Anwalt Beamtenrecht Berlin
Verteidigung Disziplinarverfahren und Strafverfahren gegen Beamte
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Wenn gegen Sie als Beamtin oder Beamter in Berlin ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde oder Ihnen ein strafrechtlicher Vorwurf gemacht wird, steht häufig Ihre berufliche Existenz auf dem Spiel. Eine Anhörung durch den Dienstherrn, eine Vorladung als Beschuldigter, eine Durchsuchung, eine Suspendierung oder die Androhung der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sollten Sie nicht ohne anwaltliche Beratung beantworten.
Anwalt für Beamtenrecht aus Berlin vertritt Sie bei Disziplinarverfahren und Strafverfahren
Berlin verfügt mit dem Verwaltungsgericht Berlin in Moabit sowie dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg über zentrale verwaltungsgerichtliche Anlaufstellen für beamtenrechtliche Streitigkeiten. In Disziplinarsachen und beamtenrechtlichen Eilverfahren kann es entscheidend sein, frühzeitig eine klare Verteidigungsstrategie zu entwickeln – insbesondere, wenn eine vorläufige Dienstenthebung, die Einbehaltung von Bezügen oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis droht.
Mit unseren Standorten in Charlottenburg und Köpenick sind wir in Berlin persönlich erreichbar und zugleich bundesweit für Beamtinnen und Beamte tätig. Wir beraten Sie kurzfristig, nehmen Akteneinsicht, prüfen die erhobenen Vorwürfe und stimmen die Verteidigung im Strafverfahren und Disziplinarverfahren aufeinander ab.
Insbesondere in den folgenden Situationen sind unsere Berliner Anwälte für Beamtenrecht für Sie da:
- Disziplinarverfahren gegen Beamte in Berlin
- Strafverfahren gegen Beamte, insbesondere bei dienstbezogenen Vorwürfen
- Vorwürfe der Körperverletzung im Amt
- Vorwürfe sexueller Belästigung im dienstlichen Umfeld
- Betrugs- und Untreuevorwürfe gegen Beamte
- Anhörung durch den Dienstherrn oder die Disziplinarbehörde
- Vorladung als Beschuldigter im Strafverfahren
- Durchsuchung, Beschlagnahme oder Ermittlungsmaßnahmen
- vorläufige Dienstenthebung, Suspendierung und Einbehaltung von Bezügen
- drohende Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder Aberkennung des Ruhegehalts
■ IM VIDEO ERKLÄRT:
Disziplinarverfahren bei Beamten – Rechte, Ablauf & Tipps vom Anwalt
Was sind die Vorteile unserer Kanzlei für Beamtenrecht in Berlin?
- Kompetenz und Erfahrung aus mehr als 3.000 Verfahren
- Anwälte für Verwaltungsrecht und Prof. Dr. sowie promovierte Anwältin im Team
- Top-Bewertungen unserer Mandanten für unsere Leistungen im Beamtenrecht
- Faire und transparente Kosten
- Bundesweite Betreuung im Beamtenrecht
- Zwei Standorte in Berlin Köpenick und Charlottenburg am Kudamm für kurze Wege
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Wo finden Sie unsere Anwälte für Beamtenrecht aus Berlin?
Für möglichst kurze Wege sind Beratungen durch unsere Anwälte für Beamtenrecht aus Berlin an unseren beiden Standorten Berlin Köpenick und Berlin Kudamm möglich. Beratungen sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich: Rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine Mail und vereinbaren einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.
Berlin-Köpenick:
BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte
Bahnhofstraße 17
12555 Berlin
Telefon: +49 30 51302682
E-Mail: [email protected]
Berlin-Charlottenburg:
BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte
Carmerstraße 8
10623 Berlin
Telefon: +49 30 51302682
E-Mail: [email protected]
Häufige Fragen
zu Disziplinarverfahren und Strafverfahren gegen Beamte in Berlin
Wann brauche ich einen Anwalt für Beamtenrecht in Berlin?
Einen Anwalt für Beamtenrecht in Berlin sollten Sie spätestens dann einschalten, wenn gegen Sie ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, Sie eine Anhörung des Dienstherrn erhalten haben oder ein strafrechtlicher Vorwurf im Raum steht. Gerade bei Beamten kann ein einzelner Vorwurf weitreichende Folgen haben: Neben dem Strafverfahren drohen disziplinarrechtliche Maßnahmen, Auswirkungen auf die Laufbahn, eine vorläufige Dienstenthebung oder im schlimmsten Fall die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. In Berlin betrifft dies nicht nur Landesbeamte, sondern auch zahlreiche Bundesbeamte in Ministerien, Bundesbehörden und bundesnahen Dienststellen. Entscheidend ist, frühzeitig zu klären, ob und wie Sie sich äußern sollten, welche Akten vorliegen und welche Verteidigungsstrategie strafrechtlich und beamtenrechtlich sinnvoll ist.
