Justitia Standfigur (Foto: © Dietmar Schmidt)
Drohendes Alkoholverbot in Berliner Kneipen und Spätis – Anwalt Gaststättenrecht im Interview beim RBB
Seit Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) am Montag vorgeschlagen hat, wegen missachteter Corona-Auflagen ein Alkoholverbot in Bars und Kneipen zu verhängen, herrscht große Verunsicherung in der durch die Pandemie ohnehin gebeutelten Gastronomie. Bezirksbürgermeister von Mitte, Stephan von Dassel (Grüne), geht noch weiter. Er schlägt den Verkauf von Alkohol an Berliner Spätis zu verbieten.
Ist ein Alkoholverbot in Bars, Kneipen oder Spätis zulässig?
Auch bei steigenden Infektionszahlen sind die Eingriffe in die Grundrechte der Barbesitzer und Spätkaufbetreiber auf ein verhältnismäßiges Maß zu beschränken. Verkaufsverbote von Bier und Alkohol in der Gastronomie und im Einzelhandel stellen einen massiven Eingriff in die Berufsfreiheit dar. Das wäre nur zulässig, wenn das Ziel die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen durch ein Verkaufsverbot in geeigneter Weise erreicht werden kann und das Alkoholverbot erforderlich und angemessen ist.
Daran haben wir erhebliche Zweifel. Das Problem sind Gruppen von Menschen, die sich nicht an die AHA-Formel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) halten. Sie gefährden sich und andere. Durch Verkaufsverbote von Alkohol in Bars und Spätis außer Haus würden vermutlich weniger Menschen auf Plätzen zusammentreffen. Diese würden dann zumindest in Teilen in die Bars gehen. Dort ist auch bei Beachtung der AHA-Formel das Ansteckungsrisiko größer als im Freien. Ob dem Ziel des Infektionsschutz damit gedient ist, darf also bezweifelt werden.
Die Einschränkung im Außerhausverkauf von Alkohol in Berlin ist jedoch nicht erforderlich. Als milderes Mittel zur Zweckerreichung stehen hier Maßnahmen zur Verfügung, die weniger stark in die Grundrechte der Betriebe eingreifen. So kann der Verzehr von Alkohol auf bestimmten Plätzen und für bestimmte Zeiten beschränkt werden. Die Maßnahme ist effektiver, da sie das Problem direkt angeht und sich gegen diejenigen richtet, die sich nicht an die Regel halten.
Verkaufsverbote stellen einen unangemessenen Eingriff in die Berufsfreiheit dar. Das Verkaufsverbot wirkt vor dem Hintergrund der angespannten finanziellen Lage in der Gastronomie besonders schwer. Für viele dürfte die berufliche Existenz auf dem Spiel stehen.
Sollte der Verkauf von alkoholischen Getränken im Einzelhandel nicht generell untersagt werden, sondern nur an Spätis, wären diese unangemessen im Wettbewerb benachteiligt. So bieten auch viele Supermärkte gekühlte Getränke an. Ein Verkaufsverbot steht hier aus guten Gründen nicht im Raum.
Kann man gegen ein Verkaufsverbot von Alkohol klagen?
Sollte ein Verkaufsverbot kommen, steht den Betroffenen Unternehmern der Rechtsweg vor dem Verwaltungsgericht Berlin offen. Als auf das Verwaltungsrecht spezialisierte Kanzlei können wir Ihr Recht dort bestmöglich durchsetzen. Unsere Rechtsanwälte im Verwaltungsrecht stehen Ihnen mit ihrer langjährigen Erfahrung für eine entsprechende Beratung zur Verfügung.
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