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Startseite » Gewerblicher Rechtsschutz

Anwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Unsere Anwälte in Berlin, Hamburg & München beraten und vertreten Sie bundesweit im Gewerblichen Rechtsschutz.

Expertise im Gewerblichen Rechtsschutz

Der Gewerbliche Rechtsschutz ist ein klassisches Rechtsgebiet im Bereich des Wirtschaftsrechts. Unter der Dezernatsleitung von RA Norman Buse, LL.M. (Medienrecht & IP), Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, stellt dies einen Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei mit Standorten in Berlin, Hamburg und München dar.

Was zählt zum Gewerblichen Rechtsschutz?

Dieses Rechtsgebiet hat den Schutz der gewerblichen Schutzrechte wie Marken, Designs, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster, Patente und Sorten zum Gegenstand.

Darüber hinaus wird der freie Wettbewerb allgemein und konkret zwischen den jeweiligen Unternehmen (Mitbewerbern) geschützt. Man unterscheidet zwischen dem „Ob“ (=Kartellrecht) und dem „Wie“(=Lauterkeitsrecht) eines funktionierenden Wettbewerbs.

Relevant wird der gewerbliche Rechtsschutz für Mandanten immer dann, wenn sie eigene immaterielle Rechtsgüter schützen wollen, selbst absichtlich oder versehentlich Schutzrechte Dritter verletzt haben oder auf aktiv- oder passivlegitimierter Seite mit einem Wettbewerbsverstoß konfrontiert werden.

 

 

✅ Markenrecht

Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Marke eines Dritten verletzt wurde und der Betroffene eine Abmahnung erhalten hat. Auf der anderen Seite ist es aber auch wichtig, Verletzungen von eigenen Marken durch Dritte nicht untätig hinzunehmen, sondern durch das Versenden einer Abmahnung oder durch die Einleitung eines Gerichtsverfahrens hiergegen vorzugehen.

Wir vertreten Sie dabei in jedem Verfahrensstadium und unterstützen Sie bei der Anmeldung einer deutschen Marke oder einer europäischen Unionsmarke, bei der Durchsetzung von Rechten bei Markenverletzungen sowie bei der Abwehr unberechtigter Abmahnungen.

Weitere Informationen zum » Markenrecht.

 

 

✅ Wettbewerbsrecht

Gleiches gilt für das Wettbewerbsrecht. Auch hier müssen Mitbewerber wettbewerbswidriges Verhalten anderer Mitbewerber nicht untätig hinnehmen, sondern können sich hiergegen ebenfalls durch das Versenden von Abmahnungen oder die Einleitung eines Gerichtsverfahrens zur Wehr setzen. Gleichzeitig müssen aber unberechtigt versandte Abmahnungen selbstverständlich nicht hingenommen werden.

So begründet eine unberechtigt versandte wettbewerbsrechtliche Abmahnung unter Umständen sogar einen Schadensersatzanspruch für die allein durch die Zurückweisung der Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten.

Wir unterstützen Sie dabei bei der Durchführung von Abmahnungen, der Abwehr unberechtigter Abmahnungen, beraten Sie im Vorfeld zur Vermeidung von wettbewerbsrechtlichen Verstößen und vertreten Sie in jedem Verfahrensstadium.

Weitere Informationen zum » Wettbewerbsrecht.

 

 

✅ Design- und Geschmacksmusterrecht

Durch ein eingetragenes Design bzw. Gemeinschaftsgeschmacksmuster wird einem Designer die Möglichkeit gegeben, seine Kreation vor der Verwendung durch Dritte zu schützen.

Es gibt dabei verschiedene Möglichkeiten, gesetzlichen Schutz zu erlangen. Es wird zwischen eingetragenen und nicht eingetragenen Schutzrechten unterschieden. Letztere genießen also Schutz und begründen damit unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche des Inhabers auf Unterlassen und Schadensersatz, obwohl keine Eintragung in ein Register vorgenommen wurde.

Sofern ein eingetragenes Schutzrecht angestrebt wird, sollte ein besonderes Augenmerk auf die Eintragungsvoraussetzungen gesetzt werden, da Fehler bei der Anmeldung im Nachhinein nur schwer oder gar nicht korrigiert werden können.

Weitere Informationen zum » Design- und Geschmacksmusterrecht.

Aktuelles zum Gewerblichen Rechtsschutz

Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt Ihres Vertrauens auf

Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder vor Ort in Berlin, Hamburg und München.

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