Kindergarten oder Kita Platz einklagen
Fachanwalt für Verwaltungsrecht berät in Hamburg, Berlin oder München.

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Die Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte vertritt Sie bundesweit beim Einklagen des Kita-Platzes aus unsere Kanzleistandorten in Berlin, Hamburg und München.
Das Verfahren ist denkbar einfach: Wenn Sie keinen Kitaplatz oder geschweige denn Kindergartenplatz für Ihr Kind bekommen haben, helfen wir Ihnen bei der Einklage eines Platzes. Rufen Sie uns an und wir erläutern Ihnen das genaue Vorgehen beim Einklagen des Kitaplatzes, die Kosten und natürlich alle weiteren Fragen, die sich bei Ihnen stellen. Das Dezernat wird vom Fachanwalt für Verwaltungsrecht Marian Lamprecht geleitet. Auch beim Einklagen des Kindergartenplatzes werden unsere Anwälte sie tatkräftig unterstützen. Wir freuen uns auf Sie!

Die Suche nach einem Platz in der Kita ist für Eltern kein Kinderspiel. Der Aufwand, den Sie als Eltern betreiben müssen, um eine Chance auf einen der begehrten Kita Plätze für Ihr Kind zu bekommen, ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Wenn Sie Glück haben, ist die Warteliste der Kita noch nicht voll und Sie dürfen sich noch eintragen – Erfolg ungewiss. Viele Eltern sehen sich deshalb genötigt, zusätzlich einen bleibenden Eindruck in der Wunsch-Kita zu hinterlassen, backen Kuchen für den Tag der offenen Tür oder reichen ganze Bewerbungsmappen bei den Kindertagesstätten ein. Dabei ist die Situation vielfach sehr bedrückend. Ihr Arbeitgeber möchte wissen, ob und wann Sie zurück in den Beruf kommen, die Elterngeldmonate laufen ab und der finanzielle Druck auf die Eltern steigt. Sie in dieser Situation tatkräftig zu entlasten, ist unsere Mission. Als Spezialisten auf dem Gebiet des Kita-Rechts sorgen wir schnell und unbürokratisch für die rechtzeitige Zuweisung eines Kita-Platzes.

Die Vorteile unserer Anwälte im Verwaltungsrecht auf einen Blick:

  • Kompetenz und Erfahrung aus mehr als 30.000 verwaltungsrechtlichen Verfahren
  • Top-Bewertungen unserer Mandanten
  • Fingerspitzengefühl beim Umgang mit den Behörden
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Faire und transparente Kosten
  • Zwei Standorte in Berlin Köpenick und Berlin am Kudamm, sowie in Hamburg und München für kurze Wege
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Der Ablauf: Wie gehe ich vor, um einen Kitaplatz oder Kindergartenplatz einzuklagen?

Unabhängig vom Alter des Kindes beantragen die Eltern zunächst einen Kita-Gutschein, wenn das Kind in eine Kindertagesstätte oder eine Kindertagespflegestelle gehen soll.

Mit diesem Kita-Gutschein können die Eltern sich in den Kitas in der Umgebung bewerben. Teilweise gibt es spezielle Internetseiten, die Eltern bei der Suche nach freien Plätzen unterstützen. Schreiben Sie auf, bei welchen Kitas Sie sich beworben haben und wo Sie ggf. Absagen erhalten haben! Beachten Sie auch die Checkliste zum Einklagen eines Kindergartenplatzes. Das ist die Voraussetzung, um einen Kindergartenplatz einklagen zu können bzw. erfolgreich einen Kitaplatz einzuklagen.

Checkliste: Was kann ich machen, wenn ich keinen Kita-Platz oder Kindergarten-Platz bekomme?

  1. Wichtig ist, dass Sie sich zunächst an das Jugendamt wenden und Bescheid sagen, dass Sie noch keinen Platz gefunden haben. Sie müssen nicht erst warten bis Sie die ersten Ablehnungen erhalten haben, sondern können das Amt frühzeitig um Hilfe bitten.
  2. Das Jugendamt wird dann versuchen, Ihnen einen Platz zu vermitteln.
  3. Es ist ratsam, das Jugendamt regelmäßig schriftlich oder per E-Mail darüber zu informieren, dass man noch auf der Suche nach einem Platz ist, da dies eine Voraussetzung für rechtliche Ansprüche ist. Später reicht auch die telefonische Nachfrage.
  4. Wenn Sie keinen Kindergartenplatz oder Kitaplatz bekommen haben, sollten Sie sich jetzt mit unseren Anwälten in Verbindung setzen. Der Anwalt wird Sie zum Einklagen des Kinder- oder Kitaplatzes beraten und in Abstimmung mit Ihnen die weiteren Schritte unternehmen, um erfolgreich einen Platz für Ihr Kind einzuklagen. Ebenso erhalten Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch die Kosten für die Klage aufgezeigt (die im übrigen über die Rechtschutzversicherung gedeckt sind).

