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Anwalt für Social Media Recht
Rechtsverletzungen in Sozialen Medien

Expertise im Social Media Recht

Mit einer Durchschnittsverweildauer der User von 1,5 h/Tag allein in Deutschland und monatlich rund 4,6 Milliarden aktiver Nutzer weltweit ist die Nutzung von sozialen Netzwerken sowohl in der privaten als auch in der geschäftlichen Sphäre schon längst fester Bestandteil des Alltags geworden. Den mit der Nutzung verbundenen Rechten und Pflichten sind sich allerdings die wenigsten User in Gänze bewusst, was uns veranlasst speziell für Social Media Recht und entsprechende Rechtsverletzungen einen Beitrag als spezialisierte Anwälte zu verfassen.

Daher haben wir als bundesweit tätige Medienkanzlei bereits früh entschieden, das Social Media Recht zu einer unserer Kernkompetenzen zu machen und können nun auf jahrelange Erfahrung und zahlreiche Erfolge zurückblicken. In Bereich Social Media steht Ihnen unser Anwaltsteam unter der Dezernatsleistung der Kanzleipartner Norman Buse, LL.M. (Medienrecht & IP) und David Herz mit insgesamt drei Fachanwält:innen zur Seite.

Anwalt Social Media Recht Berlin, Hamburg & München

Beide sind Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht; David Herz ist zudem Fachanwalt für IT-Recht, Norman Buse außerdem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Gemeinsam können sie auf jahrelange praktische Erfahrung zurückgreifen und kennen die vielen Entwicklungen, die das Social Media Recht als eines der mit Abstand dynamischsten Rechtsgebiete in den letzten Jahren durchlaufen hat. Unser auf Social Media Recht spezialisiertes Dezernat als Bestandteil unseres Medien- und Wirtschaftsrechtsschwerpunktes besteht aus insgesamt vier Anwält:innen, sodass wir in komplexeren und sonst zeitintensiven Verfahren gegen eine Vielzahl von Diensteanbietern und Rechtsverletzern parallel und zeitlich effizient vorgehen können.

Worum geht es im Social Media Recht?

Egal, ob die sozialen Netzwerke zu privaten Zwecken, zum generellen Austausch von Informationen oder für Online-Marketing und e-commerce genutzt werden: Für einen sicheren Umgang in und mit social media müssen Grundkenntnisse aus vielen verschiedenen Rechtsgebieten sitzen. Das „Social Media Recht“ ist nämlich an sich kein eigenes Rechtsgebiet, sondern setzt sich aus diversen Teilgebieten zusammen und erfordert nicht zuletzt aufgrund der Neuartigkeit des Gegenstands kreatives Denken und Flexibilität durch sich ständig ändernde Rechtsprechung.

Als rechtsgebietsübergreifende Querschnittsmaterie spielen dabei vor allem das Medienrecht mit seinen Teilgebieten wie Äußerungsrecht, Presse- und Rundfunkrecht sowie diverse Gebiete der Rechtsmaterie rund um das Geistige Eigentum eine herausragende Rolle. Besonders relevant im Social Media-Bereich sind die Urheberrechte sowie Teile des gewerblichen Rechtsschutzes und des Wettbewerbsrechts.

Daneben sind regelmäßig grundrechtliche Interessen wie das Recht auf freie Meinungsäußerung, allgemeine Handlungsfreiheit und diverse Persönlichkeitsrechte, insbesondere das Recht am eigenen Bild, zu berücksichtigen.

Praktischer Gegenstand des Social Media Rechts ist vor allem die Problematik rund um den Verlust der Zugriffsmöglichkeiten auf das eigene Social Media-Profil. Die Gründe dafür können in einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen liegen, was wiederum zu Maßnahmen wie einzelnen funktionalen Einschränkungen bis hin zu ganzen Accountsperrungen durch den Diensteanbieter selbst führen kann. Demgegenüber ist der Internetnutzer heutzutage durch die Verwendung vieler verschiedener digitaler Dienste, welche persönliche Daten speichern, immer anfälliger für Hacker- bzw. Crackerangriffe geworden.

In welchen Fällen stehen Ihnen unsere Medienanwält:innen zur Seite?

Aufgrund der breitgefächerten rechtsgebietsübergreifenden Natur des Social Media Rechts sind ausgesprochen viele rechtlich relevante Sachverhalte denkbar, in denen Nutzer entweder Betroffene sind oder in die Rolle des Rechtsverletzers schlüpfen, wobei letzteres oftmals auf mangelnde Kenntnis über die einschlägige Rechtsmaterie zurückzuführen ist.

Die häufigsten und damit praktisch am relevantesten Sachverhalte sind dabei:

  • Accountsperrungen oder Contentlöschungen
  • Hackerangriffe und Accountcracking
  • Spannungsverhältnis zwischen Social Media und Wettbewerbsrecht bei Unternehmensaccounts und Influencermarketing
  • Social Media und Äußerungsrecht: Grenzen der zulässigen Meinungsäußerung
  • Social Media und Urheberrecht: Die Problematik hinter Konzertaufnahmen und Zueigenmachen fremden Contents

 

Diese Aufzählung ist selbstverständlich nicht abschließend, ermöglicht jedoch einen schnellen Überblick über die Komplexität des Social Media Rechts und die Vielfältigkeit der Konstellationen, in denen Sie auf die Hilfe unserer Anwält:innen zählen können.

