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Jens Wilke

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Jens Wilke

Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Jens Wilke ist angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und betreut Mandate in den Bereichen des Strafrechts und des Verwaltungsrechts.

Seit Anfang 2000 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seit diesem Zeitpunkt ist Jens Wilke insbesondere im Bereich des Verwaltungsrechts und der Strafverteidigung tätig. Nach einem Vierteljahrhundert als Rechtsanwalt kann ihn nichts mehr überraschen. Ob vor der Polizeibehörde, dem Truppendienstgericht oder vor der Disziplinarkammer vertritt Jens Wilke Ihre Interessen mit Erfahrung, Kompetenz und Beharrlichkeit.

Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht setzt er seine Fähigkeiten zu Ihrem Vorteil ein.

Strafverteidiger aus Leidenschaft – Fachanwalt für Strafrecht

Im Bereich des Strafrechts verteidigte Rechtsanwalt wegen Überzeugung in allem Verfahrensstadien, Vermittlungsverfahren gegebenenfalls bis zur Strafvollstreckung. Entscheidend für eine erfolgreiche Strafverteidigung ist die präzise Aufarbeitung des Inhaltes der Ermittlungsakte und die Ausarbeitung der entsprechenden Verteidigungsstrategien. Dabei legt Rechtsanwalt Jens Wilke Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Mandanten. Rechtsanwalt Wilke verteidigt im allgemeinen Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, und insbesondere Verkehrsstrafrecht.

Im Verwaltungsrecht an Ihrer Seite

Passend zu seiner Ausrichtung vertritt der erfahrene Rechtsanwalt unsere Mandanten in der rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Staat. Das Rechtsgebiet wird überschrieben mit dem Begriff Verwaltungsrecht. Im Allgemeinen geht, um die Abwehr staatlicher Handlungen und der Durchsetzung der Ansprüche gegen den Staat und seiner Behörden. Vom Disziplinarverfahren, über das Truppendienstgericht bis zum Prüfungsrecht geht es immer um das Spannungsverhältnis vom Bürger zum mit Eingriffsrechten ausgestatteten Staat. Sein Vorgehen ist hier geprägt vom konkreten Ziel des Mandanten. In manchen Verfahren muss man Fingerspitzengefühl zeigen und auf eine einvernehmliche Lösung drängen, aber auch die klare Kante ist Teil des Portfolios von Rechtsanwalt Jens Wilke.

Was sagen seine Mandanten?

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Fortbildungen

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht ist Rechtsanwalt Wilke verpflichtet, jährlich mindestens 30 Fortbildungsstunden gegenüber der Rechtsanwaltskammer Berlin nachzuweisen. In den vergangenen Jahren hat der Rechtsanwalt Wilke (auszugsweise) folgende Fortbildungen absolviert:

Fortbildungen 2023
  • „Digitale Forensik“ – Die Zukunft der Verbrechensaufklärung, Spurensammlung und -auswertung
  • Aktuelle Entwicklungen im Medizinstrafrecht
  • Dokumentation in der Hauptverhandlung
  • „Tod am Baum“ – Schnittstellen zwischen Erb- und Verkehrsrecht
  • Verkehrsrechtsschutzversicherung – grundsätzliche und aktuelle Fragestellung
  • Aktuelle Rechtsprechung des Kammergerichts zu Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen
Fortbildungen 2022
  • Wiederaufnahme von Strafverfahren nach rechtskräftigem Freispruch? Der Streit um § 362 Ziff. 5 StPO
  • Verteidigung in EncroChat-Verfahren abseits von Verwertungsfragen
  • Grenzen zulässiger Strafverteidigung
  • Erfahrungen in der Begutachtung bei behördlicher Fragestellung nach Dauermedikation mit Medizinalcannabis
  • Aktuelle Rechtsprechung des Kammergerichts zum Verkehrszivilrecht
  • Identitätsfeststellung in Straf- und Bußgeldverfahren
  • Besonderheiten bei Unfällen mit E-Scootern und Pedelecs unter Berücksichtigung der aktuellen Unfallstatistik, Verhandlungsstrategien ins Verkehrszivilsachen
Fortbildungen 2021
  • Europäischer Haftbefehl – Praxisfragen
  • Die Ausweitung des Geldwäschetatbestandes durch das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche
  • Das selbstständige Einziehungsverfahren
  • Der Sachverständige im Strafprozess
  • Aktuelle Probleme des Führerscheinrechts
  • Die richtige Inanspruchnahme des Sachverständigen
  • Aktuelle verkehrsrechtliche Rechtsprechungsübersicht
  • Aktuelle Rechtsprechung des Kammergerichts zum Verkehrszivilrecht
Fortbildungen 2020
  • Aktuelles zum Betäubungsmittelstrafrecht
  • Schuldenregulierung, Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung aus Sicht der Strafverteidigung
  • Das Adhäsionsverfahren aus anwaltlicher Sicht
  • Neueste Vorschadenrechtsprechung – Rückkehr der Vernunft?
  • Aus Liebe zum Führerschein – Aktuelle Probleme des Führerscheinrechts
  • Aktuelle Rechtsprechung des Kammergerichts zum Verkehrsstraf- und Owi-Recht
  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen – Rechtsprechungsentwicklung und Praxishinweise zu § 315d StGB
Fortbildungen 2019
  • Effektive Nutzung des Täter-Opfer-Ausgleichs für die Strafverteidigung
  • Neues aus Weisungsrecht und aktuelle Ausweisungspraxis der Ausländerbehörde Berlin: Konsequenzen für die Strafverteidigung
  • Verteidigung in Strafvollzugs- und Strafvollstreckungsangelegenheiten
  • Taktik und Psychologie der Beweiserhebung
  • Neueste Messtechnik und Verkehrsüberwachung
  • Aktuelle Entwicklungen im Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
Fortbildungen 2018
  • Verteidigung im Verkehrsrecht: Rechtsbehelfe und Führerscheinverwaltungsrecht
  • Verteidigungsstrategien im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren
  • Aktuelle Rechtsprechung in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Cybercrime: Aktuelles zum Computer- und Internetstrafrecht
  • Verteidigung vor dem Ermittlungsrichter

Mitgliedschaften

  • Berliner Anwaltsverein e.V.
  • Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
  • aktiv in den Arbeitskreisen Strafrecht und Verkehrsrecht des Berliner Anwaltsvereins e.V.

Kontakt

BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB
RA Jens Wilke

Bahnhofstraße 17, 12555 Berlin
Kurfürstendamm 11, 10719 Berlin (Zweigstelle)
Alter Wall 32, 20457 Hamburg (Zweigstelle)
Antonienstraße 1, 80802 München (Zweigstelle)

Tel. Berlin: +49 30 51302682
Tel. Hamburg: +49 40 8090319013
Tel. München: +49 89 74055200

Fax: +49 30 51304859
E-Mail : [email protected]

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