Strafrecht BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte
Bewertungen unser Kanzlei
Startseite » Anwalt Strafrecht » Anwalt für Jugendstrafrecht

Anwalt Jugend­strafrecht – Lassen Sie sich von Profis verteidigen


Wir verteidigen Jugendliche und Heranwachsende seit 2015. Unser Team hat über 2.000 Strafverfahren betreut und nutzt diese Erfahrungen für den bestmöglichen Ausgang Ihres Jugendstrafverfahrens. Über 900 positive Bewertungen bestärken uns in dem Weg engagierter Strafverteidigung für Jugendliche und Heranwachsende.

Unsere Rechtsanwälte für Jugendstrafrecht helfen ihnen!

Als Anwälte für Jugendstrafrecht stehen wir bei Jugendstraftaten kompetent an Ihrer Seite und beraten Sie umfassend.

Als Anwalt im Jugendstrafrecht empfehlen wir, uns schnell anzurufen und einen persönlichen Termin zu vereinbaren, um keine Fehler zu begehen. Es geht um die persönliche und berufliche Zukunft Ihrer Kinder. Lassen Sie sich nicht auf eine Aussage bei der Polizei oder anderer behördlicher Stellen ein, ohne sich entsprechend mit uns als Rechtsanwälte für Jugendstrafrecht besprochen zu haben. Denken Sie immer daran „Schweigen ist Gold“ – Nutzen Sie ihr Aussageverweigerungsrecht! Als Fachanwaltskanzlei für Strafrecht aus Berlin, Hamburg und München betreuen wir Sie erfahren, kompetent und engagiert.

Diskretion und Vertraulichkeit ist für uns selbstverständlich. Natürlich behandeln wir Ihren Fall bzw. den Fall ihres Kindes auch entsprechend.

Vermeiden Sie unnötige Fehler, die sich negativ auf das Strafverfahren und die mögliche berufliche Laufbahn des jungen Menschen auswirken können. Als Anwälte mit Spezialisierung auf Jugendstrafrecht weisen wir auf den Grundsatz hin, desto eher Sie sich bei uns melden und Expertenrat holen, desto effektiver ist die Verteidigung.

Die über 900 positiven Bewertungen geben uns Recht, dass effektive Strafverteidigung, gute Erreichbarkeit

 

Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht für Sie da:

IM VIDEO ERKLÄRT:

Vorladung erhalten wegen einer Jugendstraftat – Was jetzt zu tun ist:

WICHTIGER HINWEIS! Mit Klick auf das Vorschaubild stimmen Sie einer Verbindung zu YouTube zu und es gelten die Datenschutzrichtlinien von YouTube.

Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Jugendstrafrecht?

  • Über 900 positive Bewertungen unserer Mandanten
  • Expertise als Fachanwälte für Strafrecht und Prof. Dr. im Team
  • Erfahrung aus über 2.000 betreuten Strafverfahren
  • Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
  • Erfahrung im Jugendstrafrecht im Umgang mit Jugendgerichtshilfe und Jugendstrafgericht
  • Dezernat für Presseberichterstattung
  • Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
  • Faire und transparente Kosten
  • Sehr gute Erreichbarkeit
  • Verteidigung zur Vermeidung von Hauptverhandlungen

Was zeichnet unsere Anwälte für Jugendstrafrecht aus?

Als Kanzlei nehmen wir die ganzheitlichen Interessen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen wahr und versuchen die anstehenden Probleme zu lösen. Aus unseren Erfahrungen als Anwälte für Jugendstrafrecht wissen wir, dass dies erforderlich und wertschätzend zu gleich ist. Die verschiedenen Dezernate der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte arbeiten dabei Hand in Hand zusammen, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen und negative Folgen für das weitere Leben der jungen Menschen abzuwenden.

Das Dezernat Strafrecht steht als Team an Ihrer Seite. Unsere Fachanwälte für Strafrecht und Prof. Dr. Bode sichern die fachliche Qualität unserer Arbeit. Auf Grund unserer Erfahrung und Kompetenz verteidigen wir gezielt mit Durchsetzungsvermögen und mit Fingerspitzengefühl. Durch die jahrelange Betreuung vieler Jugendstrafverfahren kennen wir die Gerichte und Staatsanwälte und können bereits früh im Mandat die richtigen Weichen stellen.

Wann sollten Sie uns als Anwalt für Jugendstrafrecht beauftragen?