Was ist ein Disziplinarverfahren gegen Beamte in Berlin?
Ein Disziplinarverfahren wird eingeleitet, wenn der Dienstherr den Verdacht hat, dass eine Beamtin oder ein Beamter ein Dienstvergehen begangen hat. In Berlin kann dies Berliner Landesbeamte betreffen, etwa bei Polizei, Schule, Justiz, Feuerwehr, Verwaltung oder Senats- und Bezirksbehörden. Ebenso können Bundesbeamte mit Dienstsitz in Berlin betroffen sein, etwa in Ministerien oder Bundesbehörden. Je nach Dienstherr richtet sich das Verfahren nach Bundes- oder Landesdisziplinarrecht. Geprüft wird, ob ein Verhalten dienstliche Pflichten verletzt und welche Maßnahme angemessen ist. Dabei kann es um Vorwürfe im Dienst oder um außerdienstliches Verhalten gehen. Für Betroffene ist wichtig: Das Disziplinarverfahren ist kein bloßes Personalgespräch, sondern ein förmliches Verfahren mit erheblichen beruflichen Risiken.
Was soll ich tun, wenn ich eine Anhörung im Disziplinarverfahren erhalten habe?
Wenn Sie als Beamter in Berlin eine Anhörung im Disziplinarverfahren erhalten, sollten Sie nicht vorschnell schriftlich oder mündlich Stellung nehmen. Die Anhörung ist häufig der erste entscheidende Moment des Verfahrens. Was Sie dort erklären, kann später im Disziplinarverfahren und unter Umständen auch in einem Strafverfahren Bedeutung gewinnen. Sinnvoll ist zunächst, anwaltlich Akteneinsicht zu beantragen und zu prüfen, welcher konkrete Vorwurf erhoben wird. Erst danach lässt sich belastbar entscheiden, ob eine Einlassung zweckmäßig ist, ob geschwiegen werden sollte oder ob bestimmte entlastende Umstände vorgetragen werden können. Besonders bei schwerwiegenden Vorwürfen wie Körperverletzung im Amt, sexueller Belästigung, Betrug oder Untreue sollte die Verteidigung frühzeitig abgestimmt werden.
Welche Bedeutung hat ein Strafverfahren gegen Beamte in Berlin?
Ein Strafverfahren gegen Beamte in Berlin kann erhebliche beamtenrechtliche Folgen haben. Es geht nicht nur um eine mögliche Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, sondern auch um die Frage, ob der Dienstherr den Vorwurf disziplinarrechtlich aufgreift. Besonders kritisch sind Vorwürfe mit dienstlichem Bezug, etwa Körperverletzung im Amt, sexuelle Belästigung im dienstlichen Umfeld, Betrug, Untreue oder sonstige Pflichtverletzungen. Aber auch außerdienstliche Vorwürfe können relevant sein, wenn sie Zweifel an Eignung, Integrität oder Vertrauenswürdigkeit begründen. Deshalb sollte die Strafverteidigung bei Beamten immer auch die disziplinarrechtlichen Folgen berücksichtigen. Eine isolierte strafrechtliche Betrachtung reicht häufig nicht aus, wenn zugleich Laufbahn, Besoldung, Versorgung oder das Beamtenverhältnis gefährdet sind.
Warum müssen Strafverfahren und Disziplinarverfahren gemeinsam verteidigt werden?
Strafverfahren und Disziplinarverfahren sind rechtlich unterschiedliche Verfahren, können aber denselben Sachverhalt betreffen. Gerade deshalb ist eine abgestimmte Verteidigung wichtig. Eine Aussage gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht kann später im Disziplinarverfahren berücksichtigt werden. Umgekehrt kann eine Stellungnahme gegenüber dem Dienstherrn strafrechtliche Risiken auslösen oder verstärken. Für Beamte in Berlin, insbesondere für Polizeibeamte, Lehrkräfte, Justizbeamte, Verwaltungsbeamte oder Bundesbeamte in Ministerien und Behörden, kann dies existenzielle Bedeutung haben. Die Verteidigung muss daher früh klären, ob geschwiegen wird, wann eine Einlassung sinnvoll ist und welche Unterlagen vorgelegt werden. Ziel ist nicht nur ein gutes strafrechtliches Ergebnis, sondern auch der Schutz des Beamtenverhältnisses und der beruflichen Zukunft.
