BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte
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Compliance – interne Ermittlungen:
Beratung für Unternehmen – Rechtssicherheit und Prävention

Effektive Compliance und rechtssichere interne Ermittlungen sind für Unternehmen unverzichtbar, um Regelverstöße frühzeitig aufzudecken und strafrechtliche Risiken zu minimieren. Ob Verdachtsfälle auf Korruption, Datenschutzverstöße oder andere Compliance-Themen: Unsere spezialisierte Beratung unterstützt vor allem kleine und mittelständische Unternehmen dabei, interne Untersuchungen professionell und gesetzeskonform durchzuführen – vom ersten Verdacht bis zur abschließenden Lösung.

Interne Ermittlungen sind ein effektives und nützliches Instrument, um Compliance-Verstöße wie Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in Unternehmen rechtzeitig aufzudecken und strafrechtliche Risiken sowie nachhaltige Reputationsschäden des Unternehmens zu vermeiden. Ob Korruption, Untreue, Steuerhinterziehung, Datenschutzverletzungen oder andere Regelverstöße: Unsere rechtliche Fachexpertise als Anwaltskanzlei im Bereich Compliance und interne Untersuchungen unterstützt Unternehmen dabei, Verdachtsfälle professionell, diskret und gesetzeskonform zu klären und die Zukunft Ihres Unternehmens bestmöglich zu schützen.

Mit maßgeschneiderter Beratung helfen wir insbesondere mittelständischen Unternehmen, Risiken bei Verdachtsfällen im Unternehmen oder bereits laufenden Strafverfahren bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren nachhaltig zu minimieren.

Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Anwälte für interne Ermittlungen für Sie und Ihr Unternehmen da:

  • Rechtliche Beratung bei Verdacht auf Straftaten im Unternehmen
  • Planung und Durchführung interner Ermittlungen
  • Erstellen eines Abschlussberichts, inkl. Gerichtsfester Dokumentation der Ermittlungsergebnisse
  • Erstellen einer Strafanzeige und arbeitsrechtlichen Kündigungen
  • Kommunikation mit und Vertretung gegenüber Behörden, Kommunikation mit Stakeholdern, Presse, Gremien
  • Unterstützung und Vertretung von Unternehmen in Strafprozessen

Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für interne Ermittlungen?

  • Über 1000 positive Bewertungen unserer Mandanten
  • Expertise als Fachanwälte für Strafrecht, Medienrecht, IT-Recht und Professor für Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht, zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht
  • Erfahrung aus über 2.000 betreuten Strafverfahren und über 3.000 betreuten verwaltungsrechtlichen Verfahren
  • Spezialisierte Dezernate unter anderem im Wettbewerbsrecht, Presseberichterstattung, Gewerblicher Rechtsschutz und Datenschutzrecht
  • Diskretion und Vertrauen

Weshalb braucht es interne Ermittlungen?

 

Interne Ermittlungen sind essenziell, wenn in einem Unternehmen Verdacht auf Regel- oder Gesetzesverstöße besteht. Typische Szenarien reichen von Unterschlagung, Diebstahl und Korruption über Bilanzmanipulation und Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht bis hin zu Datenschutzverletzungen, Diskriminierung oder Mobbing sowie Missachtung von Arbeitsschutzvorschriften. Auch Fälle von Veruntreuung oder Cyberkriminalität erfordern eine gründliche Aufklärung. Solche Untersuchungen helfen nicht nur, Missstände aufzudecken und Verantwortlichkeiten zu klären, sondern auch, rechtliche, finanzielle sowie reputationsbezogene Schäden für das Unternehmen einzudämmen.

Zudem besteht in bestimmten Konstellationen sogar eine Verpflichtung zur Durchführung von internen Ermittlungen in einem Unternehmen. So kann unter anderem die Geschäftsleitung einer Kapitalgesellschaft die Legalitätspflicht treffen, zu der auch die Sicherstellung von Gesetzestreue innerhalb der Gesellschaft gehört. Aus dieser kann sich sodann gegebenenfalls die Pflicht zur Durchführung interner Untersuchungen bei einem Verdacht von Gesetzesverletzungen im Unternehmen ergeben.

Darüber hinaus können interne Ermittlungen der Vorbereitung disziplinarischer Maßnahmen wie einer Abmahnung oder Kündigung dienen. Hier gilt in besonderem Maße, dass die betrieblichen Ermittlungen präzise und rechtssicher durchzuführen sind, damit sich auf die Ergebnisse der internen Untersuchung weitere Maßnahmen stützen können und diese im Zweifel auch im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung Bestand haben.

