Anwalt Baurecht –
Ihr Anwalt für Verwaltungsrecht

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Die Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte vertritt Sie bundesweit mit Schwerpunkt in Berlin, Brandenburg, Hamburg und München im Bereich des Baurechts.

Unter dem Baurecht versteht man in Deutschland die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen zum Gegenstand haben. Unterschieden wird dabei zwischen dem privaten und dem öffentlichen Baurecht. Als Anwalt für Baurecht sind wir bundesweit für Sie tätig und unterstützen bei allen Phasen des Baues. Vor Ort für Sie erreichbar, sind wir mit unseren Standorten in Berlin, Hamburg und München.

Als Kanzlei für Baurecht stehen wir Ihnen mit unserer Expertise und Erfahrung zur Seite. Unsere Rechtsanwälte im Verwaltungsrecht stehen für Erfahrung, Kompetenz und Engagement. Als Anwälte Baurecht haben sie bereits zahlreiche Mandanten vertreten.

Das öffentliche Baurecht wiederum befasst sich mit Streitigkeiten zwischen dem Bürger und dem Staat und untergliedert sich in das Bauplanungsrecht, welches in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes liegt, und das Bauordnungsrecht, für das die Länder die Gesetzgebungskompetenz haben. Während sich das Bauplanungsrecht mit der Bebaubarkeit von Grundstücken beschäftigt, enthält das Bauordnungsrecht nähere Vorschriften für einzelne Bauvorhaben.

Die Vorteile unserer Anwälte im Baurecht auf einen Blick:

  • Erfahrung aus mehr als 3.000 verwaltungsrechtlichen Verfahren
  • Top-Bewertungen der Mandanten
  • Fingerspitzengefühl beim Umgang mit den Behörden und Nachbarn
  • Anwälte für Verwaltungsrecht
  • Faire und transparente Kosten
  • Zwei Standorte in Berlin Köpenick und Berlin am Kudamm, sowie in Hamburg und München für kurze Wege

Typische Tätigkeitsschwerpunkte eines Anwalts im Baurecht

  • Baugenehmigung
  • Nachbarrecht
  • Bebauungspläne
  • Fluglärmschutz

Beratung und Vertretung im öffentlichen Baurecht durch einen Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht

Bauvorhaben können aus verschiedenen Gründen für die Beteiligten zum Problem werden. Typischerweise entstehen die Spannungen zwischen dem Bauherrn und der Baubehörde oder zwischen dem Nachbarn und der dem Bauherrn die Baugenehmigung erteilenden Behörde.

Gerade im Zusammenhang mit der Ausführung des Bauordnungsrechts durch die Baubehörden, kommt es immer wieder zu Spannungen zwischen den Beteiligten.

Es entspricht jedoch unserer langjährigen Erfahrung, dass sich mit anwaltlicher Unterstützung in jeder Phase eines Bauvorhabens eine interessengerechte Lösung finden lässt, da die Baubehörden bei ihren Entscheidungen fachkundige und praxisorientierte Denkansätze berücksichtigt.

Wir stehen Ihnen in allen Phasen Ihres Bauvorhabens beratend zur Seite und vertreten Ihre Interessen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Sollten Sie mit einer Entscheidung der Behörden nicht einverstanden sein oder sollten sich Ihnen rechtliche Fragen rund um das Thema Baurecht stellen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Gerne können Sie einen kurzfristigen Termin an einem unserer Berliner Standorte oder in Hamburg und München vereinbaren, damit aus dem Traum vom eigenen Heim kein Albtraum wird. Melden Sie sich frühzeitig bei uns und lassen Sie sich kompetent beraten.

Aus unseren zwei berliner Standorten in Berlin Köpenick und Berlin Charlottenburg vertreten wir Sie bundesweit mit Schwerpunkt in der Region Berlin, Brandenburg, München und Hamburg.

Was kostet ein Anwalt im Baurecht?

In einem für Sie kostenfreien Telefongespräch wird zunächst die aktuelle Situation besprochen und ermittelt, ob Fristen zu beachten sind und ob sofortige Maßnahmen zu ergreifen sind.

Wenn wir einen groben Überblick über Ihren Fall gewonnen haben, werden wir Ihnen die Kosten einer Vertretung im Verwaltungsrecht erklären und einen Termin zur anwaltlichen Erstberatung vereinbaren. Diese Erstberatung findet telefonisch oder in den Räumlichkeiten der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte in Berlin-Köpenick, Berlin-Charlottenburg, Hamburg oder München statt. Die Kosten für diese Beratung werden bei folgender Mandatierung vollständig angerechnet. Das erste Treffen dient der Besprechung des vorliegenden Sachverhaltes und der abstrakten Folgen.