Es gilt der Grundsatz je eher Sie uns im Verfahren beauftragen, desto besser sind die Chancen für die Strafverteidigung. Spätestens mit Erhalt einer Vorladung / Äußerungsbogen durch die Polizei sollten Sie sich an einen Anwalt für Jugendstrafrecht wenden. Als Beschuldigter einer Straftat besteht das Schweigerecht bei Jugendlichen und Heranwachsenden genau wie bei Erwachsenen.

Sie sollten von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, dann kann der Rechtsanwalt für Sie die optimale Verteidigung entwickeln.

In unserer Praxis wird uns häufig berichtet, dass Polizeibeamte und Mitarbeiter der Jugendamtes aktiv von der anwaltlichen Vertretung im Strafverfahren abraten. Diese Hinweise sollte man sehr kritisch betrachten.

Die Ermittlungsbehörde möchte „den Täter überführen“ und hat keine Entscheidungskompetenz für die weitere Entwicklung des Verfahrens. Ob ein Verfahren eingestellt oder angeklagt wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft und nicht der Vernehmungsbeamte. Ein Rechtsanwalt stört die Polizeibeamten nur bei der Überführung der Jugendlichen.

 

Vorladung erhalten Foto: © contrastwerkstatt – stock.adobe.com
 

Ob ich einen Anwalt für Jugendstrafrecht beauftragen sollte, ist unabhängig von Schuld oder Unschuld. Gerade im Jugendstrafrecht sollte man nicht auf den Ansatz vertrauen – „Wenn ich nichts getan habe, kann auch nichts passieren“. Das Jugendstrafrecht ist geprägt vom Erziehungsgedanken.
Die Staatsanwaltschaft und auch die Gerichte konzentrieren sich ohne gezielte Strafverteidigung mehr auf die Straffolgen als auf die Aufklärung, was nun tatsächlich passiert ist.

Aufgrund der Unterschiede zwischen Erwachsenenstrafrecht und Jugendstrafrecht empfiehlt es sich, sich am besten an einen spezialisierten und erfahrenen Anwalt für Jugendstrafrecht zu wenden. Dieser kennt die spezifischen Gepflogenheiten und Regeln des Jugendstrafverfahrens und kann die Verteidigung des Jugendlichen entsprechend optimal danach ausrichten.

Termine für eine rechtsanwaltliche Beratung können in Berlin, in Hamburg und in München vereinbart werden. Im ersten Schritt wird meist zusammen mit den Eltern eine Erstberatung mit dem Rechtsanwalt vereinbart. In dieser können die Vorwürfe meist schon grob bewertet und der allgemeine Ablauf eines Verfahrens besprochen werden.

Auf viele der dringlichsten Fragen kann bereits zu einem frühen Zeitpunkt eingegangen werden, was zur Beruhigung der Eltern und des Jugendlichen führt. Im nächsten Schritt wird Akteneinsicht in die Ermittlungsakte beantragt. Nach Zusendung der Akte können die Verteidigungsmöglichkeiten und drohende Strafhöhe eingeschätzt werden. Im Jugendstrafrecht sind viele Besonderheiten zu beachten, die ich als Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht genau im Blick habe.

Rechte des Jugendlichen als Beschuldigter in einem Strafverfahren

Für den Beschuldigten – insbesondere junge Beschuldigte – ist ein Strafverfahren Stress und sehr belastend.  Strafverfahren gehen oft mit einer emotionalen und psychischen Belastung einher. Das Gefühl fehlender Kontrolle und Einfluss, Angst um die Zukunft, Angst um die Sicherheit des Kindes z.B bei Untersuchungshaft. Spannungen und Stress können auch die Familiendynamik, das Familienleben, verändern.

Aber trotz all dieser negativen Aspekte, ist der Beschuldigte eines Strafverfahrens nicht schutzlos gestellt. Der beschuldigte Jugendliche hat auch Rechte. Hierzu zählen insbesondere das Recht auf einen Strafverteidiger und das Recht zu schweigen.

