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Urteil des OLG München I „Hans im Glück“

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Urteil OLG München I, „Hans im Glück“. Die Klägerin hatte als Innenarchitektin für die Fastfood-Kette „Hans im Glück“ ein Raumdesignkonzept erstellt. Dieses umfasste unter anderem raumhohe Birkenstämme ohne Äste mit schwarzen Tisch-Sitz-Ensembles.

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Filesharing: Einmalige Ermittlung einer IP-Adresse kein Nachweis

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AG Düsseldorf: Filesharing: Einmalige Ermittlung einer IP-Adresse kein Nachweis. Das AG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 30.07.2015 entschieden, dass die einmalige Ermittlung einer IP-Adresse im Rahmen einer Filesharing-Abmahnung nicht ausreichend ist, um den tatsächlichen Nachweis einer Urheberrechtsverletzung zu erbringen.

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