Wenn Einigkeit über die Beauftragung besteht, werden die Vollmachten und die Vergütungsvereinbarung unterzeichnet.

Der sachbearbeitende Rechtsanwalt nimmt dann zunächst Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde und arbeitet eine auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneiderte Strategie für das weitere Vorgehen aus. Dabei greifen unsere Anwälte auf ihre hohe Kompetenz im Bereich des Verwaltungsrechts und ihre jahrelange Erfahrung aus mehr als 3.000 Verfahren zurück.

In einem weiteren Besprechungstermin klären wir Sie über unsere und Ihre Möglichkeiten für ein weiteres gerichtliches oder außergerichtliches Vorgehen auf.

Wir übernehmen außerdem Verwaltungsverfahren im Rechtsmittelverfahren. Sofern Sie bereits ein erstinstanzliches Urteil erhalten haben, vertreten wir Sie auch in Berufungs- und Revisionsverfahren.

Anwalt für die Baugenehmigung

Die Baugenehmigung als Voraussetzung von Bauvorhaben. Ob vom Großprojekt bis zum Einfamilienhaus ein Bauvorhaben bedarf meist der behördlichen Erlaubnis – der Baugenehmigung. Wir stehen Ihnen beratend bereits bei der Antragsstellung und insbesondere bei der Versagung der Baugenehmigung als Anwälte für Baurecht zur Seite.

Was genau ist eine Baugenehmigung?

Die Baugenehmigung ist das zentrale Element des Baurechts. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, bedürfen die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen einer Baugenehmigung.

Erst diese Baugenehmigung erlaubt dem Bürger damit, sein geplantes Vorhaben in die Tat umzusetzen. Wird diese versagt, droht der Traum vom Eigenheim zu platzen.

Was viele nicht wissen, die Baubehörde muss Ihnen die Baugenehmigung erteilen, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind. Im häufig anzuwendenden „vereinfachten Baugenehmigungsverfahren“ findet keine umfassende Prüfung des Bauvorhabens statt. Ein Ermessen steht der Behörde nicht zu. Erfüllt Ihr Vorhaben die Voraussetzung, haben Sie das Recht zu bauen. Sie merken also, auch hier ist der Anwalt im Baurecht relevant und erforderlich.

Rechtlich handelt es sich bei der Baugenehmigung um einen Verwaltungsakt. Darin wird eine verbindliche Rechtsfolge gegenüber dem Bürger festgesetzt. Bei der Baugenehmigung wird festgestellt, dass das Bauvorhaben der Rechtsordnung entspricht und gleichzeitig die Freigabe für den Bau erteilt.

Wie bekomme ich eine Baugenehmigung? Beratung bei der Antragstellung durch den Anwalt für Baurecht

Die Baugenehmigung wird erst nach der Stellung eines Bauantrages erteilt.

Der Antrag ist schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Berücksichtigung findet nur ein vollständiger Bauantrag. Die Bauaufsichtsbehörde prüft innerhalb von zwei Wochen, ob die erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht worden sind oder ob unter Umständen fehlende Unterlagen nachgefordert werden müssen.

Achtung: Kommt der Bauherr der Nachforderung fehlender Unterlagen nicht nach, so gilt der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung als zurückgenommen.

Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, so entscheidet die Bauaufsichtsbehörde über die Erteilung der Baugenehmigung.

Wie kann der Anwalt im Baurecht helfen, wenn die Baugenehmigung nicht erteilt wurde?

Sobald der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung abgelehnt wurde, muss der Bauherr innerhalb eines Monats gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen, sonst ist die Frist in aller Regel abgelaufen.

Im Widerspruchsverfahren überprüft die Behörde ihre Entscheidung nochmals, häufig durch eine andere Stelle, als die, die den ablehnenden Bescheid erlassen hat. Hier lohnt sich die Hilfe eines auf das Baurecht spezialisierten Anwalts. Mit einem rechtlich fundierten Schriftsatz vom Anwalt für Verwaltungsrecht sind die Chancen auf die Erteilung der Baugenehmigung im Widerspruchsverfahren deutlich besser. So lässt sich eine kostspielige Verzögerung in der Bauplanung ggf. noch vermeiden.

Was kann ich mit meinem Anwalt für Baurecht tun, wenn ich einen Widerspruchsbescheid erhalten habe?