Rechte während der Festnahme und Vernehmung

Gerade zu Beginn des Strafverfahrens stellt sich die Frage: „Soll ich mit der Polizei reden?“. Insbesondere bei einer Vernehmung sollten Sie darauf achten, dass Sie als Beschuldigter nicht zur Aussage zum Tatvorwurf verpflichtet sind. Dem Beschuldigten steht ein recht umfassendes Schweigerecht zu. Es empfiehlt sich auch, lieber erst einmal von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Kontaktieren Sie dann einen Strafverteidiger – einen Anwalt für Jugendstrafrecht – und besprechen mit diesem die Situation. Nach erfolgter Akteneinsicht wird der Anwalt für Jugendstrafrecht eine passende Verteidigungsstrategie – angepasst an Ihre Situation – erarbeiten. Daraus ergibt sich dann auch, ob und inwieweit Sie gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht aussagen sollten oder ob es besser ist, zum Tatvorwurf zu schweigen.

Welche Folgen hat die Verweigerung der Aussage?

Das Schweigen kann Ihnen nicht negativ ausgelegt werden. Den Grundsatz „Wer schweigt, gesteht seine Schuld ein“ gibt es so im rechtlichen Sinne also nicht. Außerdem können Sie sich auch noch später im Verfahren zu den Vorwürfen einlassen. Das muss nicht direkt bei der ersten Vernehmung bei der Polizei erfolgen.

Gibt es Situationen in denen ich reden sollte?

Es kann je nach Fallkonstellation tatsächlich auch Sinn machen, sich zum Vorwurf zu äußern. Allerdings sollte dieser Schritt zuvor mit einem Anwalt für Jugendstrafrecht abgesprochen werden.

 

Whistleblowing

Soll ich in den sozialen Medien über das Strafverfahren sprechen?

Davon raten wir erst einmal ab. Jedenfalls sollten Sie sich ohne vorherige Absprache mit einem Anwalt für Jugendstrafrecht lieber gar nicht zu dem Vorwurf und dem Strafverfahren äußern. Auch nicht auf social media.

Jugendstrafrecht Altersgrenze: Unterschied des Jugendstrafrechts zum Erwachsenenstrafrecht

Das Jugendstrafverfahren unterscheidet sich in vielen Punkten vom Erwachsenenstrafrecht.

Jugendstrafrecht Alter: Jugendstrafrecht ab wann, Jugendstrafrecht bis wann?

Die Besonderheiten ergeben sich dabei aus dem Jugendgerichtsgesetz (JGG), welches nur bei Jugendlichen (Jugendstrafrecht ab 14 bis 17 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre) anwendbar ist.

Entscheidend ist das Alter des Täters zur Zeit der Tathandlung, sodass es unerheblich ist, wie alt der Täter beim Beginn der Ermittlungen gegen ihn z.B. BTM, Diebstahl, schwerer Raub oder bei der Verurteilung ist. Kinder unter 14 Jahren werden vom JGG nicht erfasst. Sie handeln gemäß § 19 StGB ohne Schuld und können daher nicht strafrechtlich verfolgt werden, auch wenn sie eine rechtswidrige Straftat begangen haben.

Ab 21 Jahren wird eine Person im Strafrecht als Erwachsener angesehen, sodass das Jugendstrafrecht nicht mehr angewendet werden kann und das normale Erwachsenenstrafrecht greift.

 

Strafrecht Berlin BHG © Collage D.Schmidt, SeanPavonePhoto – stock.adobe.com

Wie unterscheidet sich das Jugendstrafrecht vom Erwachsenenstrafrecht?

Ein entscheidender Unterschied des Jugendstrafrechts zum allgemeinen Strafrecht liegt in den vorgesehenen Rechtsfolgen. Jugendliche und Heranwachsende können zwar die gleichen Straftatbestände des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllen wie Erwachsene; dem Gericht stehen jedoch bei der Bestrafung andere Strafformen als die im StGB vorgesehene Geld- oder Freiheitsstrafe zur Verfügung.

Welche Erziehungsmaßregeln könnten auf mich zukommen bei Verurteilung im Jugendstrafrecht?

So besteht die Möglichkeit für den Jugendrichter, Erziehungsmaßregeln (§ 9 JGG) anzuordnen oder die Straftat mit Zuchtmitteln (§ 13 JGG) oder Jugendstrafe (§ 17 JGG) zu ahnden. Das ist darauf zurückzuführen, dass die Rechtsfolgen am Erziehungsgedanken auszurichten sind, um eine erneute Straftat durch den Jugendlichen oder Heranwachsenden zu verhindern.

Mögliche Erziehungsmaßregeln sind zum Beispiel Auflagen und Weisungen wie die Teilnahme an einem Anti-Aggressions-Seminar.

