Anwalt für Kindergartenrecht
Anwalt für Verwaltungsrecht berät in Hamburg, Berlin oder München.

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Startseite » Verwaltungsrecht » Rechtsgebiete » Kita- oder Kindergartenplatz einklagen
Die Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte vertritt Sie bundesweit beim Einklagen des Kita-Platzes aus unsere Kanzleistandorten in Berlin, Hamburg und München.

Keinen Kitaplatz bekommen? Wir helfen Ihnen, einen Kitaplatz oder Kindergartenplatz einzuklagen. Anwalt aus Berlin, Hamburg und München berät vor Ort.

Schnell zum Inhalt:

Die Geburt eines Kindes markiert für alle Eltern eine wichtige Zäsur und Freude über das neue Familienmitglied. Zeitgleich entstehen auch neue Herausforderungen: Die Eltern sind zumeist auch anderweitig verpflichtet, müssen etwa nach der Elternzeit wieder ihrem Beruf nachgehen. Um hier Reibungen zu vermeiden und den Eltern eine anderweitige Tätigkeit zu ermöglichen, ist in der Regel ein Kitaplatz oder Kindergartenplatz notwendig.

Diesen zu erhalten, ist aktuell nicht leicht. Zwar besteht ein gesetzlicher Anspruch auf einen Betreuungsplatz, doch spiegelt sich das nicht fühlbar in der Kitaplatz-Suche wider. Im Gegenteil: Die Suche ist kompliziert und langwierig – und eine Besserung aktuell nicht in Sicht.

Wir helfen gern dabei, Ihren Anspruch auf einen Kita-Platz durchzusetzen. Als Anwälte für Kindergartenrecht klagen wir Ihren Platz ein. Bei einem ersten Telefonat erläutern wir das konkrete Vorgehen zum Erwirken einer der begehrten Plätze, sprechen über anfallende Kosten und alle weiteren Fragen, die sich Ihnen stellen.

Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Corona-Recht?

  • Top Bewertungen unserer Mandanten
  • Expertise als Fachanwälte für Strafrecht
  • Expertise als Rechtsanwälte für Verwaltungsrecht
  • Erfahrung aus mannigfach bearbeiteten Fällen auf dem Gebiet Corona Recht
  • Fingerspitzengefühl und Durchsetzungsstärke im Umgang mit Behörden
  • Fair und transparente Kosten

Recht auf Kitaplatz und Kindergartenplatz – Grundlagen vom Anwalt für Kindergartenrecht

Allgemein bekannt ist mittlerweile, dass Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben; dieser ergibt sich aus § 24 SGB VIII. Was dem Grunde nach also eigentlich ganz klar sein müsste, gestaltet sich praktisch allerdings kompliziert.

Hoher Aufwand der Eltern bei der Suche eines Betreuungsplatzes

Auf der Suche nach einem Platz in einer Kita, der dem Bedarf der Eltern entspricht, sehen diese sich oft großen Schwierigkeiten gegenüber. Der Aufwand, den Eltern betreiben müssen, um eine Chance auf einen der begehrten Kita Plätze für das eigene Kind zu bekommen, ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Hat man Glück, ist die Warteliste der Kita noch nicht voll und man darf sich noch eintragen – Erfolg indes ungewiss. Viele Eltern sehen sich deshalb genötigt, zusätzlich einen bleibenden Eindruck in der Wunsch-Kita zu hinterlassen, backen Kuchen für den Tag der offenen Tür oder reichen ganze Bewerbungsmappen bei den Kindertagesstätten ein.

Bedarf der Familien

Dabei ist die Situation vielfach sehr bedrückend. Der Arbeitgeber möchte wissen, ob und wann das Elternteil zurück in den Beruf kommt, die Elterngeldmonate laufen ab und der finanzielle Druck auf die Eltern nimmt stetig zu. Familien in dieser Situation tatkräftig zu entlasten, verstehen wir als unsere Aufgabe. Als Spezialisten auf dem Gebiet des Kita-Rechts sorgen wir schnell und unbürokratisch für die rechtzeitige Zuweisung eines Kita-Platzes.

Unterschiede zwischen Kita, Kindergarten und Krippe? – Begrifflichkeiten

Die verschiedenen Begrifflichkeiten können mitunter verwirren. Sie orientieren sich an starren Altersgrenzen, die aber zunehmend bedeutungslos werden; auf konkrete Bezeichnungen kommt es praktisch nicht an (BeckOGK/Etzold, 1.6.2023, SGB VIII § 22, Rn. 11).