Welche Vorwürfe führen häufig zu Disziplinarverfahren gegen Beamte in Berlin?
In Berlin können sehr unterschiedliche Vorwürfe zu einem Disziplinarverfahren gegen Beamte führen. Häufig geht es um dienstbezogene Vorwürfe wie Körperverletzung im Amt, unverhältnismäßige Gewaltanwendung, sexuelle Belästigung, Betrug, Untreue, falsche Angaben, Vermögensdelikte oder sonstige Pflichtverletzungen. Auch außerdienstliches Verhalten kann disziplinarrechtlich relevant werden, wenn es Rückschlüsse auf die persönliche Eignung oder Vertrauenswürdigkeit zulässt. Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall: Welche Beweise gibt es? Besteht ein dienstlicher Zusammenhang? Wie schwer wiegt der Vorwurf? Gibt es entlastende Umstände? Welche bisherige dienstliche Führung liegt vor? Gerade bei schwerwiegenden Vorwürfen sollte frühzeitig anwaltlich geprüft werden, ob eine Disziplinarmaßnahme, eine Suspendierung oder sogar die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis droht.
Kann ich als Beamter in Berlin suspendiert oder vorläufig des Dienstes enthoben werden?
Ja. Bei schwerwiegenden Vorwürfen kann eine vorläufige Dienstenthebung in Betracht kommen, häufig auch als Suspendierung bezeichnet. Dies kann insbesondere dann relevant werden, wenn der Dienstherr davon ausgeht, dass eine besonders schwere Disziplinarmaßnahme droht oder der weitere Dienstbetrieb beeinträchtigt sein könnte. Zusätzlich kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil der Dienstbezüge einbehalten werden. Für Beamte in Berlin ist dies beruflich, finanziell und persönlich hoch belastend. Eine vorläufige Dienstenthebung sollte daher nicht einfach hingenommen werden. Es ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen, ob die Maßnahme verhältnismäßig ist und ob gerichtlicher Eilrechtsschutz in Betracht kommt. Gerade hier kann eine schnelle anwaltliche Reaktion entscheidend sein.
Wann droht die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis?
Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis kommt nur bei besonders schwerwiegenden Dienstvergehen in Betracht, ist für Betroffene aber die einschneidendste disziplinarrechtliche Folge. Sie bedeutet regelmäßig den Verlust der beruflichen Stellung als Beamter und kann erhebliche Auswirkungen auf Besoldung, Versorgung und weitere berufliche Möglichkeiten haben. Ob eine Entfernung droht, hängt vom konkreten Vorwurf, der Schwere der Pflichtverletzung, dem Verschulden, dem dienstlichen Bezug, dem entstandenen Schaden und der bisherigen Laufbahn ab. Bei Vorwürfen wie Körperverletzung im Amt, sexueller Belästigung, Betrug oder Untreue kann dieses Risiko je nach Sachverhalt ernsthaft bestehen. Deshalb sollte die Verteidigung früh darauf ausgerichtet sein, den Vorwurf tatsächlich und rechtlich einzuordnen und existenzgefährdende Folgen abzuwehren.
Was kostet ein Anwalt für Disziplinarverfahren oder Strafverfahren gegen Beamte in Berlin?
Die Kosten der anwaltlichen Vertretung hängen vom Umfang und der Schwierigkeit des Mandats ab. Disziplinarverfahren und Strafverfahren gegen Beamte erfordern häufig eine besonders sorgfältige Bearbeitung, weil nicht nur der einzelne Vorwurf geprüft werden muss, sondern auch die beamtenrechtlichen Folgen für Laufbahn, Besoldung, Versorgung und Dienstverhältnis. Wir rechnen in diesen Mandaten grundsätzlich auf Grundlage eines Stundenhonorars ab. Zu Beginn des Mandats besprechen wir transparent, welche Schritte sinnvoll sind, welcher Aufwand voraussichtlich entsteht und welche Kosten damit verbunden sein können. Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, kann geprüft werden, ob eine Kostenübernahme in Betracht kommt. Die Beratung kann kurzfristig in Berlin, telefonisch oder per Videokonferenz erfolgen.
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Disziplinarverfahren bei Beamten – wegen Nebentätigkeit
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