Wird die Baugenehmigung im Widerspruchsverfahren nicht erteilt, so erhält der Bauherr einen gesonderten Widerspruchsbescheid. Nunmehr hat der Bauherr die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht gegen die Ablehnung der Baugenehmigung vorzugehen. Begehrt wird dabei zumeist im Wege der Verpflichtungsklage die Erteilung einer Baugenehmigung.

Achtung: Beachten Sie die einmonatige Widerspruchsfrist! Diese findet sich in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheides. Wird diese nicht eingehalten, kann gegen die Ablehnung der Baugenehmigung in aller Regel auch mit dem Anwalt im Baurecht nicht mehr erfolgreich vorgegangen werden.

Allerdings nimmt ein solches Gerichtsverfahren häufig viele Jahre in Anspruch. Daher empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld Rat vom Anwalt im Baurecht einzuholen. In vielen Fällen empfiehlt es sich, wenn wir als auf das Baurecht spezialisierte Anwälte direkt mit den zuständigen Mitarbeitern der Bauaufsichtsbehörde in Kontakt zu treten. Auch die Behörden haben kein Interesse an einem Klageverfahren. Häufig gelingt es im fachlichen Austausch eine Lösung zu entwickeln, die die Bauaufsichtsbehörde bereit ist abzusegnen.

Die Baugenehmigung mit Nebenbestimmung – Tipps vom Anwalt aus Berlin, München und Hamburg für Baurecht

Wie bei allen Verwaltungsakten kann auch die Baugenehmigung mit einer Nebenbestimmung versehen werden. Ziel der Beifügung einer Nebenbestimmung ist in der Regel sicherzustellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für das Erteilen einer Baugenehmigung erfüllt werden.

Denn wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung nicht vollständig vorliegen, so ist die Beifügung einer Nebenbestimmung im Verhältnis zur Ablehnung des Bauantrages das mildere Mittel. Die Behörde hat vor der Ablehnung der Baugenehmigung also zu prüfen, ob die Erteilung der Baugenehmigung mit Auflagen möglich ist.

Auch gegen Nebenbestimmungen gibt es die Möglichkeit des Rechtsschutzes. Sie können diese isoliert zum Gegenstand eines Verfahrens machen.

Wenn Sie mit einer Auflage zur Baugenehmigung nicht einverstanden sind oder unsicher sind, ob diese zulässig ist, können Sie sich von unseren auf das öffentliche Baurecht spezialisierten Anwälten im Rahmen einer Erstberatung über Ihre Möglichkeiten und Chancen beraten lassen. Rufen Sie uns unverbindlich an.

Melden Sie sich frühzeitig bei uns und lassen Sie sich kompetent beraten.

Nachbarschaftliche Streitvermeidung bei Erteilung der Baugenehmigung

Um eine gute nachbarschaftliche Beziehung zu gewährleisten, sollte bei jedem Bauvorheben zunächst das Gespräch mit dem Nachbarn gesucht werden. So können Konflikte frühzeitig erkannt und vermieden werden. Die eigenen Recht zu kennen ist dafür eine gute Grundlage. Lassen Sie sich gegebenenfalls im Rahmen einer Erstberatung über Ihre grundlegenden Rechte aufklären.

Da sich Nachbarn gegenseitig zur Rücksichtnahme verpflichtet sind, sollten Sie als Nachbar eines Bauvorhabens ebenfalls das Gespräch mit dem Bauherren suchen, wenn Sie von dem Bauvorhaben erfahren und unzulässige negative Auswirkungen auf Ihr Grundstück befürchten. Für den Ausgleich sogenannter bodenrechtlicher Spannungen stehen zahlreiche rechtliche Instrumente des privaten und öffentlichen Baurechts zur Verfügung. So kann Streit häufig vermieden werden.

Unsere auf das Verwaltungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte stehen Ihnen mit ihrer langjährigen Erfahrung für eine entsprechende Beratung zur Verfügung.

Widerspruch gegen die Baugenehmigung des Nachbarn – auch hier hilft der Anwalt im Baurecht

Als Nachbar eines Bauvorhabens haben Sie die Möglichkeit, im Wege des Widerspruchs gegen die erteilte Baugenehmigung vorzugehen. Damit wird die Ausgangsbehörde dazu verpflichtet, über ihre getroffene Entscheidung noch einmal neu zu entscheiden. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens müssen Sie als Nachbar geltend machen, dass Sie durch die Erteilung der Baugenehmigung möglicherweise in eigenen Rechten verletzt sind.