Als Anwalt für Jugendstrafrecht helfen wir bei Themen wie Drogenbesitz, Diebstahl, schwerer Raub, Anklage und Hausdurchsuchung und man kann argumentativ gezielt auf die Anordnung einer weniger einschneidenden Sanktion hinwirken. Es werden oft Absprachen mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft getroffen, an denen nur der Jugendstrafverteidiger teilhaben kann.

Jugendstrafe ist übersetzt die Gefängnisstrafe für Jugendliche und Heranwachsende. Eine Jugendstrafe kann aber nur unter den erweiterten Voraussetzungen des Jugendgerichtsgesetzes verhängt werden. Bei einer Jugendstrafe ist wie bei einer Freiheitsstrafe auch eine Bewährung möglich.

Für Jugendliche und Heranwachsende gelten unterschiedliche Regelungen. Bei einem Jugendlichen kommt beispielsweise eine Strafbarkeit nur dann in Betracht, wenn festgestellt wurde, dass er bei der Tat reif genug war, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln (§ 3 JGG).

Fehlt es an dieser Einsichtsfähigkeit, kann der Jugendliche mangels Schuldfähigkeit nicht bestraft werden. Eine Jugendstrafe ist nur möglich, wenn schädliche Neigungen vorliegen oder wegen der Schwere der Schuld im Einzelfall.

 

Amtsgericht Berlin TiergartenFoto: © BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte

Anwalt im Jugendstrafrecht: Wann gilt das Jugendstrafrecht auch für Heranwachsende?

Heranwachsende gelten demgegenüber – wie Erwachsene – als grundsätzlich schuldfähig. Bei ihnen kann lediglich unter bestimmten Voraussetzungen das Jugendstrafrecht angewendet werden. Als Anwalt für Jugendstrafrecht gilt es dies herauszufinden.

Sollten diese Voraussetzungen jedoch nicht vorliegen, kommt es zur Anwendung des Erwachsenenstrafrechts. Für den Beschuldigten ist es allerdings vorteilhaft, wenn das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass das Jugendstrafrecht anzuwenden ist. Als Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht muss man dabei die Rolle der Jugendgerichtshilfe im Blick haben.

Die Empfehlung der Jugendgerichtshilfe ist für viele Richter entscheidend. Der Grad kann manchmal sehr schmal sein zwischen der Verhängung von Weisungen und Auflagen nach dem Jugendstrafrecht oder eine Freiheitsstrafe nach Erwachsenenstrafrecht. Die Richter am Jugendgericht verlassen sich bei der Auswahl der Sanktionen zur Erziehung auf die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe.

In der Praxis kommt es bei Heranwachsenden vorwiegend zur Anwendung von Jugendstrafrecht. Gerade bei Gewaltdelikten wie vorsätzlicher Tötung, Raub, Erpressung, Vergewaltigung sowie bei Betäubungsmittelstraftaten wird überwiegend Jugendstrafrecht angewendet.

Nähere Informationen dazu, wann bei Heranwachsenden Jugendstrafrecht angewendet wird, haben wir Ihnen detailliert gesondert dargestellt.

Was bedeutet ein Strafverfahren für meine Zukunft? Was passiert, wenn mein Kind schuldig gesprochen wird?

Vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist die Frage nach den Folgen eines Strafverfahrens und einer Verurteilung wegen einer Straftat für die Zukunft, insbesondere für die Berufschancen, in besonderem Maße relevant. Kann ich später noch eine berufliche Laufbahn im öffentlichen Dienst einschlagen?

Tatsächlich kann sich ein Strafverfahren negativ auf die berufliche Zukunft auswirken. Vor allem bei Berufen wie Polizei, Lehrer oder sonstige Beamtenanstellungen kann sich eine Vorstrafe negativ auswirken und schlimmstenfalls den Berufszweig gänzlich versperren. Der Anwalt für Jugendstrafrecht hat solche Aspekte beim Erarbeiten der Verteidigungsstrategie im Blick und wird sie im Rahmen des Möglichen danach ausrichten, berufliche Folgen zu vermeiden.

Was kann ein Anwalt für Jugendstrafrecht tun?

Bei der Strafverteidigung wird der Anwalt für Jugendstrafrecht daher bei einem Ermittlungsverfahren gegen einen Heranwachsenden zunächst prüfen, ob Jugendstrafrecht anwendbar ist und muss gegebenenfalls darauf hinwirken, dass es zur Anwendung von Jugendstrafrecht kommt.

