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Prüfung im Bachelorstudium darf wiederholt werden
Sachbearbeitende Rechtsanwältin: Claudia Schindler
Rechtsgebiet: Prüfungsrecht
Ergebnis: Prüfung darf wiederholt werden
Wo? Verwaltungsgericht Frankfurt Oder
Worum ging es in dem Verfahren im Prüfungsrecht?
Der Mandant fertigte eine Klausur im Rahmen seines Bachelorstudiums der Internationalen Betriebswirtschaftslehre. Zusätzlich eröffnete die Hochschule die Note der Klausur durch bis zu fünf freiwilligen Hausarbeiten „aufzuwerten“. Der Mandant bestand die Klausur nicht, womit das endgültige Nichtbestehen gegeben wäre.
Widerspruch gegen die Benotung und Klage vor dem Verwaltungsgericht – Verstoß gegen die Chancengleichheit im Prüfungsrecht
In einem ersten Schritt haben wir Widerspruch gegen die Benotung eingelegt und Akteneinsicht bei der Hochschule genommen. Nach abgelehntem Widerspruch haben wir Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben. Nach unserer Ansicht verstößt die Regelung gegen die Chancengleichheit im Prüfungsrecht.
Erfolg vor dem Verwaltungsgericht – Mandant darf Prüfung wiederholen
Das Verwaltungsgericht folgte unserer Rechtsauffassung, dass hier ein Verstoß gegen die Chancengleichheit vorliege, zumal die Regelung der Hochschule keine gesetzliche Grundlage habe.
Der Mandant darf die Klausur nunmehr erneut wiederholen.
Unsere zuständigen Anwälte im
Verwaltungsrecht
Dr. Katharina Sponholz
Lehrbeauftragte für Verwaltungsrecht und angestellte Rechtsanwältin der Kanzlei
Email: [email protected]
Keno Leffmann, M.A.
Master of Arts (Mediation & Konfliktmanagement) und angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST
Email: [email protected]
Prof. Dr. Thomas Bode
Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Email: [email protected]
Benjamin Grunst
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)
Email: [email protected]