Grundsätzlich werden Sie als Nachbar von der Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Baugenehmigung nicht unterrichtet. Etwas anderes gilt nur, wenn Ihre Belange und Interessen berührt werden. Ist das der Fall, so sind Sie im Rahmen des Verfahrens der Erteilung einer Baugenehmigung durch vorherige Anhörung zu beteiligen. Hier haben Sie die Möglichkeit Ihre Rechte geltend zu machen und zu bewirken, dass die beantragte Baugenehmigung auf Ihre Belange Rücksicht nimmt.

Als Anwälte im Baurecht können wir Sie sowohl bei dem Verfassen der Stellungnahme, als auch des Widerspruchs qualifiziert vertreten. Wir beantragen dafür zunächst Einsicht in die Akten der Behörde und fertigen anschließend einen entsprechenden Schriftsatz. Selbstverständlich geschieht dies in enger Abstimmung mit Ihnen.

Welche Fristen sind beim Widerspruch gegen die Baugenehmigung des Nachbarn zu beachten?

Für den Widerspruch gilt eine Frist von einem Monat ab Bekanntgabe des Verwaltungsaktes. Wurde die Baugenehmigung dem Nachbarn hingegen nicht mitgeteilt, so beginnt die Frist auch nicht zu laufen.

Allerdings ist ein Vorgehen gegen die Baugenehmigung des Nachbarn nicht endlos möglich. Es kann unter anderem zu einer Verwirkung Ihrer Rechte kommen, wenn Sie von der Baugenehmigung Kenntnis erlangen (z.B. durch Bauarbeiten) und seit der Möglichkeit der Geltendmachung des Rechts längere Zeit verstrichen ist. Holen Sie sich im Zweifel Rat vom Anwalt im Baurecht.

Wie schreibe ich einen Widerspruch gegen die Baugenehmigung meines Nachbarn?

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die die Baugenehmigung erlassen hat. Eine E-Mail genügt nicht, da sie in der Regel nicht über eine qualifizierte Signatur verfügen.

Aus Ihrem Schreiben muss hervorgehen, gegen welches Vorhaben Sie sich genau richten, dass Sie Eigentümer eines Nachbargrundstücks sind oder sich auf dem Eigentum ähnliche Rechte berufen können und welche Ihrer Rechte Sie als verletzt ansehen. Als weitere Formvorschrift ist die eigenhändige Unterschrift zu nennen.

Auf den Widerspruch hin prüft die Behörde, ob sie abhilft (beispielsweise durch Auflagen an den Bauherrn) oder die ursprüngliche Entscheidung aufrechterhält. Hält sie an ihrer Entscheidung fest, so wird der Widerspruch an die Widerspruchsbehörde weitergeleitet. Auch diese hat nun die Möglichkeit, abzuhelfen oder die Entscheidung aufrecht zu erhalten.

Mit einem Anwalt für Verwaltungsrecht erhöhen sich natürlich die Chancen für einen Erfolg des Widerspruchs gegen die Baugenehmigung des Nachbarn

Was kann ich im Widerspruchsverfahren gegen die Baugenehmigung meines Nachbarn geltend machen?

Als Nachbar können Sie sich ausschließlich auf Verstöße gegen sogenannte nachbarschützende Vorschriften berufen. Nachbarschützend sind beispielsweise Vorschriften über Abstandsflächen, Lärm, Gerüche oder Stäube. Auch gegen im Baugebiet atypische Vorhaben können sich Nachbarn mithilfe des Gebietserhaltungsanspruchs wehren.

Als Nachbar können Sie hingegen nicht die Verletzung ausschließlich öffentlicher Interessen geltend machen, also solcher Bauvorhaben, die zwar rechtswidrig sind, Sie aber nicht in Ihren eigenen Rechten verletzen. Darunter fällt beispielsweise der Überbau nicht überbaubarer Grundstücksflächen.

Was muss ich beachten, wenn ich mich gegen das Bauvorhaben meines Nachbarn wehren möchte?

Wenn ein Bauvorhaben nach Ansicht der Behörde Ihre nachbarschaftlichen Belange betrifft, bekommen Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung an Ihren Nachbarn die Gelegenheit zur Stellungnahme (Anhörung). Es empfiehlt sich diese Möglichkeit bereits mit Unterstützung vom Anwalt im Baurecht wahrzunehmen. Je früher im Verfahren Sie Ihre Belange geltend machen, desto einfacher können diese Berücksichtigung finden. Naturgemäß ist es leichter, eine Ihre Interessen berücksichtigende Baugenehmigung zu erlassen, als diese nachträglich zu Ihren Gunsten zu ändern. Als auf das Baurecht spezialisierte Anwälte sehen wir schnell, auf welche Normen Sie ihr Begehren stützen können und auf welche nicht.

