Erneuter Lockdown – wieder werden Gaststätten und kleine Gewerbebetriebe geschlossen
Ab Montag den 02. November 2020 werden erneut die Betriebe der Gastronomie, Tattoo-Studios, Fitnessstudios, Hotels, Theater und Kinos schließen müssen, währende der Groß- und Einzelhandel offenbleiben darf. Viele Unternehmer uns Selbstständige sind in Ihrer Existenz bedroht.
Unser Dezernat für Verwaltungsrecht vertritt Unternehmen, die von dem angekündigten Lockdown betroffen sind. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir besprechen Ihre Rechtsschutzmöglichkeiten. Die Verwaltungsgerichte haben in den letzten Monaten Kriterien für die Beurteilung der Schutzmaßnahmen gegen Corona aufgestellt und deutlich gemacht, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden muss.
Aus unseren zwei berliner Standorten in Berlin Köpenick und Berlin Charlottenburg vertreten wir Sie bundesweit mit Schwerpunkt Gewerberecht in der Region Berlin und Brandenburg.
Die Vorteile unserer Anwälte im Gewerberecht im Überblick:
- Top-Bewertungen unsere Anwälte durch unsere Mandanten
- Erfahrung im Umgang mit Behörden und Verwaltungsgerichten im Bereich des Gewerberechts
- Kanzlei für Verwaltungsrecht
- faire und transparente Kosten
- zwei Standorte in Berlin (Köpenick und am Kudamm) für kurze Wege
Ist der zweite Lockdown rechtmäßig?
Wenn Ihr Geschäft oder Ihre Dienstleistung trotz guter Hygienekonzepte geschlossen wird und mildere Mittel als die Schließung einen ebenso guten Schutz vor der Ansteckung mit COVID-19 bieten, sind Ihre Grundrechte verletzt und der Lockdown ist wegen Unverhältnismäßigkeit rechtswidrig.
Hinzu kommt, dass wesentliche Entscheidungen immer von den Parlamenten getroffen werden müssen. Die Wesentlichkeit bestimmt sich anhand der Stärke des Eingriffs in die Grundrechte, hier in die Berufsfreiheit nach Art. 12 Absatz 1 Grundgesetz. Die Schließung ist zwar zeitlich begrenzt, aber gerade vor dem Hintergrund der enormen Belastungen der vergangenen Monate und der Ungewissheit von Verlängerungen, stellt die Schließungsanordnung einen massiven Eingriff in die Berufsfreiheit dar.
Während die Gerichte während des ersten Lockdowns eher zurückhaltend in Bezug auf die Frage waren, ob die Regierungen ohne die Parlamente die Befugnis haben, die Maßnahmen zu beschließen, ist dies jetzt nicht mehr sicher. Denn während in der ersten Welle Eile geboten war, ist dieses Argument vor dem Hintergrund der in Pandemien immer stattfindenden zweiten Welle nicht mehr tragfähig. Diesmal war die Zeit vorhanden eine Parlamentarische Entscheidung herbeizuführen. Die Verordnungen könnten bereits aus diesem Grund aufzuheben sein.
Was kann ich gegen die Schließung meines Geschäfts machen? Schnelle Rechtshilfe gegen neue Corona-Maßnahmen vom Anwalt für Verwaltungsrecht.
Kein guter Rat wäre, sich nicht an die Verordnungen zu halten und einfach zu öffnen oder seine Dienstleistungen weiter anzubieten. Es drohen empfindliche Bußgelder und Sie könnten sich damit auch strafbar machen.
Sie können sich gegen den Lockdown aber effektiv im gerichtlichen Eilrechtsschutz wehren. Mit Ihrem auf das Wirtschaftsrecht spezialisierten Anwaltsteam von BUSE HERZ GRUNST haben die Möglichkeit mit gerichtlichem Eilrechtsschutz gegen die Schließung ihres Betriebes vorzugehen.
Rufen Sie uns einfach an. Nach einer individuellen Beratung können wir ggf. kurzfristig ein Verfahren zur Wiedereröffnung Ihres Geschäftes vor Gericht anhängig machen. Durch die langjährige Betreuung verwaltungsgerichtlicher Verfahren können wir Ihnen die Chancen und Kosten gern erläutern.
Wie verläuft ein Verfahren im gerichtlichen Eilrechtsschutz gegen die Corona-Verordnung?
Das Eilrechtsschutzverfahren dienst dazu, Rechtsverletzungen kurzfristig zu vermeiden. Das Gericht entscheidet in aller Regel ohne mündliche Verhandlung, es vernimmt keine Zeugen und macht keine Ortsbesichtigung. Es entscheidet dafür aber nur vorläufig. Die abschließende Beurteilung, ob die Corona-Verordnung rechtswidrig ist, bleibt in aller Regel dem Hauptsacheverfahren, also einer Klage überlassen. Im Eilrechtsschutz prüft das Gericht nach gegenseitigem schriftlichem Vortragen der Parteien, wer die besseren Aussichten hat im Klageverfahren zu gewinnen oder für wen die Folgen einer falschen Entscheidung gravierender währen. Bei Erfolg dürfen Sie ihr Geschäft sofort wieder öffnen.
Wenn Sie unterliegen bedeutet dies umgekehrt aber nicht, dass Sie nicht recht hatten. Auch im Falle des Unterliegens ist das Verfahren nicht ohne Nutzen für Sie. Denn wenn Sie später Schadensersatz für Einnahmeverluste geltend machen wollen, ist es Voraussetzung, dass sie die gerichtlichen Möglichkeiten zuvor ausgeschöpft haben.
Mit unseren auf das Verwaltungsrecht spezialisierten Anwälten zählt das Angreifen von Verordnungen und die Darlegung der Unverhältnismäßigkeit von Maßnahmen des Staates zu unserem Kernbereich. Mit der Erfahrung aus über 3.000 Verfahren können wir schnell und sicher für Sie agieren.
Kann ich Schadenersatz für die rechtswidrige Schließung meines Geschäfts verlangen?
Ja. Denn sollte nachträglich festgestellt werden, dass die Schließung unverhältnismäßig war, gibt es die Möglichkeit, den Ihnen aus der Schließung entstandenen Schaden durch Einnahmeverluste oder nutzlos gewordene Investitionen ersetzen zu lassen. Corona-Softorthilfen müssen dabei in Abzug gebracht werden. Wenn Sie später den vollen Schaden ersetzt bekommen möchten, müssen Sie schon jetzt einige entscheidende Weichen stellen. Denn die Hürden im Staatshaftungsrecht sind hoch und eine frühzeitige Beratung durch spezialisierte Anwälte unbedingt zu empfehlen. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie alles Zumutbare unternommen haben um den Schaden abzuwenden. Dazu zählt auch, dass Sie zuvor im gerichtlichen Eilrechtschutz versucht haben, den Corona-Lockdown für ihr Geschäft zu verhindern.
Wenn Sie unsicher sind was sie tun müssen, um nicht auf den Kosten der Schließungen sitzen zu bleiben, wenden Sie sich gern an unser auf das Staatshaftungsrecht spezialisiertes Team im Verwaltungsrecht.