Des Weiteren gilt es gezielt zu prüfen, ob spezielle jugendrechtliche Einstellungsmöglichkeiten im Rahmen eines Diversionsverfahrens angeregt werden sollten. In vielen Fällen können nervenaufreibende Hauptverhandlungen verhindert werden.

Wie erreiche ich meinen Anwalt für Jugendstrafrecht bei neuen Entwicklungen im Fall?

Als Anwälte für Jugendstrafrecht halten wir Sie über aktuelle Entwicklungen in Ihrem Fall auf dem Laufenden. Erreichen können Sie uns bequem per Telefon oder E-Mail. Außerdem bieten wir Beratungsgespräche auch per Videocall oder persönlich in der Kanzlei für Jugendstrafrecht an.

Wie häufig werden wir uns treffen, um den Stand des Verfahrens zu besprechen?

Das kommt individuell auf Ihren Fall und Ihre Situation an. Uns ist eine individuelle Beratung wichtig.

Wie hoch sind die Kosten für meine Verteidigung und wie werden diese berechnet?

Wir kommunizieren im Rahmen des Mandats transparent die entstehenden Kosten mit Ihnen. In der Kanzlei arbeiten wir in den meisten Fällen mit einem Stundenhonorar. Dementsprechend variieren die Kosten für die Verteidigung von Fall zu Fall, abhängig vom Umfang und Aufwand des Verfahrens.

 

Beratung © Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte,, Max Woyack

Habe ich ein Recht auf einen Pflichtverteidiger im Jugendstrafrecht?

Nicht automatisch. Allein daraus, dass der Beschuldigte Jugendlicher, also noch minderjährig ist, ergibt sich noch nicht das gesetzliche Erfordernis einer Pflichtverteidigung. Eine Pflichtverteidigung ist insbesondere bei schwereren Delikten sowie komplexen Vorwürfen gesetzlich vorgesehen.

Nur weil kein gesetzlicher Fall einer Pflichtverteidigung vorliegt, bedeutet das aber noch lange nicht, dass Sie sich keinen anwaltlichen Beistand nehmen dürfen. Dürfen Sie. Auch ein Jugendlicher hat natürlich ein Recht auf einen Strafverteidiger. In jedem Fall macht es Sinn, sich an einen spezialisierten Anwalt für Jugendstrafrecht zu wenden.

Inwieweit werden meine Eltern in das Strafverfahren mit einbezogen? Müssen sie bei der Verhandlung anwesend sein?

Auch das lässt sich leider nicht pauschal für jeden Fall beantworten. Inwiefern die Eltern im Strafverfahren gegen den Jugendlichen involviert sind, hängt zum Einen natürlich davon ab, wie alt der Beschuldigte ist. Bei Heranwachsenden, also jungen Erwachsenen zwischen 18 und 20 Jahren spielt die Verbindung zu den Eltern zum anderen auch insofern eine Rolle, als sie bei der Beurteilung, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht angewandt werden soll, relevant werden kann. Die Rolle der Eltern und inwiefern es möglicherweise Sinn macht, dass diese im Strafverfahren präsent sind, kann Ihr Anwalt für Jugendstrafrecht mit Ihnen ausführlich besprechen.

 

Jugendstrafgericht Anwalt Strafrecht BerlinFoto: © BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte

Wie läuft ein Strafverfahren im Jugendstrafrecht ab?

Das Jugendstrafverfahren beginnt zu meist mit einer Strafanzeige. Die Polizei und Staatsanwaltschaft eröffnen bei einem Anfangsverdacht ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren.

Das Ermittlungsverfahren dauert meistens zwischen einem und neun Monaten. Es gilt der Beschleunigungsgrundsatz und die Verfahren sollen möglichst schnell ermittelt und abgeschlossen werden.

Das Ermittlungsverfahren in Jugendstrafsachen endet, wenn die Behörden den Sachverhalt ausreichend ermittelt haben. Die Zeugen werden vernommen, möglichweise Handys und Laptops ausgewertet und die Beschuldigten angeschrieben.

Wenn die Ermittlungsansätze ausgeschöpft worden sind, trifft die Staatsanwaltschaft eine Abschlussentscheidung. Mit der Abschlussentscheidung endet das Ermittlungsverfahren.

Wenn die Staatsanwaltschaft das Jugendstrafverfahren einstellt, ist das Verfahren an dieser Stelle beendet. Eine Einstellung stellt meist das zentrale Ziel für einen Anwalt im Jugendstrafrecht dar. Es gibt im Jugendstrafrecht verschiedene Formen der Einstellung. Das Jugendgerichtsgesetz stellt für eine Einstellung verschiedene Hürden auf.