Auch wenn Sie nicht förmlich zu einer Stellungnahme aufgefordert werden, sind Fristen zu beachten. Sobald Sie von einem Bauvorhaben in der Nachbarschaft Kenntnis erlangen, sollten Sie sich über diese bei einem auf das Baurecht spezialisierten Anwalt informieren.

Die Durchführung des Widerspruchsverfahrens ist zwingende Voraussetzung für ein späteres Klageverfahren gegen die Baugenehmigung Ihres Nachbarn. Haben sie dies versäumt sind Sie unter Umständen mit Ihrem Vorbringen präkludiert.

Wie bewirke ich einen Baustopp bei meinem Nachbarn?

Trotz eines bereits eingelegten Widerspruchs darf der Nachbar weiter bauen. Müssen Sie zur Wahrung Ihrer Rechte verhindern, dass weiter gebaut wird, so haben Sie die Möglichkeit, ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht einzuleiten. Das Gericht kann bis zur Klärung des Eilverfahrens jederzeit einen vorläufigen Baustopp anordnen.

Die Klage gegen die Baugenehmigung des Nachbarn

Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, so erhalten Sie als Nachbar einen gesonderten Widerspruchsbescheid. Gegen diesen können Sie vor dem Verwaltungsgericht im Wege der Klage eine gerichtliche Entscheidung über die Baugenehmigung herbeiführen. Hier gilt es wieder unbedingt die in der Rechtsmittelbelehrung genannte Frist einzuhalten. Diese beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheides.

Wie im Widerspruchsverfahren gegen die Baugenehmigung müssen Sie auch im gerichtlichen Verfahren als Nachbar geltend machen, dass Sie möglicherweise in Ihren eigenen Rechten verletzt worden sind. Welche in Ihrem Fall in Betracht kommen, können wir Ihnen als auf das Baurecht spezialisierte Anwälte darlegen. Dazu beantragen wie zunächst Einsicht in den Verwaltungsvorgang bei der zuständigen Behörde.

Rechtlich besteht die Möglichkeit, im Wege der Anfechtungsklage gegen die erteilte Baugenehmigung vorzugehen und diese durch das Gericht aufheben zu lassen oder die Behörde im Wege der Verpflichtungsklage wegen der Verletzung von baurechtlichen Vorschriften zum Einschreiten zu verpflichten.

Die Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte aus Berlin, Hamburg und München berät Sie in allen Fragen des Nachbarrechts.

Bebauungspläne – Ein Sache für den Anwalt im Baurecht

„Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Feststellungen für die städtebauliche Ordnung.“ – § 8 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) –

Die Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte berät Sie zu allen rechtlichen Fragen in Bezug auf Bebauungspläne.

Der Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Bauleitplan und schafft, sofern er wirksam ist, unmittelbar Baurecht.

Im Bebauungsplan können die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen, sowie die Stellung der baulichen Anlagen und die Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind, und ihre Nutzung geregelt werden.

Mit dem Bebauungsplan legt die Gemeinde als Satzung oder Rechtsverordnung fest, welche Fläche mit welcher Nutzung beansprucht werden darf.

Die gerichtliche Überprüfung des Bebauungsplans

Bestehen ernsthafte Bedenken in Bezug auf die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans, so kommt eine gerichtliche Überprüfung des Bebauungsplans in Betracht.

Im Rahmen eines auf die Erteilung einer Baugenehmigung gerichteten Verpflichtungsbegehrens kann ein Bebauungsplan inzident gerichtlich überprüft werden. Dabei ist es möglich, die vollständige oder teilweise Nichtigkeit des Bebauungsplans festzustellen. Grund für die indirekte Überprüfung des Bebauungsplans ist meist, dass der Betroffene nicht mit den Feststellungen innerhalb des Bebauungsplans einverstanden ist.

Zudem kann die Wirksamkeit des Bebauungsplans unter Umständen im Rahmen einer Normenkontrolle gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO überprüft werden.

Der Normenkontrollantrag ist begründet, wenn der Bebauungsplan im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag rechtsfehlerhaft ist und der Fehler nach Maßgabe der §§ 214 ff. BauGB auch beachtlich ist.

