In einem von BUSE HERZ GRUNST begleiteten Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Hamburg das Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des sexuellen Übergriffs, der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. […]
Aktuelles aus der Kategorie
Einstellung wegen Geldwäsche nach § 170 Abs. 2 StPO bei Treuhandkonto im Glücksspielumfeld
In einem aktuellen Verfahren wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, weil ein hinreichender Tatverdacht nicht bestand. […]
Widerspruch gegen Unionsmarke erfolgreich durch Abgrenzungsvereinbarung beigelegt
Für einen bundesweit bekannten Mandanten aus der Musikbranche haben wir uns gegen die Anmeldung einer Unionsmarke zur Wehr gesetzt, die seinen bereits geschützten Künstlernamen als Bestandteil enthielt. […]
Erfolgreiche außergerichtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen wegen rechtswidriger Medienberichterstattung
In einem aktuellen Mandat im Bereich des Medien- und Äußerungsrechts ist es unserer Kanzlei gelungen, die Rechte unserer Mandantin gegenüber einem bundesweit tätigen Medienunternehmen erfolgreich durchzusetzen […]
Leistungsbetrug in Hamburg: Warum das Betrugsverfahren eingestellt wurde und kein Eintrag im Führungszeugnis entstand
Der Vorwurf lautete, beim Bezug von Arbeitslosengeld sei eine bereits bestehende geringfügige Beschäftigung nicht angegeben worden. Das strafrechtliche Verfahren wurde jedoch eingestellt. […]
Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO nach Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr
Ein von Benjamin Grunst verteidigtes Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ist von der Staatsanwaltschaft gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden. […]
Abmahnung wegen Musikverwendung bei Instagram
Gegenstand des Verfahrens waren öffentlich zugängliche Inhalte, die aus Sicht der Gegenseite ihre urheberrechtlichen und medienrechtlichen Positionen verletzten. […]
Einstellung nach § 45 Abs. 1 JGG nach Pyrotechnik-Vorwurf: Keine Verurteilung, keine Hauptverhandlung
In einem von der Staatsanwaltschaft Berlin geführten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Umgangs mit pyrotechnischen Gegenständen konnte für einen Heranwachsenden eine Einstellung nach § 45 Abs. 1 JGG erreicht werden. […]
Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO im Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche im Zusammenhang mit Treuhandzahlungen
Dem Mandanten war vorgeworfen worden, über ein Treuhandkonto Gelder an Kunden einer Glücksspielplattform weitergeleitet und damit Vermögenswerte aus einer angeblichen Vortat im Sinne des § 261 StGB bewegt zu haben. […]








