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Anwalt für Markenrecht Hamburg

Hamburg ist eine der großen deutschen Medien- und Start-Up-Städte. Kein Wunder also, dass hoher Bedarf an Rechtsberatung im Bereich Markenrecht und Gewerblichem Rechtsschutz allgemein besteht.

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat zwar keinen Standort in der schönen Stadt an der Elbe. Hamburg hat allerdings mit über 3.000 nationalen Markenanmeldungen allein im Jahr 2022 einen Anteil von 4,8 % ausgemacht und kann sich damit im oberen Segment der mitgelisteten Bundesländer positionieren.  

Daher ist es uns als Kanzlei für Markenrecht wichtig, für Hamburger Unternehmen ein kompetenter Ansprechpartner vor Ort zu sein. Bei markenrechtlichen Fragen, Anliegen und konkreten Problemen wenden sich diese Unternehmen an unseren Kanzleistandort in Hamburg.

Am Alten Wall, in der schönen Hamburger Altstadt, bieten wir Ihnen und Ihrem Unternehmen mit umfangreicher Expertise im Markenrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und weiteren Rechtsteilgebieten aus dem Immaterialgüterrecht Unterstützung in sämtlichen Rechtsfragen und Belangen.

Wann können Ihnen unsere Rechtsanwälte für Markenrecht helfen?

Sie haben eine Frage zum Markenrecht, sehen sich einem konkreten Problem ausgesetzt oder möchten eine Marke anmelden? – Wir sind für Sie da und unterstützen Sie bei jedem Schritt.

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie dahingehend, ob Ihre Entwürfe schutzwürdig sind und helfen gern bei der Ideenfindung. Auch zur Markenart (Wort, Bild, Wort-Bild, 3D, Klang, …) und der geografischen Schutz-Reichweite (national, europaweit, international) stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Sobald die Entwürfe stehen, führen wir für Sie die notwendige Markenrecherche durch, um Kollisionen mit bereits eingetragenen Marken zu vermeiden und übernehmen dann auch die eigentliche Markenanmeldung beim DPMA, EUIPO oder der WIPO.

Nachdem Ihre Marke angemeldet ist, empfehlen wir eine Markenüberwachung und vertreten Sie und Ihr Unternehmen in eventuellen markenrechtlichen Widerspruchsverfahren. Sollte der Inhaber einer älteren Marke in einer neuen Marke Verwechslungsgefahr zu seiner Eintragung und den damit verbundenen Produkten/Dienstleistungen sehen, hat dieser ein relativ kurzes Zeitfenster, um der Eintragung zu widersprechen. Wir unterstützen Sie in Widerspruchsverfahren sowohl vor dem DPMA als auch dem EUIPO.

Daneben unterstützen wir unsere Mandanten auch im markenrechtlichen Verfallsverfahren. Dieses hat den Zweck, nicht benutzte eingetragene Marken löschen zu lassen und hat damit einen im Kern wettbewerbsrechtlich orientierten Ansatzpunkt. Die Löschung kann auch via Nichtigkeitsverfahren gelingen, wobei wir auch hier der richtige Ansprechpartner sind.

Bei Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen können Sie sich ebenso auf uns verlassen – egal, ob Sie Betroffener sind oder selbst abgemahnt wurden.

Kann sich außergerichtlich nicht geeinigt werden, kommt es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Oft handelt es sich dann um einstweilige Verfügungen, da diese schlicht schneller zum Ziel führen und gerade in markenrechtlichen Angelegenheiten jeder Tag zählt. – In der Regel ist damit nämlich ein hoher wirtschaftlicher Faktor verbunden oder es handelt sich um kurzfristige Probleme (z.B. Events, die kurz bevorstehen oder Produkte, die sonst unnötig in die Produktion gehen und wieder zurückgerufen werden müssten). Es kann aber auch sein, dass es trotz Antrags auf einstweilige Verfügung zu einem „normalen“ Klageverfahren kommt.

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte vertreten Sie kompetent und zielstrebig bei der Durchsetzung Ihrer markenrechtlichen Ansprüche wie Unterlassung, Auskunft, Vernichtung, Rückruf und Schadensersatz.

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Markenrecht in Hamburg – Wo muss ich hin?

Markenanmeldung beim DPMA

Da es in Hamburg keinen Standort des Deutschen Patent- und Markenamtes gibt, erfolgt die Markenanmeldung entweder auf dem Versandweg in Papierform oder digital. Die Anmeldung erfolgt dann beim Hauptsitz des DPMA in München.

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wie eine Markenanmeldung abläuft.

Bei sämtlichen markenrechtlichen Fragen und Problemen, stehen Ihnen unsere Anwälte an unserem Kanzleistandort am Alten Wall gern zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin über das Kontaktformular weiter unten.

Markenrechtliches Klageverfahren in Hamburg

Einstweilige Verfügungsverfahren oder/und Klageverfahren finden in der ersten Instanz vor dem Landgericht Hamburg am Sievekingplatz 1 statt. Hier sind zuständig die Kammer 16 für Handelssachen (Wettbewerbskammer) sowie die Zivilkammer 12 (Wettbewerbs- und Versicherungskammer) für unter anderem „Streitigkeiten nach dem Markengesetz“. Das Landgericht Hamburg fungiert hier als Gemeinschaftsmarkengericht für den Bezirk Hamburg.

Die nächsthöhere (und damit zweite) Instanz stellt das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg am Sievekingplatz 2 dar. Der 3. Zivilsenat ist unter anderem zuständig für „Streitigkeiten aus dem Markenrecht, und zwar markenrechtliche Streitigkeiten auf dem Gebiet der Parallelimporte“ sowie „Streitigkeiten aus nicht erfassten Ansprüchen aus dem Gebiet des Markenrechts“. Der 5. Zivilsenat ist ebenso zuständig unter anderem für „nicht erfasste Ansprüche aus dem Gebiet des Markenrechts“.

