im Besonderen eine Herzensangelegenheit. Gerade im Umgang mit Schulen, Hochschulen und Behörden ist es oft ausschlaggebend, aus der eigenen Erfahrung als Rechtsanwältin „entscheidende Kleinigkeiten“ zu kennen und zu beachten.

Kombination aus Wissenschaft und Praxis

Wissenschaft und Praxis gehen Hand in Hand – davon ist Claudia Schindler überzeugt.
Das Zusammenwirken von wissenschaftlichem Hintergrund und praktischen Erfahrungen setzt dabei Synergieeffekte frei: Es entstehen fundierte, wirtschaftliche, an den Ansprüchen des Mandanten und rechtlichen Möglichkeiten orientierte Lösungen. Die praktische Durchsetzungskraft liegt im Wert des Arguments und der taktischen Vorgehensweise. Der Fokus liegt auf dem individuellen Ziel der Mandantschaft.

Tätigkeitsschwerpunkte

Was sagen ihre Mandanten?

„Wir waren sehr zufrieden. Unsere Anwältin, Frau Schindler, war absolute Klasse. Schnell, kompetent und immer erreichbar. Wenn’s nochmal rechtlichen Beistands bedarf, würde ich mich sofort wieder hier hin wenden. – F. G.

„Frau Schindler zeichnet sich nicht nur durch juristisches Können aus, sondern auch durch Empathie für die Anliegen ihrer Mandanten. Ihre Unterstützung hat nicht nur unserer Familie geholfen, sondern auch ein wichtiges Bewusstsein für die Herausforderungen in der Kinderbetreuung geschaffen. Für alle, die einen engagierte Anwältin suchen, der nicht nur fachlich versiert ist, sondern auch menschlich und einfühlsam, kann ich Anwältin Schindler wärmstens empfehlen. Ihre Professionalität und Einsatz sind unbezahlbar.“ – A. W.

„Schnell und effizient – sehr gute Unterstützung durch Frau Schindler! – anonym

„Allein durch Ihre Hilfe war es uns möglich, nach vielen Versuchen mit anderen Anwälten, erfolgreich zu sein. Wir BEDANKEN uns für die großartige Zusammenarbeit und werden uns wieder an Sie wenden. Weiterhin genauso gutes gelingen.“ – anonym

„Frau Schindler hat etwas erreicht, was einer vorherigen Kanzlei nicht gelungen ist: die außergerichtliche Einigung mit einer Kassenärztlichen Vereinigung bezüglich der Abrechnung von durchgeführten Testungen zur Bekämpfung der Coronapandemie. Schnelle, zielführende Kommunikation auf Augenhöhe, gepaart mit dem richtigen Fingerspitzengefühl. Danke für die sehr gute Arbeit.“ – anonym

Es sind im Sinne der besseren Lesbarkeit leichte Kürzungen und Anpassungen an die sprachliche Richtigkeit vorgenommen worden, ohne dass dies in den Zitierungen besonders gekennzeichnet wurde.

Werdegang​

  • Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin, Schwerpunkt im Öffentlichen Recht
  • Erstes juristisches Staatsexamen am GJPA Berlin
  • Wissenschaftliche Mitarbeiterin
  • Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin
  • Zweites juristisches Staatsexamen am GJPA Berlin
  • Zulassung als Rechtsanwältin

Publikationsverzeichnis

  • „Ansprüche bei Rechtsverletzungen des Geschäftsgeheimnisses“ im Lichte der Umsetzung der RL (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“ – gemeinsam mit RA Dr. Christoph Partsch – NJW 2020, 2364
  • „Das ungeliebte Zitiergebot, Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG“
  • Auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht kann nur verzichtet werden, wenn kein Kontakt zu vulnerablen Gruppen besteht, Anm. zu OVG Münster Beschl. v. 16.9.2022 – 13 B 859/22 – gemeinsam mit RA Benjamin Grunst – MedR 2023, 149

Fremdsprachen

  • Englisch

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