Hinzu kommen zahlreiche Vorteile der Durchführung eigener interner Ermittlungen bei Verdacht einer Gesetzesverletzung im Unternehmen:

Vorteile eigener interner Ermittlungen bei Verdacht Gesetzesverletzung im Unternehmen

Unabhängig von einer bestehenden (gesellschaftsrechtlichen) Pflicht zur Durchführung interner Ermittlungen / internal investigations, macht es in vielen Fällen Sinn, eine interne Durchsuchung durchzuführen.

Die Durchführung interner Ermittlungen hat zahlreiche Vorteile, wie zum Beispiel:

  1. Möglichkeit der Hemmung der Frist zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitnehmers.
    Der Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist allgemein an hohe Hürden geknüpft. Eine dieser Hürden ist die zeitliche: Eine verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung ist fristgebunden. Die Durchführung einer internen Ermittlung kann dazu führen, dass diese Frist gehemmt wird. Inwiefern das der Fall ist, bespricht Ihr Compliance Anwalt mit Ihnen.
  2. Wenn Sie im Rahmen interner Ermittlungen selbst eine eigene IT-Durchsuchung / Unternehmensdurchsuchung vornehmen (lassen), so verzichten die Ermittlungsbehörden unter Umständen auf eine Durchsuchung Das bringt mehrere Vorteile mit sich: Unternehmensdurchsuchungen durch Polizei, Steuerfahndung oder andere Ermittlungsbehörden bringen immer Unruhe in den Betrieb, legen den Betrieb schlimmstenfalls komplett lahm – dies verhindern Sie durch die Durchführung einer eigenen Unternehmensdurchsuchung im Rahmen interner Ermittlungen. Überdies geht eine IT-Durchsuchung im Unternehmen oftmals damit einher, dass Datenträger sichergestellt werden. Auch dies kann fatale Auswirkungen auf den betrieblichen Ablauf haben und kann bestenfalls durch eigene interne Ermittlungen verhindert werden.Überdies birgt eine Untersuchung durch die Polizei oder andere Ermittlungsbehörden das Risiko sogenannter Zufallsfunde. Sprich: Die Beamten finden etwas, nach dem sie eigentlich gar nicht gesucht haben, das aber einen (weiteren) Vorwurf gegen das Unternehmen, die Geschäftsführung oder Mitarbeiter begründet. Solche Zufallsfunde sind in der Regel verwertbar! Auch diesem Risiko kann aber unter Umständen durch interne Ermittlungen zuvorgekommen werden.
  3. Durch interne Ermittlungen im Unternehmen kann das Unternehmen selbst die Deutungshoheit über die Ermittlungsergebnisse gegenüber den Behörden Oftmals können durch die Ermittlungen gewonnene Ergebnisse unterschiedlich bewertet werden. Gerade wenn noch kein Strafverfahren eingeleitet wurde und im Unternehmen vorab eigene Ermittlungen durchgeführt werden, kann das Unternehmen somit in gewisser Weise Einfluss auf die Wahrnehmung der Ermittlungsergebnisse ausüben. Hier gilt es zahlreiche Aspekte und Konsequenzen zu berücksichtigen. Daher sollte eine solche Strategie stets durch einen Compliance Anwalt erstellt und durchdacht werden.
  4. Interne Ermittlungen können sich strafmildernd auswirken oder zu einem geringeren Bußgeld führen.
  5. Interne Ermittlungen können zu einer Selbstreinigung im gewerberechtlichen Sinne (§ 125 GWB) führen und so dem (drohenden) Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren bei öffentlichen Ausschreibungen (§§ 123,124 GWB) entgegenwirken.
  6. Interne Ermittlungen können das Vertrauen von Stakeholdern in das Unternehmen stärken.
  7. Eigene interne Ermittlungen sind Ausdruck einer zero tolerance Politik für Straftaten.
  8. In bestimmten Konstellationen können interne Ermittlungen im Ergebnis Kosten sparen im Vergleich dazu, dass das Unternehmen es „darauf ankommen lässt“, dass der Gesetzesverstoß von staatlichen Stellen entdeckt wird

 

Risiken bei fehlenden internen Ermittlungen im Unternehmen

Zwar muss im Rahmen interner Ermittlungen auf vieles geachtet werden und Fehler können schwer wiegen. Allerdings birgt das „Aussitzen“ des Vorwurfs und das Unterlassen der Aufarbeitung im Rahmen interner Ermittlungen oftmals ebenso zahlreiche Risiken. So können sich unter anderem die Verantwortlichen, vor allem die Geschäftsführung, haftbar machen. Auch droht beispielsweise sogar unter Umständen eine Strafbarkeit durch Unterlassen (z.B. Steuerhinterziehung durch Unterlassen, Untreue durch Unterlassen) oder wegen Strafvereitelung.

