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Jens Wilke

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Jens Wilke

Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Jens Wilke ist angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und betreut Mandate in den Bereichen des Strafrechts und des Verkehrsrechts.

Seit Anfang 2000 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seit diesem Zeitpunkt ist Jens Wilke insbesondere im Bereich des Verkehrsrechts und der Strafverteidigung tätig. Nach einem Vierteljahrhundert als Rechtsanwalt kann ihn nichts mehr überraschen. Ob vor der Polizeibehörde, der Fahrerlaubnisbehörde oder im Gerichtssaal vertritt Jens Wilke Ihre Interessen mit Erfahrung, Kompetenz und einer Beharrlichkeit.

Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht setzt er seine Fähigkeiten zu Ihrem Vorteil ein.

Strafverteidiger aus Leidenschaft – Fachanwalt für Strafrecht

Im Bereich des Strafrechts verteidigte Rechtsanwalt wegen Überzeugung in allem Verfahrensstadien, Vermittlungsverfahren gegebenenfalls bis zur Strafvollstreckung. Entscheidend für eine erfolgreiche Strafverteidigung ist die präzise Aufarbeitung des Inhaltes der Ermittlungsakte und die Ausarbeitung der entsprechenden Verteidigungsstrategien. Dabei legt Rechtsanwalt Jens Wilke Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Mandanten. Rechtsanwalt Wilke verteidigt im allgemeinen Strafrecht, Jugendstrafrecht, und insbesondere Verkehrsstrafrecht.

 

Im Verkehrsrecht vom Blitzer bis zur Wiedererlangung des Führerscheins

Verkehrsrechtliche Mandate bearbeitet Herr Rechtsanwalt Wilke in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Im Bußgeldsachen prüfte Rechtsanwalt Wilke zunächst die formalen Voraussetzungen des Verfahrens, die Frage, ob Verfolgungsverjährung eingetreten sein könnte oder ob dem Tatvorwurf möglicherweise mittels der Expertise von Sachverständigen entgegengetreten werden kann.

Zivilrechtlich vertritt Rechtsanwalt Wilke die geschädigte bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Auch hier erfolgt grundsätzlich eine präzise Sachverhaltsaufnahme und die enge Zusammenarbeit mit Sachverständigen. Für die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, neben den Fahrzeugschäden auch insbesondere Ansprüche auf Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden, sind spezielle Kenntnisse erforderlich, die Rechtsanwalt Wilke durch Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen regelmäßig vervollständigt.

Letztlich ist Rechtsanwalt Wilke auch im Bereich des Verkehrsverwaltungsrechts tätig, hier insbesondere auf dem Gebiet des Fahrerlaubnisrechts. Auch die Vertretung gegenüber Behörden erfordert spezielle Rechtskenntnisse, die Thema von Fortbildungsseminaren sind, die Herr Rechtsanwalt Wilke besucht.

 

Was sagen seine Mandanten?

„Mein Fahrzeug wurde bei einem Verkehrsunfall totalbeschädigt. Der Unfallgegner versuchte mir eine Mitschuld zu unterstellen. Durch Herrn RA Wilke wurde der Schaden zu 100 % reguliert. Vielen Dank.“ – anonym

„Tolle Arbeit. Rotlichtverstoß wurde eingestellt.“ – anonym

„Wer seinen Urlaub auf der Insel Rügen verbringt oder hier wohnt, weiß: Bei uns wird viel und gern geblitzt. […] – Da hilft es manchmal weiter, einen guten Anwalt für Verkehrsrecht zu kennen, der sich um seinen Mandanten und sein Anliegen ernsthaft bemüht, gut berät und auch noch vor so manchem bewahrt… Übrigens auch wenn man mal spät abends ein fremdes Auto ‚touchiert‘, dessen Fahrer nicht greifbar ist, und man selbst etwas von der Situation überfordert ist… (ist vielleicht auch schon anderen mal passiert) – Kurz und gut: 5 Sterne!“ – T. S.