In formeller Hinsicht erfordert ein rechtmäßiger Bebauungsplan neben der Zuständigkeit der handelnden Stelle ein ordnungsgemäßes Planaufstellungsverfahren und ein ordnungsgemäßes Abschlussverfahren.

Im Rahmen des ordnungsgemäßen Planaufstellungsverfahrens ist eine Umweltprüfung durchzuführen, die ordnungsgemäß im Umweltbericht darzustellen ist. Zudem sind die Öffentlichkeit und die Behörden frühzeitig zu unterrichten und ordnungsgemäß zu beteiligen. Außerdem sind die sonstigen Belange im Sinne des § 2 Abs. 3 BauGB verfahrensfehlerfrei zu ermitteln und zu bewerten.

Das ordnungsgemäße Abschlussverfahren umfasst einen ordnungsgemäßen Satzungsbeschluss, eine Begründung mit zusammenfassender Erklärung und die Bekanntmachung des Beschlusses über den Bebauungsplan. Beim selbstständigen, vorgezogenen und vorzeitigen Bebauungsplan ist zudem eine Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde im Sinne des § 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB erforderlich.

Materiell-rechtlich muss unter anderem der Bebauungsplan erforderlich sein. Danach dürfen Gemeinden einen Bebauungsplan aufstellen, wenn es zur städtebaulichen Entwicklung vernünftigerweise geboten ist.

Zudem müssen benachbarte Gemeinden ihre Bauleitpläne aufeinander abstimmen. Im Rahmen des Abstimmungsgebotes des § 2 Abs. 2 BauGB besteht daher ein Anspruch auf Rücksichtnahme und Vermeidung unzumutbarer Nachteile für die Nachbargemeinde der planenden Gemeinde.

Des Weiteren ist bei der Aufstellung des Bebauungsplans eine ordnungsgemäße Abwägung zwischen öffentlichen und privaten Belangen durchzuführen.

Die Berliner Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte steht Ihnen bei allen Fragen zum Thema Bebauungsplan beratend zur Seite und vertritt Ihre Interessen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Gerne können Sie zu diesem Zweck einen kurzfristigen Termin an einem unserer Berliner Standorte sowie in Hamburg oder München vereinbaren.

Fluglärmschutz – Das Eigentum mit dem Anwalt für Baurecht schützen

Folge unserer stetigen Entwicklung und des industriellen Fortschritts ist auch das Zunehmen des Umgebungslärms. Unter Lärm sind alle Geräusche zu verstehen, die als störend empfunden werden.

Fluglärm bezeichnet jenen Lärm, der von Luftfahrzeugen, insbesondere Flugzeugen, erzeugt wird.

Fluglärm kann in einzelnen Fällen zu gesundheitlichen Belastungen für die Betroffenen führen, wobei der kausale Zusammenhang zwischen der Belastung durch Fluglärm und den medizinischen Symptomen häufig nur schwer nachgewiesen werden kann.

Daher müssen für die Betroffenen verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung von Fluglärm getroffen werden.

Als emissionsverringernde Maßnahmen werden solche Maßnahmen bezeichnet, die darauf abzielen, die Lärmemission von Triebwerken, Propellern und Rotoren durch Veränderungen bei deren Konstruktion zu verringern.

Immissionsverringernde Maßnahmen hingegen haben die Zielsetzung, den auf die Umwelt einwirkenden Fluglärm zu mindern. Neben Veränderungen beim Anflug- und Abflugverhalten, der Gestaltung der festgelegten Flugrouten und der Einführung von Lärmschutzzonen gehört hierzu auch die Errichtung von Lärmschutzbauten und Schallschutzwänden.

Für die Anwohner in Flughafennähe werden als wichtigste Maßnahmen die Verwendung von schalldämmenden Lüftungseinrichtungen und Schallschutzfenstern eingesetzt. Hierdurch kann der in das Innere der Wohnung eindringende Lärm abgeschwächt werden.

Auch der Erlass eines Nachtflugverbotes stellt eine solche immissionsverringernde Maßnahme dar und dient vor allem dem Schutz der Nachtruhe der Bevölkerung.

Die Berliner Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte steht Ihnen bei allen Fragen zum Thema Fluglärmschutz beratend zur Seite und vertritt Ihre Interessen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Gerne können Sie zu diesem Zweck einen kurzfristigen Termin an einem unserer Berliner Standorte sowie in Hamburg oder München vereinbaren.

Unsere Rechtsanwälte für Verwaltungsrecht vertreten Sie im Baurecht. Melden Sie sich frühzeitig bei uns und lassen Sie sich kompetent beraten.

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