Wieviel kostet eine Markenanmeldung beim DPMA und dem EUIPO?

Neben dem Honorar, das für die Beauftragung eines Rechtsanwalts anfällt, fallen für die Markenanmeldung an sich immer auch Grundgebühr und ggf. weitere Kosten an.

Die elektronische Anmeldung einer nationalen Marke beim DPMA kostet 290 EUR in der Grundgebühr. Dafür kann man seine Marke in bis zu drei Nizza-Klassen eintragen lassen. Die Nizza-Klassifikation dient der Klassifikation bzw. Zuordnung von Produkten und Dienstleistungen zu bestimmten Kategorien. Ist eine Marke für eine bestimmte Nizza-Klasse eingetragen, so genießt die Marke für genau diesen Bereich Schutz. – Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Es existieren 45 Nizza-Klassen, die wiederum in unzählige Unterkategorien unterteilt sind.

Will man über die drei Klassen noch weitere Schutzbereiche hinzufügen, kostet jede weitere Klasse 100 EUR.

Dass die Anmeldung einer Unionsmarke beim EUIPO etwas mehr kostet, ergibt sich aus der Natur der Sache. Der Markenschutz für die Europäische Union kostet in der Grundgebühr 850 EUR und ermöglicht die Eintragung in einer (!) Nizza-Klasse. Mit der zweiten Nizza-Klasse kommt einem das EUIPO entgegen und veranschlagt 50 EUR. Will man darüber hinaus weitere Kategorien für sein Produkt schützen lassen, kommen Kosten in Höhe von 150 EUR pro weitere Klasse auf einen zu.

Die Gebühr für den Antrag auf internationale Registrierung, die das DPMA selbst verlangt, beläuft sich auf 180 EUR. Dazu kommen noch weitere Gebühren bei der WIPO, die von der Art der Marke sowie der Anzahl der ausgewählten Länder abhängig sind. 

Markenrechtsstreit um das NIVEA-Blau

Markenrechtsstreits mit direktem Bezug zu Hamburg liefert sich ein Hamburger Traditionsunternehmen immer wieder.

Die berühmte Hautpflegecreme NIVEA aus dem Hause Beiersdorf AG ist eine der ältesten deutschen eingetragenen und noch aktiven Marken (1905). Besonderes Kennzeichen: Der Blauton. In der Vergangenheit musste sich Nivea mehrmals mit anderen Wettbewerbern um das Design streiten. Der Streit um das nahezu identische blau-weiße Design der Florena-Creme ab 1950 oder mit der bekannten Bübchen Skincare GmbH, die wegen des Kopierens von Produktdesign der Babypflegeprodukte gegen NIVEA geklagt und verloren hatte, gehören dazu.

2008 endete dann ein weiterer Streit mit dem Konkurrenten DOVE. Das OLG Hamburg hatte entschieden, dass die konturlose (nicht in einem Symbol o.ä. umrandet) Farbmarke „NIVEA-Blau“ durchschnittlich kennzeichnungskräftig sei und damit die Verwendung von ähnlichen Blautönen auch aufgrund des erhöhten Freihaltebedürfnisses von Blau als Grundfarbe keinen Herkunftshinweis biete (vgl. OLG Hamburg, 19.11.2008, 5 U 148/07). Mit anderen Worten: Es ist okay, Verpackungen von Haut- und Körperpflegeprodukten in Blautönen zu gestalten, die dem Blauton von NIVEA ähnlich sehen. Achtung: Ähnlich, aber nicht identisch!

Einige Jahre später hatte das Bundespatentgericht die Löschung der Farbmarke „Blau (Pantone 280 C)“ angeordnet, woraufhin die Beiersdorf AG als Markeninhaberin vor den BGH zog. Dieser hat zwar festgestellt, dass absolute Schutzhindernisse vorliegen, einmal das Freihaltebedürfnis der Farbe Blau für Männerpflegeprodukte im Allgemeinen und dann die Tatsache, dass die Marke als abstrakte Farbmarke nicht unterscheidungskräftig und daher nicht eintragungsfähig ist. Aber: Der BGH hat nicht ausgeschlossen, dass eine Schutzfähigkeit trotzdem besteht; und zwar wegen der Verkehrsdurchsetzung des berühmten Nivea-Blaus (vgl. BGH, 09.06.2015, I ZB 65/13).

2019 dann das große Aufatmen: Das Bundespatentgericht entschied zugunsten von Beiersdorf und bestätigte den Markenschutz der Farbmarke (vgl. BPatG, 18.10.2019, 27 W (pat) 1/17).

Warum BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte der richtige Ansprechpartner im Markenrecht ist

Wir machen Sie und Ihr Unternehmen markenrechtlich fit und bieten bei Markenrechtsverletzungen kompetente Unterstützung.

Unser Team aus Rechtanwälten berät Sie auch zu den Themen Markenrecherche, Markenart (Bild, Wort, Wort-Bild, Klang, Farbe, …) und Schutzumfang sowie zu anderen verwandten Themen aus dem Gewerblichen Rechtsschutz.

Wir übernehmen gern für Sie und Ihr Unternehmen die Markenanmeldung und vertreten Sie in Widerspruchs-, Nichtigkeits- und Verfallsverfahren. Auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen können Sie sich auf kompetente Vertretung und die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche verlassen.

Anwalt für Markenrecht sowie Markenrecherche. Jetzt Marke schützen und verteidigen lassen.

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Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder vor Ort in Berlin, Hamburg und München.

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