Aus- und Weiterbildung:

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht ist Rechtsanwalt Wilke verpflichtet, jährlich jeweils mindestens 15 Fortbildungsstunden gegenüber der Rechtsanwaltskammer Berlin nachzuweisen. In den vergangenen Jahren hat der Rechtsanwalt Wilke (auszugsweise) folgende Fortbildungen absolviert:

Aus- & Weiterbildung 2023
  • „Digitale Forensik“ – Die Zukunft der Verbrechensaufklärung, Spurensammlung und -auswertung
  • Aktuelle Entwicklungen im Medizinstrafrecht
  • Dokumentation in der Hauptverhandlung
  • „Tod am Baum“ – Schnittstellen zwischen Erb- und Verkehrsrecht
  • Verkehrsrechtsschutzversicherung – grundsätzliche und aktuelle Fragestellung
  • Aktuelle Rechtsprechung des Kammergerichts zu Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen
Aus- & Weiterbildung 2022
  • Wiederaufnahme von Strafverfahren nach rechtskräftigem Freispruch? Der Streit um § 362 Ziff. 5 StPO
  • Verteidigung in EncroChat-Verfahren abseits von Verwertungsfragen
  • Grenzen zulässiger Strafverteidigung
  • Erfahrungen in der Begutachtung bei behördlicher Fragestellung nach Dauermedikation mit Medizinalcannabis
  • Aktuelle Rechtsprechung des Kammergerichts zum Verkehrszivilrecht
  • Identitätsfeststellung in Straf- und Bußgeldverfahren
  • Besonderheiten bei Unfällen mit E-Scootern und Pedelecs unter Berücksichtigung der aktuellen Unfallstatistik, Verhandlungsstrategien ins Verkehrszivilsachen
Aus- & Weiterbildung 2021
  • Europäischer Haftbefehl – Praxisfragen
  • Die Ausweitung des Geldwäschetatbestandes durch das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche
  • Das selbstständige Einziehungsverfahren
  • Der Sachverständige im Strafprozess
  • Aktuelle Probleme des Führerscheinrechts
  • Die richtige Inanspruchnahme des Sachverständigen
  • Aktuelle verkehrsrechtliche Rechtsprechungsübersicht
  • Aktuelle Rechtsprechung des Kammergerichts zum Verkehrszivilrecht
Aus- & Weiterbildung 2020
  • Aktuelles zum Betäubungsmittelstrafrecht
  • Schuldenregulierung, Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung aus Sicht der Strafverteidigung
  • Das Adhäsionsverfahren aus anwaltlicher Sicht
  • Neueste Vorschadenrechtsprechung – Rückkehr der Vernunft?
  • Aus Liebe zum Führerschein – Aktuelle Probleme des Führerscheinrechts
  • Aktuelle Rechtsprechung des Kammergerichts zum Verkehrsstraf- und Owi-Recht
  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen – Rechtsprechungsentwicklung und Praxishinweise zu § 315d StGB
Aus- & Weiterbildung 2019
  • Effektive Nutzung des Täter-Opfer-Ausgleichs für die Strafverteidigung
  • Neues aus Weisungsrecht und aktuelle Ausweisungspraxis der Ausländerbehörde Berlin: Konsequenzen für die Strafverteidigung
  • Verteidigung in Strafvollzugs- und Strafvollstreckungsangelegenheiten
  • Taktik und Psychologie der Beweiserhebung
  • Neueste Messtechnik und Verkehrsüberwachung
  • Aktuelle Entwicklungen im Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
Aus- & Weiterbildung 2018
  • Verteidigung im Verkehrsrecht: Rechtsbehelfe und Führerscheinverwaltungsrecht
  • Verteidigungsstrategien im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren
  • Aktuelle Rechtsprechung in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Cybercrime: Aktuelles zum Computer- und Internetstrafrecht
  • Verteidigung vor dem Ermittlungsrichter

Mitgliedschaften:

Rechtsanwaltskammer Berlin

Berliner Anwaltsverein e. V.

Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.

aktiv in den Arbeitskreisen Strafrecht und Verkehrsrecht des Berliner Anwaltsvereins e.V.

Kontakt

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Bahnhofstraße 17, 12555 Berlin
Kurfürstendamm 11, 10719 Berlin (Zweigstelle)
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Antonienstraße 1, 80802 München (Zweigstelle)

Tel. Berlin: +49 30 51302682
Tel. Hamburg: +49 40 8090319013
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