Welche Leistungen können Sie von unserer Kanzlei im Social Media Recht erwarten?

Accountsperrungen oder Contentlöschungen

Wenn User gegen die Nutzungsbedingungen des Diensteanbieters verstoßen, kann dieser die Handlungsfähigkeit seiner Nutzer entweder temporär oder dauerhaft einschränken. Häufige Gründe sind Urheberrechtsverletzungen oder strafrechtlich relevante Posts, die unter die in den Nutzungsbedingungen oft als „Gewalt und kriminelles Verhalten“, „Sicherheit“ oder „Anstößige Inhalte“ verbotenen Kategorien fallen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Account wiederzuerlangen, permanente und semipermanente Bans aufheben zu lassen und wieder Zugriff auf sämtliche übliche Funktionen des Programms zu bekommen.

Hackerangriffe und Accountcracking

Obwohl die Begriffe „Hacking“ und „Cracking“ oft miteinander verwechselt werden, ist das Ergebnis in der Regel das gleiche: Der betroffene Nutzer hat keinen Zugriff mehr auf seinen Account. Während ein Hacker in der Regel lediglich Sicherheitslücken aufdecken will und keine Daten verändert, handelt ein Cracker so, wie man es aus Kriminalfilmen kennt: Aus kriminellen Motiven heraus werden Daten verändert und nicht selten folgt auf das „Kapern“ eine Erpressernachricht, laut der Betroffene Geld für die Zugangsdaten zu ihrem eigenen Profil bezahlen sollen. Doch verzweifelte User sollten nicht auf derartige Erpressernachrichten eingehen. Holen Sie sich Hilfe beim Spezialisten und lassen Sie den gecrackten Account entweder löschen oder erhalten Sie wieder ungeteilten Zugriff.

Spannungsverhältnis zwischen Social Media und Wettbewerbsrecht bei Unternehmensaccounts und Influencermarketing

Social Media wird zunehmend als Plattform für Marketing und externe Unternehmenskommunikation genutzt und birgt gerade im Hinblick auf die Markierungspflicht einige Fallen. Ab wann gilt ein Post als irreführende geschäftliche Handlung und ist demnach gem. § 5a UWG rechtswidrig? Muss ich die Erwähnung von kostenlosen Werbegeschenken ohne dahinterstehende Partnerschaft als „Werbung“ markieren? Wie muss die Markierung aussehen, um Abmahnungen vorzubeugen? Diese und viele weitere Fragen stellen sich kommerzielle Nutzer von Instagram und Co. immer wieder aufs Neue. Denn: Die Rechtsprechung ändert sich ständig und es fällt einem Laien verständlicherweise schwer, den Überblick zu behalten. Wir klären Sie auf und vertreten Sie im Streitfall sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Social Media und Äußerungsrecht: Grenzen der zulässigen Meinungsäußerung

In Zeiten unüberlegter und hitziger Debatten in der Kommentarspalte, Hate Speech und jugendsprachlicher Neuinterpretationen von bis dato als Beleidigungen interpretierten Aussagen, muss ein besonderes Augenmerk auf die Wahrung von Persönlichkeitsrechten gelegt werden. Diensteanbieter reagieren immer schneller und rigoroser auf Hinweise der Community und bauen selbst Wortfiltersoftware ein, die auf bestimmte Wortkombinationen reagiert. Doch es kann passieren, dass vorschnell reagiert wird, unglückliche Formulierungen aus dem Kontext gerissen fehlinterpretiert werden und Kontosperrungen die Folge sind. Vielleicht sehen Sie sich auch als Betroffene/r in Ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Unser Social Media Team berät Sie hinsichtlich zu vermeidender Aussagen und klärt über den Unterschied zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen auf und vertritt Ihre Interessen bundesweit sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Social Media und Urheberrecht: Die Problematik hinter Konzertaufnahmen und Zueigenmachen fremden Contents

Das geistige Eigentum anderer ist durch das Urheberrecht geschützt. In den sozialen Netzwerken ist es zwar unbedenklich, Videos, Fotos, Profile etc. mit den vom Diensteanbieter vorgegebenen (und einschränkbaren) Funktionen zu teilen und zu speichern. Allerdings sollte man niemals eine fremde kreative Leistung als eigenes Gedankengut ausgeben. Ein kleiner Disclaimer im Text reicht in der Regel nicht aus, um diese Vermutung zu widerlegen. Doch auch bei offensichtlich nicht der eigenen Feder entsprungenem Content wie bspw. bei Konzertaufnahmen, zeigt das Urheberrecht Grenzen auf. Filmausschnitte, Konzertaufnahmen, Fotografien von Installationen und Co. sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur von berechtigten Personen verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden. Wir klären Sie gern über die wenigen von der Rechtsprechung als zulässig anerkannten Sachverhalte und die Möglichkeiten von Lizenzerwerb auf. Zudem können Sie auf unsere jahrelange Erfahrung im Falle der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung vertrauen.

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