Kita steht als Abkürzung für Kindertagesstätte, fungiert damit gleichsam als Oberbegriff für Kindergarten und Krippe – das Gesetz spricht von „Einrichtungen der Kindertagespflege“. Die Krippe ist die Einrichtung für Kinder im Alter von unter einem Jahr. Der Kindergarten ist die Einrichtung der Tagespflege für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt.

Wie kann der Anwalt bei der Kita-Platz-Suche behilflich sein?

Der mandatierte Anwalt steht als Berater und Rechtsbeistand zur Seite. Damit zeigt er alle Optionen auf und hilft, den eigenen Anspruch auf eine Kinderbetreuung (zB in einer Tageseinrichtung) für die Familie auch praktisch durchzusetzen. Dabei kann er neben seinem Wissen über rechtliche Zusammenhänge auch auf eigene Erfahrungen sowie die Erfahrungen seiner Kanzleikollegen zurückgreifen.

Nicht selten hilft schon ein zielgenaues Telefonat weiter – hier ist der Rechtsanwalt mit den Gepflogenheiten bestens vertraut und kann so möglichst schnell und treffsicher agieren.

Sollte es erforderlich werden, schöpft der Rechtsanwalt in Rücksprache mit den Eltern das gesamte Repertoire an rechtlichen Mitteln aus, vom unter Umständen erforderlichen Widerspruch gegen einen etwaigen Ablehnungsbescheid    über gerichtlichen Eilrechtsschutz bis hin zu einer Klage. So wird das Land gezwungen, seine gesetzliche Verpflichtung gegenüber Kind, Eltern und Familie einzulösen.

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Voraussetzungen, um einen Kita-Platz durch den Anwalt einzuklagen

Der Anwalt wird immer dann aktiv, wenn die eigene Suche nach einem Kitaplatz erfolglos geblieben ist. Daher ist es zu empfehlen, dass sich Eltern zunächst selbst auf die Suche nach Plätzen begeben. Gelingt das nicht, ist eine anwaltliche Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz sinnvoll.

Ausgangspunkt: eigene Suche nach einer Kinderbetreuung

Unabhängig vom Alter des Kindes beantragen die Eltern zunächst einen Kita-Gutschein, wenn das Kind in eine Kindertagesstätte oder eine Kindertagespflegestelle gehen soll.

Mit diesem Kita-Gutschein können die Eltern sich in den Kitas in der Umgebung bewerben. Teilweise gibt es spezielle Internetseiten, die Eltern bei der Suche nach freien Plätzen unterstützen. Dabei ist es unbedingt zu empfehlen, die eigene Suche zu dokumentieren. Notieren Sie deshalb, bei welchen Kitas Sie sich beworben haben und wo Sie ggf. Absagen erhalten haben – mit diesen Aufzeichnungen unterstützen Sie die Ihren Rechtsanwalt bei der späteren Anspruchsdurchsetzung. Beachten Sie auch die Checkliste zum Einklagen eines Kindergartenplatzes. Das ist die Voraussetzung, um einen Kindergartenplatz einklagen zu können bzw. erfolgreich einen Kitaplatz einzuklagen.

Bei wie vielen Kitas muss ich mich beworben haben, damit ich klagen kann?

Eine Verpflichtung im Sinne einer konkreten Mindestanzahl gibt es nicht. Die Eltern müssen sich nicht in allen Kitas oder Kindergärten in Ihrem Einzugsgebiet beworben haben, um einen Anspruch auf einen Kita- oder Kindergartenplatz geltend zu machen. Wichtig ist, dass gewisse Eigenbemühungen vorgezeigt werden können.

Nichtgelingen: anwaltliche Durchsetzung des Anspruchs auf Kitaplatz

Sollte die eigene Suche keinen Erfolg herbeigeführt haben, kann der Anwalt den Anspruch auf Kindergartenplatz durchsetzen. Bis dahin empfiehlt sich ein stufiges Vorgehen gemäß der folgenden Checkliste. So haben sie die bestmöglichen Aussichten auf Kinderbetreuung in einer Tageseinrichtung, die Durchsetzung eines Anspruchs auf frühkindliche Förderung etc.