Doch neben rechtlichen Risiken droht auch ein Reputationsschaden sowohl außerhalb des Unternehmens (negative Presseberichterstattung, negative Publicity kann zu erheblichen Umsatzeinbußen führen) als auch innerhalb des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern, Gremien und Stakeholdern.

Unsere Anwälte für Compliance

Mit Kompetenz und Engagement an Ihrer Seite

Rechtsanwalt Grunst ist Ihr Ansprechpartner für Strafrecht

Rechtsanwalt u. Partner
Benjamin Grunst

Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)

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RA Norman Buse

Rechtsanwalt u. Partner
NORMAN BUSE, LL.M.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Master of Laws (Medienrecht & IP)
Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht

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RA Jens Wilke

Rechtsanwalt
Jens Wilke

Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Vincent Trautmann

Rechtsanwalt
Vincent Trautmann

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei

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Prof.Dr. Thomas Bode

Of Counsel
Prof. Dr. Thomas Bode

Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht

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Leistungen des Anwalts für Compliance bei internen Ermittlungen

Es empfiehlt sich, sich zur Durchführung interner Ermittlungen in Ihrem Unternehmen, anwaltliche Hilfe zu suchen und einen Compliance Anwalt für interne Ermittlungen zu beauftragen.

Die Leistungen eines Anwalts für interne Ermittlungen lassen sich gut an verschiedenen Etappen darstellen.

 

  1. Es besteht der Verdacht, dass im Unternehmen oder durch das Unternehmen ein Gesetzesverstoß begangen wurde; beispielsweise eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit.
    Dabei kann der Verdacht beispielsweise durch die Meldung eines Mitarbeiters entstehen, aber auch dadurch, dass die Ermittlungsbehörden bereits ihrerseits Ermittlungen eingeleitet haben. Auch in letzterem Fall können eigene interne Ermittlungen im Unternehmen durchaus noch Sinn machen und sich positiv auf den weiteren Verlauf des Verfahrens auswirken.Der Compliance Anwalt für interne Ermittlungen wird nun eine Ersteinschätzung der Rechtslage bei einem solchen Verdacht vornehmen. Welche Indizien liegen vor und welche rechtlichen Konsequenzen kann es haben, wenn sich der daraus ergebende Verdacht erhärtet? Zudem ist gerade bei Vorwürfen gegen einen konkreten Mitarbeiter in der Regel erforderlich die Indizien bereits zu analysieren und eine Folgenabwägung vorzunehmen: Das Einleiten interner Ermittlungen kann das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer seitens des Mitarbeiters erheblich beeinträchtigen, oftmals sogar zerstören, wenn der Vorwurf nicht haltbar ist. Auf der anderen Seite müssen Gesetzesverstöße regelmäßig ermittelt werden: wenn sich die Ermittlungspflicht nicht schon aus gesellschaftsrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen ergibt, dann unter Umständen daraus, dass Nichthandeln bei dem Verdacht eines Gesetzesverstoßes fatale Folgen auf den Blick haben kann, den die anderen Mitarbeiter auf den Arbeitgeber bzw. das Unternehmen haben.Sie sehen: Bereits die Entscheidung, ob interne Ermittlungen durchgeführt werden, bedarf Fachkenntnis und Fingerspitzengefühl.Der Anwalt für interne Ermittlungen wird die Risiken, die Regeln und die gegebenenfalls bestehende Notwendigkeit interner Ermittlungen erläutern und eine Handlungsempfehlung aussprechen.Bereits zu diesem Zeitpunkt kann es unter Umständen – abhängig von der konkreten Situation – notwendig sein, ein Augenmerk auf die Außenkommunikation zu legen: Kommunikation mit den Medien, der Presse, möglicherweise schon mit den Ermittlungsbehörden, aber auch gegenüber den Mitarbeitern, Stakeholdern und Gremien.