Wenn die Staatsanwaltschaft sich gegen eine Einstellung entscheidet, wird eine Anklage im Jugendstrafverfahren erhoben. Die Anklage der Staatsanwaltschaft stellt den Übergang in das gerichtliche Verfahren da.

Die Anklage wird zum zuständigen Amtsgericht oder Landgericht erhoben. Zuständig ist entweder der Jugendrichter, das Jugendschöffengericht oder die Jugendkammer. Die Zuständigkeit bestimmt sich nach der Straferwartung und dem konkreten Strafdelikt, was dem Jugendlichen vorgeworfen wird.

Die Jugendlichen bekommen dann auch eine Ladung zur Jugendgerichtshilfe. Die Jugendgerichtshilfe ist am Jugendamt angekoppelt und soll dem Gericht einen Eindruck des Jugendlichen vermitteln. Die Jugendgerichtshilfe unterbreitet dem Gericht auch einen Vorschlag für die Bestrafung, daher sollten man dringend mit dem Anwalt für Jugendstrafrecht den Termin vor besprechen.

Das gerichtliche Verfahren in der ersten Instanz endet mit der Entscheidung des Gerichts durch Urteil oder Einstellung. Die möglichen Sanktionen können im Bereich der Zuchtmittel oder der Jugendstrafe liegen.

Bei den Zuchtmitteln können Freizeitarbeit, die Teilnahme Gewaltpräventionstraining oder auch Jugendarrest verhängt werden. Die Jugendstrafe entspricht einer Gefängnisstrafe und kann bis zu einer bestimmten Höhe auch zur Bewährung ausgesetzt werden.

Wenn es zu keinem Freispruch kommt, dann kann an sich mit den Rechtsmitteln der Berufung oder Revision dagegen wehren. Besonders bei Verhängung einer Jugendstrafe lohnt sich der Weg durch die Rechtsinstanzen.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt Ihres Vertrauens auf

Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder vor Ort in Berlin, Hamburg und München.

    Kontaktformular

    mit * gekenzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.

    Möchten Sie uns gleich ein Dokument übermitteln? *
    janein
    Hier können Sie eine Abmahnung, Anklage oder ein anderes Schreiben als Anhang beifügen: (Erlaubte Dateitypen: jpg | jpeg | png | gif | pdf / Dateigrösse: max. 12 MB)
    Ihre Nachricht an uns:

    Ihre Ansprechpartner

    RA Benjamin Grunst

    Rechtsanwalt u. Partner

    Benjamin Grunst

    Fachanwalt für Strafrecht | Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)

    E-MAIL SCHREIBEN

    RA Sören Grigutsch

    Rechtsanwalt

    Sören Grigutsch

    Fachanwalt für Strafrecht

    E-MAIL SCHREIBEN

    Prof.Dr. Thomas Bode

    Of Counsel

    Prof. Dr. Thomas Bode

    Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht

    E-MAIL SCHREIBEN

    RA Michael Voltz

    Rechtsanwalt

    Michael Voltz

    angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST und Standortleiter München

    E-MAIL SCHREIBEN

    RA Jens Wilke

    Rechtsanwalt

    Jens Wilke

    Fachanwalt für Verkehrsrecht
    Fachanwalt für Strafrecht

    E-MAIL SCHREIBEN

    Vincent Trautmann

    Rechtsanwalt

    Vincent Trautmann

    angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST

    E-MAIL SCHREIBEN

    Bewertungen unser Kanzlei

    BUSE HERZ GRUNST
    Rechtsanwälte PartG mbB

    Bahnhofstraße 17
    12555 Berlin
    Telefon: +49 30 513 026 82
    Telefax: +49 30 51 30 48 59
    Mail: [email protected]

    Weitere Standorte:

    Kurfürstendamm 11
    10719 Berlin
    Telefon: +49 30 513 026 82
    Telefax: +49 30 51 30 48 59
    Mail: [email protected]

    Alter Wall 32
    20457 Hamburg
    Telefon: +49 40 809 031 9013
    Fax: +49 40 809 031 9150
    Mail: [email protected]

    Antonienstraße 1
    80802 München
    Telefon: +49 89 74055200
    Fax: +49 89 740552050
    Mail: [email protected]