LG Hamburg erlässt erneut einstweilige Verfügung zugunsten von Daniela Büchner gegen Ennesto Monté
Rechtsgebiet: Medienrecht
Sachbearbeitender Rechtsanwalt in unserer Kanzlei: RA Norman Buse
Dem Antragsgegner wurde die weitere Verbreitung einer im Rahmen eines Interviews mit dem Berliner Kurier getätigten Äußerung über Daniela Büchner untersagt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung drohen Ordnungsmittel bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft.
Ausgangssituation
Am 13.07.2026 veröffentlichte der Berliner Kurier ein Interview mit Ennesto Monté. Dieses war sowohl als Online-Artikel als auch als Video auf Instagram abrufbar.
In dem Interview äußerte sich Ennesto Monté über unsere Mandantin. Daniela Büchner ließ die weitere Verbreitung einer konkreten Äußerung außergerichtlich abmahnen und forderte u.a. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Da diese nicht abgegeben wurde, haben wir für Daniela Büchner beim Landgericht Hamburg den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt.
Rechtliche Einordnung
Öffentliche Äußerungen über eine Person können deren allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzen. Das gilt besonders, wenn sie über Online-Medien und soziale Netzwerke verbreitet werden und dauerhaft abrufbar bleiben.
Auch Personen des öffentlichen Lebens müssen nicht jede über sie verbreitete Aussage hinnehmen. Entscheidend sind stets der konkrete Wortlaut, der Kontext, die Reichweite sowie die Frage, ob der Inhalt einer Aussage wahr oder unwahr ist.
Das Landgericht Hamburg bejahte den geltend gemachten Unterlassungsanspruch aus §§ 1004 Abs. 1 Satz 2 analog, 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG.
Das Gericht stellte fest, dass der Inhalt der beanstandeten Aussage nicht als wahr nachgewiesen war. Wegen der fortdauernden Abrufbarkeit der Berichterstattung und der zügigen Verfahrensführung erließ das Gericht die einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung.
Ergebnis
Mit Beschluss vom 24.08.2026 untersagte das Landgericht Hamburg Ennesto Monté die weitere Verbreitung der streitgegenständlichen Aussage über Daniela Büchner.
Bei einem Verstoß drohen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft. Ennesto Monté trägt zudem die Kosten des Verfahrens.
Dies ist schon die zweite einstweilige Verfügung, die wir am Landgericht Hamburg für Frau Büchner gegen Herrn Monté wegen der Verbreitung von unzulässigen Behauptungen erwirkt haben. In einem Beschluss aus Oktober 2025 wurden Herrn Monté bereits zuvor zwei Äußerungen per einstweiliger Verfügung verboten.
Unsere zuständigen Anwälte im
Medien- und Wirtschaftsrecht
Norman Buse, LL.M.
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Master of Laws (Medienrecht & IP)
Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht
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David Herz
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht
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Michael Voltz
angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Leiter unseres Standortes in München
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