Checkliste: Was kann ich machen, wenn ich keinen Kita-Platz oder Kindergarten-Platz bekomme?

  1. Wichtig ist, dass Sie sich zunächst an das Jugendamt wenden und Bescheid geben, dass Sie noch keinen Platz finden konnten. Sie müssen dazu nicht erst warten, bis Sie die ersten Ablehnungen erhalten haben, sondern können das Amt frühzeitig um Hilfe bitten.
  2. Das Jugendamt wird dann versuchen, Ihnen einen Platz zu vermitteln.
  3. Es ist ratsam, zunächst das Jugendamt regelmäßig schriftlich oder per E-Mail darüber zu informieren, dass man noch auf der Suche nach einem Platz ist, da dies eine Voraussetzung für rechtliche Ansprüche ist.
  4. Wenn Sie keinen Kindergartenplatz oder Kitaplatz bekommen haben, sollten Sie sich jetzt mit unseren Anwälten in Verbindung setzen. Der Anwalt wird Sie zum Einklagen des Kinder- oder Kitaplatzes beraten und in Abstimmung mit Ihnen die weiteren Schritte unternehmen, um erfolgreich einen Platz für Ihr Kind einzuklagen. Ebenso erhalten Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch die Kosten für die Klage aufgezeigt (die im Übrigen über die Rechtsschutzversicherung gedeckt sind).

Wie läuft die Durchsetzung des Kitaplatzes durch den Anwalt für Kita Recht ab?

Der spezialisierte Anwalt wird zunächst die Vertretung gegenüber dem Jugendamt anzeigen und die rechtlichen Gegebenheiten erläutern. Oft folgt dann ein persönliches oder telefonisches Gespräch mit den zuständigen Bearbeitern. Dabei macht der Anwalt für Kita-Recht deutlich, dass es nach der obergerichtlichen Rechtsprechung gerade nicht darauf ankommt, ob genügend räumliche oder personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen. Entscheidend sind der Anspruch und der Bedarf der betroffenen Familie. In der Regel führt dies bereits dazu, dass freiwerdende Plätze vorrangig an Mandanten vergeben werden. Wenn nach Ablauf einer angemessenen Zeitspanne keine Zuweisung erfolgt, wird nach Rücksprache mit den Eltern der Kita- oder Kindergartenplatz für das Kind bzw. die Kinder eingeklagt. Hierfür wird regelmäßig zunächst ein gerichtliches Eilverfahren gerichtet auf vorläufigen Rechtsschutz eingeleitet. Wenn sich das Verfahren nicht durch Zuweisung eines Platzes erledigt, wird im Erfolgsfalle das Gericht das zuständige Jugendamt hierzu verpflichten.

Wann sollten sich Eltern an den Anwalt für Kindergartenrecht wenden, um einen Platz für die Kinderbetreuung einzuklagen?

Spätestens, wenn sich der geplante Erziehungsurlaub dem Ende nähert und sowohl die Kitas als auch die Ämter die Eltern immer wieder vertrösten, wenden sich viele an einen Anwalt für Kita-Recht. Je nach Bundesland ist es möglich, dass man einen ablehnenden Bescheid vom Jugendamt erhält. Spätestens dann sollten die Eltern anwaltlichen Rat einholen, um zB Widerspruch gegen diesen Ablehnungsbescheid einzulegen. Wenn die Eltern von den Kitas und Ämtern regelmäßig vertröstet werden, sollten sie spätestens drei Monate vor dem ersten Geburtstag des Kindes bzw. vor dem gewünschten Betreuungsbeginn einen versierten Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht aufsuchen, um den Platz in der Kita oder dem Kindergarten einzuklagen. So bleibt genügend Zeit, zunächst das Amt anzurufen und, wenn nötig, das gerichtliche Eilverfahren vorzubereiten. Als ambitionierte und kompetente Anwälte für Verwaltungsrecht stehen wir Ihnen an zwei Standorten in Berlin zur Verfügung – in Berlin-Köpenick und Berlin-Kurfürstendamm. Wir agieren auch bundesweit und unterstützen Sie vor Ort auch in Hamburg und München.

Können Eltern sich die konkrete Kita aussuchen?

