Erteilung Gaststättenerlaubnis
Symbolbild (Foto: © Goinyk – Adobe Stock)

Gaststättenerlaubnis erteilt – Erfolg beim Gewerbeamt Berlin

27.11.2023 | Verwaltungsrecht

Sachbearbeitende Rechtsanwältin: Claudia Schindler
Rechtsgebiet: Gewerberecht
Ergebnis: Erteilung Gaststättenerlaubnis, geringes Bußgeld und Abwendung Zwangsgeld
Wo? Bezirksamt Berlin

Unerlaubter Alkoholausschank  – Drohendes Bußgeld und Versagung des Antrags auf Erteilung Gaststättenerlaubnis

Unsere Mandantin war bereits im Besitz einer einfachen Gaststättenerlaubnis ohne Alkoholausschank. Bei einer geschlossenen Gesellschaft in ihrem Eventlokal hatte die Mandantin Alkohol ausgeschenkt ohne die dafür erforderliche Erlaubnis zu haben, in dem Glauben, sie dürfe das bei geschlossenen Gesellschaften.

Das Gewerbeamt drohte mit einem Bußgeld und einem Zwangsgeld in fünfstelliger Höhe.

Die Mandantin hatte außerdem bereits einen Antrag auf eine Gaststättenerlaubnis mit Alkoholausschank gestellt. Das Gewerbeamt äußerte dazu baurechtliche Bedenken und kündigte die Versagung an.

Akteneinsicht und Argumentation gegenüber Gewerbeamt

In einem ersten Schritt haben wir Akteneinsicht beim Gewerbeamt genommen und die Mandantin über die gesetzliche Lage bezüglich des Alkoholausschanks informiert.

Gegenüber dem Gewerbeamt haben wir argumentiert, dass die Mandantin der Meinung war, sich rechtstreu zu verhalten und das Alkoholangebot bei geschlossenen Gesellschaften aus der Werbung und der Karte genommen hat.

Wir haben auch das Bauamt kontaktiert und um Stellungnahme gebeten.

Erfolg vor dem Gewerbeamt und dem Bauamt – Erteilung der Gaststättenerlaubnis

Unsere Argumentation führte zum Erfolg. Wir konnten das Zwangsgeld abwenden und das Gewerbeamt hat nur ein Bußgeld im unteren Bereich verhängt.

 

Da das Bauamt im Ergebnis keine Einwendungen hatte, wurde zudem die Gaststättenerlaubnis erteilt.

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