Fachanwalt Marian Lamprecht zu Gast im Podcast: Die Anwaltssprechstunde

Unpassende Kita ablehnen: Muss ich einen Kitaplatz annehmen, wenn die Kita weit vom Wohnort entfernt liegt?

Ein Anspruch auf die Zuweisung eines Platzes an der Wunschkita besteht leider nicht. Vielmehr muss man grundsätzlich jeden zumutbaren Platz in einer Kita oder einem Kindergarten annehmen. Welche Kita für die Eltern zumutbar ist wird im Einzelfall beurteilt. Dabei wird unter anderem die Entfernung zu der Arbeitsstelle bzw. zum Wohnort der Eltern und der mit dem Bringen und Abholen des Kindes einhergehende zeitliche Aufwand berücksichtigt. Es hat sich der Grundsatz entwickelt, dass die Kita mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 30 Minuten erreichbar sein muss. Ob die Kita auf dem Weg zur Arbeit oder in der entgegengesetzten Richtung liegt, ist daher irrelevant. Wenn die Kita ein spezielles Konzept aufweist, mit welchem die Eltern nicht einverstanden wären, kann ggf. diese Kita abgelehnt werden, ohne dass der Rechtsanspruch auf Zuweisung eines Platzes erlischt. Man hat dann keine Chance mehr, erfolgreich einen Kitaplatz einzuklagen. Ähnlich sieht es bei der Klage für einen Kindergartenplatz aus. Aber auch hier helfen und beraten Sie unsere Anwälte sehr gerne. Grundsätzlich gilt allerding, dass wenn die Eltern einen angemessenen Platz ablehnen, erlischt das Recht auf die Einklage eines Kitaplatzes.

Wann sollte ich mich an einen Anwalt im Kita-Recht wenden, um einen Kitaplatz einzuklagen?

Spätestens, wenn sich der geplante Erziehungsurlaub dem Ende nähert und sowohl die Kitas als auch die Ämter die Eltern immer wieder vertrösten, wenden sich viele an einen Anwalt für Kita-Recht. Je nach Bundesland ist es möglich, dass man einen ablehnenden Bescheid vom Jugendamt erhält. Spätestens dann sollten die Eltern anwaltlichen Rat einholen. Wenn die Eltern von den Kitas und Ämtern regelmäßig vertröstet werden, sollten sie spätestens 3 Monate vor dem ersten Geburtstag des Kindes bzw. vor dem gewünschten Betreuungsbeginn einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht aufsuchen, um den Platz in der Kita oder dem Kindergarten einzuklagen. So bleibt genügend Zeit, zunächst das Amt anzuschreiben und, wenn nötig, das gerichtliche Eilverfahren vorzubereiten. Als ambitionierte und kompetente Fachanwälte für Verwaltungsrecht stehen wir Ihnen an zwei Standorten in Berlin zur Verfügung – in Berlin-Köpenick und Berlin-Charlottenburg. Wir agieren auch bundesweit und unterstützen Sie vor Ort auch in Hamburg, Brandenburg und München. Gerne stehen wir Ihnen bei der Suche nach einen Platz in der Kita mit rechtlicher Kompetenz zur Seite.

Was tue ich, wenn meine Elternzeit endet, ich aber noch keinen Kitaplatz zugewiesen bekommen habe?

Wenden Sie sich an einen auf Kita-Recht spezialisierten Anwalt. Was viele nicht wissen, die Beauftragung eines Fachanwaltes führt in vielen Fällen zu einem schnellen Erfolg bei der Suche nach einem Platz. Durch die langjährige Erfahrung der Anwälte unserer Kanzlei in Berlin, Brandenburg, Hamburg und München bei der Kita-Platz-Suche können wir Eltern häufig schnell und unbürokratisch zu einem Kita-Platz verhelfen.

Wie läuft so ein Verfahren zur Erlangung des Kindergartenplatzes ab? Der Ablauf im Detail erklärt

Wir als spezialisierte Anwälte im Bildungsrecht werden zunächst die Vertretung gegenüber dem Jugendamt anzeigen und die rechtlichen Gegebenheiten erläutern. Oft folgt dann ein persönliches oder telefonisches Gespräch mit den zuständigen Bearbeitern. Dabei macht der Anwalt für Kita-Recht deutlich, dass es nach der obergerichtlichen Rechtsprechung gerade nicht darauf ankommt, ob genügend räumliche oder personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen. In der Regel führt dies bereits dazu, dass freiwerdende Plätze vorrangig an unsere Mandanten vergeben werden. Wenn nach Ablauf einer angemessenen Zeitspanne keine Zuweisung erfolgt, müssen wir den Kita- oder Kindergartenplatz für das Kind bzw. die Kinder einklagen. Hierfür wird ein gerichtliches Eilverfahren eingeleitet. Wenn sich das Verfahren nicht durch Zuweisung eines Platzes erledigt, wird das Gericht das zuständige Jugendamt hierzu verpflichten.

