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Benjamin Grunst

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Benjamin Grunst

Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)

Benjamin Grunst ist Partner der Kanzlei betreut Mandate im Bereich des Sexualstrafrechts und des Wirtschaftsstrafrechts.

Er ist Strafverteidiger aus Leidenschaft und vertritt überzeugt Ihre Rechte in allen Verfahrensstadien. Unabhängig von Schuld oder Unschuld steht er an Ihrer Seite und verteidigt Ihre Rechte.

In der Strafverteidigung berücksichtigen wir die umfassenden Interessen unserer Mandanten und versuchen negative Konsequenzen aus dem Verfahren zu vermeiden. Neben einer sozialen Stigmatisierung, drohen häufig weitere Folgen wie der Verlust des Arbeitsplatzes und der gesamten beruflichen Zukunft.

Den Fachanwaltslehrgang im Strafrecht hat Herr Grunst erfolgreich und zertifiziert abgeschlossen. Vor seiner Anwaltstätigkeit war Benjamin Grunst seit vielen Jahren selbstständiger Unternehmer und Gründer im Bereich Consulting und Webservices. Als Fachanwalt für Strafrecht leitet er das Dezernat Strafrecht und vertritt Mandate bundesweit.

Der Deutsche Strafverteidiger Verband e.V. verlieh dem Rechtsanwalt den Titel „Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV)“.

Regelmäßig ist der Strafverteidiger als Experte in den Medien gefragt. 

Experte für Wirtschaftsstrafrecht

Benjamin Grunst hat sich auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert und bringt jahrelange Erfahrung in diesem Bereich mit. Zu seinen Expertisegebieten zählen insbesondere Delikte wie Insolvenzverschleppung, Bestechung, Bankrott und Untreue. Seine umfassende Erfahrung resultiert nicht nur aus zahlreichen Verfahren, sondern auch aus der kontinuierlichen Weiterbildung und Praxis. Zusätzlich zu seiner fachlichen Expertise wird Benjamin Grunst für seine hervorragenden Bewertungen von Mandanten geschätzt, die seine Zuverlässigkeit und das Engagement in der Verteidigung ihrer Interessen hervorheben. Seine Kompetenz in Wirtschaftsstrafsachen ist auch durch eine Zertifizierung des Deutschen Strafverteidiger Verband e.V. bestätigt.

Experte für Sexualstrafrecht

Benjamin Grunst hat sich besonders auf das Sexualstrafrecht spezialisiert. In diesem sensiblen Bereich vertritt er Mandanten bei Delikten wie Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Kindesmissbrauch. Sein Engagement und seine fachliche Kompetenz im Umgang mit diesen komplexen Fällen werden von Mandanten hoch geschätzt, wie aus den hervorragenden Bewertungen hervorgeht. Benjamin Grunst arbeitet zudem eng mit dem Dezernat für Medien- und Presserecht zusammen, um die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien in der Berichterstattung über Verfahren zu gewährleisten.

 

Was sagen seine Mandanten?

„Herr Grunst und sein Team haben in meinem Fall exzellente Arbeit geleistet. Das Strafverfahren gegen mich wurde aufgrund einer stichhaltigen und sehr gut ausgearbeiteten Stellungnahme und Begründung von der Staatsanwaltschaft sofort eingestellt. Ich kann diese Anwaltskanzlei und im besonderen Herrn Grunst, der mich vertreten hat, sehr empfehlen.
Die Kommunikation lief komplett über E-Mail – transparente Kostenaufstellung und sehr professionell. Vielen Dank […].“ – U. L.

„In einer familiären Schlammschlacht wurde ich Opfer von dreisten Unterstellungen und Vorwürfen, welche nach fünf Jahren in einer unglaublichen Strafanklage mündeten. In mehreren Verhandlungstagen arbeitete Herr Grunst exzellent die Widersprüche des „Hauptbelastungszeugen“, heraus und überführte sogar dessen Anwalt unlauterer Methoden. Herr Grunst hatte trotz der sehr umfangreichen Akten nie den Überblick verloren und sehr zielgerichtete Fragen gestellt. Ein großes Lob und herzliches Danke für seine Arbeit.“ – Thomas D.

