Fluglärmschutz
– Baurecht
Ihr Anwalt im Baurecht aus Berlin, Hamburg & München
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Folge unserer stetigen Entwicklung und des industriellen Fortschritts ist auch das Zunehmen des Umgebungslärms. Unter Lärm sind alle Geräusche zu verstehen, die als störend empfunden werden.
Fluglärm bezeichnet jenen Lärm, der von Luftfahrzeugen, insbesondere Flugzeugen, erzeugt wird.
Fluglärm kann in einzelnen Fällen zu gesundheitlichen Belastungen für die Betroffenen führen, wobei der kausale Zusammenhang zwischen der Belastung durch Fluglärm und den medizinischen Symptomen häufig nur schwer nachgewiesen werden kann.
Daher müssen für die Betroffenen verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung von Fluglärm getroffen werden.
Als emissionsverringernde Maßnahmen werden solche Maßnahmen bezeichnet, die darauf abzielen, die Lärmemission von Triebwerken, Propellern und Rotoren durch Veränderungen bei deren Konstruktion zu verringern.
Immissionsverringernde Maßnahmen hingegen haben die Zielsetzung, den auf die Umwelt einwirkenden Fluglärm zu mindern. Neben Veränderungen beim Anflug- und Abflugverhalten, der Gestaltung der festgelegten Flugrouten und der Einführung von Lärmschutzzonen gehört hierzu auch die Errichtung von Lärmschutzbauten und Schallschutzwänden.
Auch der Erlass eines Nachtflugverbotes stellt eine solche immissionsverringernde Maßnahme dar und dient vor allem dem Schutz der Nachtruhe der Bevölkerung.
Die Berliner Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte steht Ihnen bei allen Fragen zum Thema Fluglärmschutz beratend zur Seite und vertritt Ihre Interessen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Gerne können Sie zu diesem Zweck einen kurzfristigen Termin an einem unserer Berliner Standorte sowie in Hamburg oder München vereinbaren.
Herr Rechtsanwalt Marian Lamprecht, Dezernatsleiter und Fachanwalt für Verwaltungsrecht vertritt Sie im Baurecht. Melden Sie sich frühzeitig bei uns und lassen Sie sich kompetent beraten. Melden Sie sich frühzeitig bei uns und lassen Sie sich kompetent beraten.
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