Nicht nur das „Ob“, sondern auch das „Wie“ des Kitaplatzes ist für Eltern oft entscheidend. Nicht alle Kitas sind beispielsweise gleich gut erreichbar, fügen sich in den Arbeitsweg ein oder verfolgen bestimmte pädagogische Ansätze.

Ein Anspruch auf die Zuweisung eines Platzes an der Wunschkita besteht leider nicht. Vielmehr muss man grundsätzlich jeden zumutbaren Platz in einer Kita oder einem Kindergarten annehmen. Welche Kita für die Eltern zumutbar ist, wird im Einzelfall beurteilt. Dabei wird unter anderem die Entfernung zu der Arbeitsstelle bzw. zum Wohnort der Eltern und der mit dem Bringen und Abholen des Kindes einhergehende zeitliche Aufwand berücksichtigt. Es hat sich der Grundsatz entwickelt, dass die Kita mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 30 Minuten erreichbar sein muss. Ob die Kita auf dem Weg zur Arbeit oder in der entgegengesetzten Richtung liegt, findet daher keine Berücksichtigung. Wenn die Kita ein spezielles Konzept aufweist, mit welchem die Eltern nicht einverstanden wären, kann diese Kita ggf. abgelehnt werden, ohne dass der Rechtsanspruch auf Zuweisung eines Platzes erlischt.

In der Regel verbaut eine unberechtigte Ablehnung eines Platzes indes den Weg, einen Kitaplatz einzuklagen. Unsere Anwälte unterstützen und beraten Sie aber selbstverständlich unter diesen Umständen sehr gern.  Grundsätzlich gilt allerdings, dass wenn die Eltern einen angemessenen Platz ablehnen, das Recht auf die Einklage eines Kitaplatzes erlischt.

Elternzeit vorbei, aber kein Betreuungsplatz

Was ist zu tun, wenn die Elternzeit endet, aber noch keinen Kitaplatz zugewiesen wurde?

Wenn die Elternzeit endet, aber immer noch kein Kitaplatz zugewiesen wurde, gilt es sich an einen auf Kita-Recht spezialisierten Anwalt zu wenden. Viele wissen gar nicht, dass die Beauftragung eines Rechtsanwaltes in vielen Fällen zu einem schnellen Erfolg bei der Suche nach einem Platz führt. Durch die langjährige Erfahrung der Anwälte unserer Kanzlei in Berlin, Brandenburg, Hamburg und München bei der Kita-Platz-Suche können wir Eltern häufig schnell und unbürokratisch zu einem Kita-Platz verhelfen. Oft führt auch schon das Einschalten eines engagierten Rechtsanwalts zu raschem und pflichtgemäßem Handeln der Behörden.

Können Ersatzansprüche gerichtlich durchgesetzt werden?

Sollte die rechtzeitige Unterbringung in einer Kita nicht möglich sein, bestehen weitere Möglichkeiten, die unsere Anwälte Ihnen gern aufzeigen und für Sie durchsetzen. Da auf einen zumutbaren Betreuungsplatz ein Rechtsanspruch besteht, kann unter bestimmten Umständen Kostenersatz geltend gemacht werden. Das wird etwa der Fall sein, wenn infolge der Ablehnung eine private Kinderbetreuung notwendig wurde oder die Kinderbetreuung selbst durchgeführt wurde und daher ein Verdienstausfall entstanden ist. Musste beispielsweise die Elternzeit verlängert werden, kann wahrscheinlich die Differenz zwischen dem regulären Gehalt und dem Elterngeld als Schadensersatz geltend gemacht werden. Auch diese Ansprüche stellen wir gern für Sie fest und setzen Sie – notfalls mit gerichtlicher Hilfe – durch. Unsere Aufgabe ist nicht nur das Verschaffen eines Kitaplatzes, sondern die umfassende Wahrung der rechtlichen Interessen unserer Mandanten.

Was ist beim Betreuungsvertrag  zu beachten? / Tipps, um Kitaplatz zu sichern

Der Betreuungsvertrag mit der Kita ist die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kita. Vertrag kommt dabei von „vertragen“ – eine gut ausbalancierte Vereinbarung schafft einen fruchtbaren Boden, auf dem die Kinderbetreuung im Interesse aller durchgeführt werden kann. Entsprechende Sorgfalt empfiehlt sich beim Abschluss des Vertrages.