„Herr Grunst und sein Team haben mich in meiner Angelegenheit sehr gut beraten und betreut. Die Kommunikation war erfreulicher Weise sehr unproblematisch. Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals recht herzlich bedanken und wünsche Ihm und seiner Kanzlei alles Gute für die Zukunft.“ – M. N.

„Ich brauchte schnelle Hilfe und qualifizierte Aussagen im Bereich Cyberstrafrecht und habe direkt den richtigen Ansprechpartner erreicht. Unkompliziert, ehrlich und kommunikativ. Danke für die Beratung!“ – T. M.

Es sind im Sinne der besseren Lesbarkeit leichte Kürzungen und Anpassungen an die sprachliche Richtigkeit vorgenommen worden, ohne dass dies in den Zitierungen jeweils besonders gekennzeichnet wurde.

Tätigkeitsschwerpunkte

VITA & Fortbildung

  • Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs Strafrecht
  • Verleihung des Titels: Zertifizierter Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht (DSV) durch den Deutscher Strafverteidiger Verband e.V.
  • medienrechtliches Zertifikat im Bereich Internetstrafrecht
  • 2. juristisches Staatsexamen am GJPA Berlin-Brandenburg
  • Rechtsreferendariat am Kammergericht mit Rechtsanwalts- und Wahlstation bei mehreren auf Strafrecht spezialisierten Berliner Kanzleien
  • 1. juristisches Staatsexamen am GJPA Berlin-Brandenburg
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Schwerpunkt: Medienrecht und Wirtschaftstrafrecht
Fortbildungen 2023
  • Medizinstrafrecht: Die Verteidigung beim Behandlungsfehlervorwurf
    Verteidigung gegen die strafrechtliche Vermögensabschöpfung – Arrestbeschluss, Einziehungsentscheidung bei Tatmitteln und Taterträgen
  • Teilnahme 22. NStZ – Jahrestagung Aktuelle Entwicklungen im Wirtschaftsstrafrecht 
Fortbildungen 2022
  • Rechtsfragen zur Untersuchungshaft und dem Beiordnungsrecht
  • Ausgewählte Ermittlungsmaßnahmen im Strafprozess – Encrochat + digitale Ermittlungsmaßnahmen
Fortbildungen 2021
  • Rechtsmedizin – rechtsmedizinische Gutachten zu Trauma, Gewaltbegutachtung, Qualitätssicherung, Kindesmisshandlung und sexueller Missbrauch
  • Alkohologie – Grundlagen der Begutachtung zur Schuldfähigkeit bei alkoholischer Intoxikation
Fortbildungen 2020
  • Der Rechtsstaat in der Krise – Referat und Diskussion zu den Einschränkungen in der Corona-Pandemie
  • Die Privatisierung der Strafverfolgung am Beispiel des Verbandssanktionenrechts – Compliance und internal Investigations im Unternehmensstrafrecht
  • Einsatz von IT-Systemen in der Strafverteidigung – Beweisgewinnung durch eigene Ermittlungen und Strukturierungen von Daten
  • Sexualität & Strafe – Fragestellungen zu den geplanten Gesetzesverschärfungen mit tiefenpsychologischen Aspekten
  • Update BtM – Strafrecht – neue Rechtsprechung zur Mengenlehre, der Bande und den Chancen bei der Verteidigung im Drogenstrafrecht
  • Corona hinter Gittern – Auswirkungen der Pandemie auf den Strafvollzug
Fortbildungen 2019
  • „Was man als Strafverteidiger „drauf“ haben muss“ – Schwerpunkt Drogenstrafrecht / Sexualstrafrecht
  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung – neue Rechtsprechung
Fortbildungen 2018
  • Fachanwalt Strafrecht – Verteidigung im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung
  • Fachanwalt Strafrecht – Beweisantragsrecht in der strafrechtlichen Hauptverhandlung
  • 22. Berliner Junitagung forensicher Psychatrie und Psychologie: Diagnose und Therapie von Sexualstraftätern
Fortbildungen 2017
  • 30. Jugendgerichtstag – dreitägige Weiterbildung zum Jugenstrafrecht
  • Das Adhäsionsverfahren – Schmerzensgeld im Strafprozess
  • Fortbildung zum Thema Viktimologie

Fremdsprachen

  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Berliner Anwaltsverein e.V.
  • Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
  • Deutscher Anwaltverein e.V.
  • ANUAS e.V.

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