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Benjamin Grunst

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Benjamin Grunst

Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)

Benjamin Grunst ist Partner der Kanzlei und betreut Mandate im Bereich des Sexualstrafrechts, des Wirtschaftsstrafrechts und des sonstigen Strafrechts.

Als Fachanwalt für Strafrecht kann er nach knapp zehn Jahren Anwaltspraxis bereits auf mannigfach bearbeitete Strafverfahren zurückblicken. Über seinen Fachanwaltstitel hinaus ist Rechtsanwalt Grunst zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e.V.).

Er ist im Strafrecht zu Hause und vertritt unabhängig von Schuld oder Unschuld die Interessen seiner Mandanten. Er hat Erfahrungen sowohl in der Strafverteidigung als auch in der Opfervertretung, sodass er mit dem Strafverfahren aus beiden Seiten bestens vertraut ist. In jedem Fall vertritt er entschlossen die Rechte seines Mandanten.

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Strafverteidiger mit ganzheitlichem Ansatz

Die Strafverteidigung macht den überwiegenden Teil der Arbeit von Rechtsanwalt Grunst aus. Im Interesse seiner Mandanten berücksichtigt er dabei nicht nur die drohende Verurteilung, sondern hat z.B. auch berufsrechtliche Konsequenzen (Verlust des Arbeitsplatzes) und die Berichterstattung über ein Strafverfahren (Stigmatisierung) im Blick. In der Regel ist es ein Zusammenspiel aus zahlreichen Faktoren, das das optimale Vorgehen bestimmt. Hier behält Rechtsanwalt Grunst den Überblick und blickt über den strafrechtlichen Tellerrand hinaus.

Experte für Wirtschaftsstrafrecht

Rechtsanwalt Grunst ist auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert. Neben jahrelanger Verteidigererfahrung und theoretischer Fortbildung, die durch eine entsprechende Zertifizierung des Deutschen Strafverteidigerverbandes belegt wird, profitiert er auch von den Erfahrungen aus früherer eigener unternehmerischer Tätigkeit. Er ist mit den Gepflogenheiten des Wirtschaftslebens vertraut und ist vor allem in den Delikten Insolvenzverschleppung, Bestechung, Bankrott und Untreue tätig. Zu diesen Themen ist er auch gefragter Experte in den Medien.

Experte für Sexualstrafrecht

In gleichem Maße ist Rechtsanwalt Grunst auf das Sexualstrafrecht spezialisiert. Auch hier ist kontinuierliche Fortbildung Teil seines Berufsalltags. In zahlreichen Verfahren vertritt er in Delikten wie Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie, sexueller Nötigung, Vergewaltigung und Kindesmissbrauch. Essenzieller und von den Mandanten hoch geschätzter Bestandteil seiner Arbeit ist der sensible und professionelle Umgang mit dem oft schambehafteten Thema. Rechtsanwalt Grunst ist niemand, der moralische Urteile fällt, sondern als Rechtsanwalt Vertreter seines Mandanten.

Was sagen seine Mandanten?

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Tätigkeitsschwerpunkte

Werdegang

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Schwerpunkt: Medien- und Wirtschaftsrecht
  • Erstes Juristisches Staatsexamen am GJPA Berlin-Brandenburg
  • Rechtsreferendariat am Kammergericht mit Rechtsanwalts- und Wahlstation bei mehreren auf Strafrecht spezialisierten Berliner Kanzleien
  • Zweites juristisches Staatsexamen am GJPA Berlin-Brandenburg
  • Medienrechtliches Zertifikat im Bereich Internetstrafrecht
  • Verleihung des Titels Zertifizierter Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht (DSV) durch den Deutschen Strafverteidiger Verband e.V.
  • Verleihung des Titels Fachanwalt für Strafrecht

Fortbildungen

Fortbildungen 2021–2024
  • Kurzarbeitergeld und Subventionsbetrug sowie Strafbarkeitsrisiken in der Aufarbeitung der Pandemie bei Richter Georg Hein

  • Sexualstrafrecht kompakt bei Jan Dehne-Niemann (Richter am Landgericht Karlsruhe) zum Thema Freispurchsverteidigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellation
  • Medizinstrafrecht: Die Verteidigung beim Behandlungsfehlervorwurf
    Verteidigung gegen die strafrechtliche Vermögensabschöpfung – Arrestbeschluss, Einziehungsentscheidung bei Tatmitteln und Taterträgen
  • Teilnahme 22. NStZ – Jahrestagung Aktuelle Entwicklungen im Wirtschaftsstrafrecht
  • Rechtsfragen zur Untersuchungshaft und dem Beiordnungsrecht
  • Ausgewählte Ermittlungsmaßnahmen im Strafprozess – Encrochat + digitale Ermittlungsmaßnahmen
  • Rechtsmedizin – rechtsmedizinische Gutachten zu Trauma, Gewaltbegutachtung, Qualitätssicherung, Kindesmisshandlung und sexueller Missbrauch
  • Alkohologie – Grundlagen der Begutachtung zur Schuldfähigkeit bei alkoholischer Intoxikation
Fortbildungen 2020 und früher
  • Der Rechtsstaat in der Krise – Referat und Diskussion zu den Einschränkungen in der Corona-Pandemie
  • Die Privatisierung der Strafverfolgung am Beispiel des Verbandssanktionenrechts – Compliance und internal Investigations im Unternehmensstrafrecht
  • Einsatz von IT-Systemen in der Strafverteidigung – Beweisgewinnung durch eigene Ermittlungen und Strukturierungen von Daten
  • Sexualität & Strafe – Fragestellungen zu den geplanten Gesetzesverschärfungen mit tiefenpsychologischen Aspekten
  • Update BtM – Strafrecht – neue Rechtsprechung zur Mengenlehre, der Bande und den Chancen bei der Verteidigung im Drogenstrafrecht
  • Corona hinter Gittern – Auswirkungen der Pandemie auf den Strafvollzug
  • „Was man als Strafverteidiger „drauf“ haben muss“ – Schwerpunkt Drogenstrafrecht / Sexualstrafrecht
  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung – neue Rechtsprechung
  • Fachanwalt Strafrecht – Verteidigung im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung
  • Fachanwalt Strafrecht – Beweisantragsrecht in der strafrechtlichen Hauptverhandlung
  • 22. Berliner Junitagung forensicher Psychatrie und Psychologie: Diagnose und Therapie von Sexualstraftätern
  • 30. Jugendgerichtstag – dreitägige Weiterbildung zum Jugenstrafrecht
  • Das Adhäsionsverfahren – Schmerzensgeld im Strafprozess
  • Fortbildung zum Thema Viktimologie

Fremdsprachen

  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein e.V.
  • Berliner Anwaltsverein e.V.
  • Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
  • ANUAS e.V.

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