Ich habe keinen Kitaplatz bekommen, welche Ansprüche kann ich mit meinem Anwalt für Kita-Recht durchsetzen?

Wenn Sie Ihr Kind bzw. Kinder nicht rechtzeitig in einer Kita unterbringen konnten, haben Sie weitere Optionen, die unsere Anwälte aus Berlin, Brandenburg, Hamburg und München Ihnen gerne aufzeigen und für Sie durchsetzen. Aufgrund des Rechtsanspruchs besteht die Möglichkeit, Kostenersatz für eine aufgrund der Ablehnung notwendige private Kinderbetreuung oder aber Schadensersatz wegen Verdienstausfällen aufgrund eines fehlenden Betreuungsplatzes geltend zu machen. Haben Sie Ihre Elternzeit beispielsweise verlängern müssen, können Sie die Differenz zwischen Ihrem regulären Gehalt und ggf. erhaltenem Elterngeld als Schadensersatz geltend machen. Als Anwalt für Kita-Recht besteht unsere Aufgabe in der Wahrung und Vertretung Ihrer Rechte gegenüber den staatlichen Behörden.

Was ist, wenn zu viele Kinder in der Kita eingeklagt wurden?

Die Kita-Klage richtet sich nicht gegen eine bestimmte Tageseinrichtung, sondern gegen das jeweilige Bundesland, zum Beispiel gegen Berlin, Hamburg, Brandenburg, München oder den jeweiligen Träger der Jugendhilfe. Sie müssen nicht befürchten, dass Ihr Kind durch die Klage einer überfüllten Kita zugewiesen wird. Die Entscheidung, ob die Eltern das Kind am Ende in der vom Jugendamt zugewiesenen Kita oder Kindergarten anmelden, liegt auch nach der Klage bei den Eltern. Wurde etwa der Betreuungsschlüssel der Kindertagesstätte nicht eingehalten oder sprechen andere Gründe gegen die Anmeldung, können Sie den zugewiesenen Platz unter Umständen auch ablehnen, ohne Ihren Anspruch auf einen Platz zu verlieren. Durch die fachanwaltliche Beratung stehen wir Ihnen mit viel Erfahrung und größtmöglicher Expertise im Raum Hamburg, Berlin, München und Brandenburg zur Seite.

Bei wie vielen Kitas muss ich mich beworben haben, damit ich Klagen kann?

Eine konkrete Mindestanzahl gibt es nicht und Sie müssen sich nicht in allen Kitas oder Kindergärten in Ihrem Einzugsgebiet beworben haben, um einen Anspruch auf einen Kita- oder Kindergartenplatz geltend zu machen. Wichtig ist, dass Sie gewisse Eigenbemühungen gezeigt haben.

Was kostet eine Kita-Platz-Klage beim Fachanwalt für Verwaltungsrecht?

Wenn Sie sich anwaltlich vertreten lassen, erheben wir ein Honorar. Im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit legen wir höchste Priorität auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Daher entstehen Ihnen erst dann Kosten, wenn wir Sie ausdrücklich darauf hingewiesen haben. Je nach Stand Ihres Verfahrens klären wir Sie gerne unverbindlich im Rahmen des ersten Telefongesprächs über die Kosten auf. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, welche für die Verfahren eintrittspflichtig ist, können wir eine schriftliche Deckungsanfrage bei der Versicherung stellen. Bei Fragen kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei in Berlin-Köpenick, Berlin-Charlottenburg, Hamburg oder München.

Ich habe einen Kitaplatz nicht angenommen. Bekomme ich jetzt keinen Platz mehr zugewiesen?

Ob Sie Ihren Betreuungsanspruch nicht mehr mit Erfolg geltend machen können hängt davon ab, mit welchen Gründen Sie den Platz abgelehnt haben. Wenn der Platz beispielsweise unangemessen oder zu weit entfernt war ist Ihr Anspruch auf einen Platz nicht erloschen. Hier muss im Einzelfall geschaut werden, welche Rechte die Eltern nun haben. Das Dezernat für Verwaltungsrecht der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST mit dem Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Herrn Marian Lamprecht, Rechtsanwältin Claudia Schindler und Rechtsanwalt Keno Leffmann, helfen Ihnen dabei, die beste Lösung für Sie und Ihr Kind bzw. Ihre Kinder zu finden

Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt Ihres Vertrauens auf

Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei - Tel: +49 30 600 33 814 - oder kontaktieren Sie uns jetzt, um einen ersten Telefontermin oder einen Termin an einem unserer Standorte in Berlin, Hamburg oder München zu vereinbaren. Insbesondere im Umweltstrafrecht liegt jeder Fall anders, sodass eine anwaltliche Einschätzung unabdingbar ist. Neben der Beurteilung von Gewässerproben, Akteneinsichten und der Zusammenarbeit mit einem Sachverständigen, kann ein zielstrebiges anwaltliches Vorgehen für Sie den entscheidenden Unterschied bedeuten.

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