Foto: © Alexander Limbach – stock.adobe.com
Erfolgreiche Reduzierung einer Lizenzforderung wegen Schriftnutzung im Online Bereich
Rechtsgebiet: Urheberrecht
Sachbearbeitender Rechtsanwalt in unserer Kanzlei: RA David Herz
Ausgangssituation
Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Anspruchsstellung eines Schriftlizenzeinhabers gegenüber einem Online Unternehmen aus dem Medienbereich. Dem Unternehmen wurde vorgeworfen, eine lizenzpflichtige Schriftart ohne wirksame Lizenz auf seiner Internetpräsenz genutzt zu haben. Hieraus leitete der Rechteinhaber eine rückwirkende Lizenzforderung in Höhe von rund 8.800 Euro ab. Parallel wurde ein Vergleichsbetrag von 2.500 Euro angeboten, der nach unserer Prüfung sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht deutlich überhöht war.
Wie sind wir vorgegangen
Nach einer umfassenden rechtlichen Bewertung der geltend gemachten Ansprüche im Lichte des Urheberrechts und der einschlägigen Lizenzbedingungen sowie unter Berücksichtigung der gefestigten Rechtsprechung zur Lizenzanalogie im Urheberrecht haben wir die Forderung für unsere Mandantschaft umfangreich angegriffen. Dabei standen insbesondere die Berechnungsgrundlagen der verlangten Lizenzkosten, der konkrete Nutzungsumfang sowie die Frage im Fokus, ob und in welchem Umfang überhaupt eine vergütungspflichtige Nutzung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes vorlag.
Im Zuge der außergerichtlichen Verhandlungen konnte eine deutliche Reduzierung der ursprünglichen Forderung erreicht werden. Anstelle der anfangs geltend gemachten rund 8.800 Euro schloss unsere Mandantschaft die Angelegenheit schließlich durch Zahlung eines Betrages in Höhe von lediglich 1.500 Euro ab. Damit lag das Ergebnis nicht nur weit unter der Ausgangsforderung, sondern sogar erheblich unter dem ursprünglich von der Gegenseite unterbreiteten Vergleichsvorschlag von 2.500 Euro. Die finale Einigung entspricht damit nur noch einem vergleichsweise geringen Anteil der beanstandeten Lizenzforderung und stellt für unsere Mandantschaft ein wirtschaftlich sehr günstiges Ergebnis dar.
Fazit
Der Fall zeigt exemplarisch, welche Bedeutung eine sorgfältige Prüfung von urheberrechtlichen Lizenzforderungen im Medien und Online Bereich hat. Gerade im Bereich der Nutzung von Schriftarten, Bildern, Grafiken und sonstigen digitalen Inhalten im Internet kommt es in der Praxis immer wieder zu überhöhten Forderungen. Eine genaue rechtliche Analyse des Einzelfalls, die Überprüfung der zugrunde gelegten Tarife und die konsequente Verhandlungsführung können hier entscheidend dazu beitragen, die wirtschaftliche Belastung für Unternehmen deutlich zu reduzieren.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Unternehmen, Medienanbieter und Agenturen regelmäßig in urheberrechtlichen und medienrechtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere bei Lizenzforderungen, Abmahnungen und Vergleichsverhandlungen im Zusammenhang mit der Nutzung digitaler Inhalte im Internet.
Unsere zuständigen Anwälte im
Medien- und Wirtschaftsrecht
Norman Buse, LL.M.
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Master of Laws (Medienrecht & IP)
Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht
Email: [email protected]
David Herz
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht
Email: [email protected]
Michael Voltz
angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Leiter unseres Standortes in München
Email: [email protected]