In der Regel werden insbesondere Vereinbarungen zu den folgenden Thematiken im Betreuungsvertrag ihren Niederschlag finden:

  • Umfang der Betreuung und Betreuungszeiten
    • Öffnungszeiten des Kindergartens
    • Betreuung halbtags oder ganztags
    • Regelungen zur Schließung an Feiertagen, Schulferien, etwaigem Betriebsurlaub etc.
  • Beginn und Ende des Vertrags
    • auch Möglichkeiten der Laufzeitverlängerung
  • Preis und mögliche Preisanpassungen
  • Kündigungsmodalitäten
  • Verpflegung vor Ort

Ein Vertrag empfiehlt sich dabei für beide Seiten. So erhalten Kita und Eltern Planungssicherheit. Beide Seiten müssen den Vertrag schließlich einhalten, sobald dieser wirksam geschlossen wurde. Aus diesem Grund ist es eine gute Entscheidung, nach Zusage eines Platzes und Klärung aller Modalitäten zügig einen Betreuungsvertrag abzuschließen. Haben Sie „die Unterschrift“, ist der Kitaplatz in aller Regel sicher und Sie können das Projekt „Kitasuche“ gelassen ad acta legen.

Sollten hierbei Fragen aufkommen, stehen Ihnen selbstverständlich auch hier unsere Anwälte für Verwaltungsrecht zur Verfügung. Wenn die Angelegenheit es erfordert, arbeiten diese Hand in Hand mit unseren auf Vertragsrecht spezialisierten Kollegen zusammen.

RA Marian Lamprecht zu Gast im Podcast: Die Anwaltssprechstunde

Was ist, wenn zu viele Kinder in der Kita eingeklagt wurden?

Die Kita-Klage richtet sich nicht gegen eine bestimmte Tageseinrichtung, sondern gegen das jeweilige Bundesland, zum Beispiel gegen Berlin, Hamburg, Brandenburg, München oder den jeweiligen Träger der Jugendhilfe. Es ist daher nicht zu befürchten, dass ein Kind durch die Klage einer überfüllten Kita zugewiesen wirdDie Entscheidung, ob die Eltern das Kind am Ende in der vom Jugendamt zugewiesenen Kita oder Kindergarten anmelden, liegt auch nach der Klage bei den Eltern. Wurde etwa der Betreuungsschlüssel der Kindertagesstätte nicht eingehalten oder sprechen andere Gründe gegen die Anmeldung, können die Eltern den zugewiesenen Platz unter Umständen auch ablehnen, ohne ihren Anspruch auf einen Platz zu verlieren.

Was fallen für Kosten an, um den Kitaplatz einzuklagen?

Für die anwaltliche Vertretung erheben wir ein Honorar. Im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit legen wir größten Wert auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Daher entstehen Ihnen erst dann Kosten, wenn wir Sie ausdrücklich darauf hingewiesen haben. Je nach Stand des Verfahrens klären wir Sie gern unverbindlich im Rahmen des ersten Telefongesprächs über die Kosten auf. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, welche für die Verfahren eintrittspflichtig ist, können wir eine schriftliche Deckungsanfrage bei der Versicherung stellen. Bei Fragen kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei in Berlin-Köpenick, Berlin-Kurfürstendamm, Hamburg oder München.

Ich habe einen Kitaplatz nicht angenommen. Bekomme ich jetzt keinen Platz mehr zugewiesen?

Ob Sie Ihren Betreuungsanspruch nicht mehr mit Erfolg geltend machen können hängt davon ab, mit welchen Gründen Sie den Platz abgelehnt haben. Wenn der Platz beispielsweise unangemessen oder zu weit entfernt war, ist Ihr Anspruch auf einen Platz nicht erloschen. Hier muss im Einzelfall geprüft werden, welche Rechte die Eltern nun haben. Das Dezernat für Verwaltungsrecht der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte mit Rechtsanwältin Claudia Schindler, Rechtsanwalt Keno Leffmann, Rechtsanwalt Vincent Trautmann und Prof. Dr. Thomas Bode helfen Ihnen dabei, die beste Lösung für Sie und Ihr Kind bzw. Ihre Kinder zu finden.

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Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren Sie einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder vor Ort in unseren Standorten in Berlin, Hamburg und München. Wir stehen Ihnen effizient mit jahrelanger Expertise zur Verfügung.

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    Master of Arts (Mediation & Konfliktmanagement) und angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST

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