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Prüfung im Bachelorstudium darf wiederholt werden

6.02.2024 | Verwaltungsrecht

Sachbearbeitende Rechtsanwältin: Claudia Schindler
Rechtsgebiet: Prüfungsrecht
Ergebnis: Prüfung darf wiederholt werden
Wo? Verwaltungsgericht Frankfurt Oder

Worum ging es in dem Verfahren im Prüfungsrecht?

Der Mandant fertigte eine Klausur im Rahmen seines Bachelorstudiums der Internationalen Betriebswirtschaftslehre. Zusätzlich eröffnete die Hochschule die Note der Klausur durch bis zu fünf freiwilligen Hausarbeiten „aufzuwerten“. Der Mandant bestand die Klausur nicht, womit das endgültige Nichtbestehen gegeben wäre.

Widerspruch gegen die Benotung und Klage vor dem Verwaltungsgericht – Verstoß gegen die Chancengleichheit im Prüfungsrecht

In einem ersten Schritt haben wir Widerspruch gegen die Benotung eingelegt und Akteneinsicht bei der Hochschule genommen. Nach abgelehntem Widerspruch haben wir Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben. Nach unserer Ansicht verstößt die Regelung gegen die Chancengleichheit im Prüfungsrecht.

Erfolg vor dem Verwaltungsgericht – Mandant darf Prüfung wiederholen

Das Verwaltungsgericht folgte unserer Rechtsauffassung, dass hier ein Verstoß gegen die Chancengleichheit vorliege, zumal die Regelung der Hochschule keine gesetzliche Grundlage habe.

Der Mandant darf die Klausur nunmehr erneut wiederholen.

Unsere zuständigen Anwälte im
Verwaltungsrecht

Dr. Katharina Sponholz

Dr. Katharina Sponholz

Lehrbeauftragte für Verwaltungsrecht und angestellte Rechtsanwältin der Kanzlei

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RAin Claudia Schindler

Claudia Schindler

angestellte Rechtsanwältin der Kanzlei

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RA Keno Leffmann

Keno Leffmann, M.A.

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei

Email: [email protected]

Prof.Dr. Thomas Bode

Prof. Dr. Thomas Bode

Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht

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RA Benjamin Grunst

Benjamin Grunst

Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)

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Vincent Trautmann

Vincent Trautmann

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei

Email: [email protected]

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