Wahlanfechtung – Wahleinspruch
gegen die Bundestagswahl und die Abgeordnetenhauswahl
Ihr Anwalt für Verwaltungsrecht
Schnell zum Inhalt:
Bei der Vorbereitung, Durchführung und Auszählung von Wahlen können Fehler unterlaufen. Mehrere hundert Menschen haben nach den vergangenen Wahlen Einspruch eingelegt.
Die Wahlen vom 26.9. sind noch immer in aller Munde. Die Medienberichte häufen sich zu Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Wahlen und Auszählung der Stimmen. Die Berichte reichen von fehlenden Stimmzetteln, über falsche Stimmzettel, Wahlbeteiligungen von 150 % bis zu geschätzten Ergebnissen in Wahllokalen. Die Berichte aus den Wahllokalen in Berlin sind erschreckend und haben das Potential für eine Mandatserheblichkeit.
Die Vorteile unserer Anwälte im Verwaltungsrecht auf einen Blick:
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Kompetenz und Erfahrung aus mehr als 30.000 verwaltungsrechtlichen Verfahren
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Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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Wer kann eine Wahl anfechten?
Sie haben Wähler bei der Bundestagswahl gem. Art. 41 GG das Recht, diese Wahlen anzufechten. Berechtig sind unter anderem Wahlberechtigte, Parteien, betroffene Bewerber*innen, Wählergemeinschaften und Einzelbewerber*innen. Für einen Wahleinspruch müssen Sie selbst nicht persönlich betroffen sein.
Bei der Wahl der Berliner Abgeordnetenhauses herrschen deutlich strengere Regeln bei der Anfechtungsbefugnis. Als Wähler können nur wenige Wahlfehler gerügt werden. Als Partei oder als betroffener Bewerber ist es möglich deutlich mehr Wahlfehler zu rügen.
Wer entscheidet über meinen Wahleinspruch?
Die Wahlprüfung der Bundestagswahl ist Sache des Deutschen Bundestages. Das Parlament entscheidet zunächst selbst über die Gültigkeit. Der Bundestag beschäftigt sich mit jedem einzelnen Wahleinspruch.
Über einen Wahleinspruch zur Berliner Abgeordnetenhauswahl entscheidet der Berliner Verfassungsgerichshof.
Gern können wir Sie dabei anwaltlich vertreten und den Wahleinspruch für Sie einlegen.
Was für Gründe gibt es für eine Wahlanfechtung?
Wahlen sind das Herzstück der Demokratie und werden daher durch die Verfassung in besonderem Maße geschützt. Eine Prüfung erfolgt nur auf Einspruch, der Deutsche Bundestag wird also nicht von sich aus tätig. Ob fehlende Stimmzettel oder Ungereimtheiten bei der Auszählung: die Gründe für einen Wahleinspruch können vielfältig sein. Es ist Ihr Recht, zu wählen! Durch unsere langjährige Erfahrung im Verwaltungsrecht können wir Ihnen helfen, Ihr Anliegen durchzusetzen.
Welche Fristen sind bei der Wahlanfechtung zu beachten?
Der Einspruch zur Berliner Abgeordnetenhauswahl ist grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses einzulegen. Das bedeutet, dass wir den Einspruch ab Donnerstag, den 14.10., bis Sonntag, den 14.11. einlegen können. Über Ihre Anfechtung entscheidet dann der Berliner Verfassungsgerichtshof bis zu 65 Tage vor der nächsten Wahl.
Der Einspruch zur Bundestagswahl kann ab dem Wahltag, dem 26.9., bis zum 26.11. eingelegt werden. Über Ihren Einspruch entscheidet nach einer Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss der Bundestag.
Wie läuft das Verfahren ab?
Der Wahlprüfungsausschuss bereitet die Entscheidung des Bundestages vor. Er tritt in eine Vorprüfung ein, insb. Über Form und Frist und ob ein Termin zur mündlichen Verhandlung anzuberaumen ist. Bei mündlicher Verhandlung ist der Verhandlungstermin so vorzubereiten, dass möglichst bereits nach einem Verhandlungstermin eine Entscheidung erfolgen kann. Vor der Schlussentscheidung wird möglicherweise ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt, wenn eine weitere Förderung des Verfahrens zu erwarten ist.
Wie lange dauert das Verfahren?
Das Ziel der Wahlprüfung gebietet zwar eine rasche Durchführung des Verfahrens. Die Prüfungen ziehen sich oft mehrere Monate hin.
Was kann mit einer Anfechtung der Wahl erreicht werden?
Das kommt auf Ihren persönlichen Fall an. Grundsätzlich sind Neuauszählungen und Neufeststellungen von Sitzen bis hin zur Ungültigkeit der Wahl im Wahlgebiet, Bezirk oder Wahlkreis im Rahmen der Möglichkeit. Gern stehen wir entschlossen an Ihrer Seite und kämpfen für die Durchsetzung Ihrer Rechte.
Bei der Prüfung durch Bundestag können auch Probleme erkannt und für die nächste Wahl abgestellt werden, selbst wenn kein formeller Erfolg erreicht werden konnte.
Warum sollte ich einen Anwalt beauftragen, um die Wahl anzufechten?
Verfahren vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof und Anträge an den Bundestag können kompliziert sein. Vertrauen Sie bei Ihrem Wahleinspruch auf unsere Kompetenz, Entschlossenheit und Erfahrung. Füllen Sie jetzt das untenstehende Formular aus und erhalten Sie die notwendigen Unterlagen.
Was kostet beim Anwalt eine Anfechtung der Wahl?
Wir berechnen für die Einlegung eines Wahleinspruchs gegen die Bundestagswahl eine Pauschale von 595 €. Wenn danach weitere Tätigkeiten notwendig werden sollten, werden diese nach unserem Stundensatz vereinbart. Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie vorab in unserer Vergütungsvereinbarung.
Bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl erstellen wir Ihnen nach der Anfrage über das Kontaktformular ein individuelles Angebot.
Was müssen Sie nun für eine Wahlanfechtung tun?
Füllen Sie das untenstehenden Kontaktformular aus. Wichtig ist, dass Sie mir auch Ihre persönlichen Gründe für die Wahlanfechtung in dem Formular mitteilen und ob Sie selbst zur Wahl standen. Sie erhalten dann eine Vollmacht und unsere Vergütungsvereinbarung. Nach der elektronischen Rücksendung erarbeiten wir den Wahleinspruch für Sie und reichen diesen bei der zuständigen Stelle ein.
Der Bereich des Verwaltungsrechts wird maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Marian Lamprecht, Dezernatsleiter und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Melden Sie sich frühzeitig bei uns und lassen Sie sich kompetent beraten.
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