 

  1. Planung und Durchführung interner Ermittlungen
    Sollen interne Ermittlungen durchgeführt werden, so wird der Compliance Anwalt für interne Ermittlungen diese zunächst planen: Festlegen von Zielen, Abläufen (welche Maßnahmen sind zu ergreifen?) und einem zeitlichen Rahmen.Abhängig von dem individuell erarbeiteten Ermittlungsplan, ist dieser dann umzusetzen. Hierzu gehören oftmals das Sichten von Unterlagen, Datensätzen, Screenings aber auch Mitarbeiterbefragungen / Interviews. Der Anwalt weiß, welche Maßnahmen notwendig sind und wird interne Ermittlungen rechtssicher durchführen und gerichtssicher dokumentieren.Bei Mitarbeiterbefragungen berät der Anwalt für interne Ermittlungen beispielsweise auch darüber, ob Vertraulichkeitszusagen zu gewähren sind. Hier ist Vorsicht geboten: Eine Vertraulichkeitszusage kann zwar zu einem schnelleren Ermittlungsergebnis führen, allerdings kann sie schlimmstenfalls weitere Maßnahmen verwehren. In einem arbeitsgerichtlichen Prozess ist nämlich z.B. grundsätzlich der Arbeitgeber in der Beweislast für die Umstände, die die Kündigung rechtfertigen. Dieser Darlegungs- und Beweislast kann eine Vertraulichkeitszusage entgegenstehen. Wenn Sie einen Mitarbeiter, der bekanntermaßen Regeln, Gesetze, gebrochen hat, nicht kündigen, obwohl dies offensichtlich geboten ist, so kann sich dies negativ auf das Betriebsklima, auf die anderen Mitarbeiter, auswirken.Wie das Unternehmen eine solche Situation handhaben sollte, ist individuell zu beurteilen. Hierzu berät Sie Ihr Anwalt für interne Ermittlungen.Auch während der internen Ermittlungen kümmert sich der Anwalt wieder um die Kommunikation mit unter anderem der Presse, Ermittlungsbehörden und Stakeholdern.

    Alle Maßnahmen und die daraus gewonnenen Ergebnisse im Rahmen interner Ermittlungen werden gerichtsfest dokumentiert, sodass sie im Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Bedarf als Beweise genutzt, verwertet, werden können.

    Am Ende der internal investigations bieten wir als Kanzlei für interne Ermittlungen an, einen Abschlussbericht zu erstellen: Gutachterlich stellen wir die Ergebnisse der internen Ermittlungen zusammen und Prüfen den so ermittelten Sachverhalt auf Rechtsverstöße, inklusive Identifikation der verantwortlichen Personen bzw. Stellen. Auch spricht der Compliance Anwalt für interne Ermittlungen eine Handlungsempfehlung aus, wie mit dem durch die betriebliche Untersuchung gefundenen Ergebnis umzugehen ist.

 

  1. Nach Abschluss interner Ermittlungen im Unternehmen: weiteres Vorgehen
    Abhängig von den ausgesprochenen Handlungsempfehlungen auf Grundlage der internen Ermittlungen bietet der Compliance Anwalt für interne Ermittlungen für das Unternehmen insbesondere folgende Leistungen an: Erstellen einer Strafanzeige (zum Beispiel gegen einen Mitarbeiter), Erstellen einer Selbstanzeige gegenüber Finanzbehörden (eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung kann strafbefreiend wirken), Unterstützung und Vertretung im Rahmen einer gegebenenfalls erforderlichen Strafverteidigung, Nebenklagevertretung und oder einem etwaigen Adhäsionsverfahren, sollte es zu einem Strafverfahren kommen.

Vorteile anwaltlicher Unterstützung bei internen Ermittlungen

Es gibt zahlreiche Gründe für die Einschaltung eines Anwalts oder Anwaltsteams im Falle einer internen Ermittlung.

Die folgende Aufzählung stellt eine Auswahl an Vorteilen einer Beratung durch eine externe Kanzlei für Compliance / interne Ermittlungen.

 

  1. Eine externe Anwaltskanzlei für interne Ermittlungen bringt die insbesondere zum Erhalt eines guten Betriebsklimas notwendige Distanz
  2. Einer externen Anwaltskanzlei fällt es dementsprechend oftmals auch leichter, objektiv und neutral zu bleiben, was für die Durchführung interner Ermittlungen essentiell ist.
  3. Das wiederum kann dazu führen, dass die Hinzuziehung einer externen Anwaltskanzlei für interne Ermittlungen für außenstehende Personen positiver, glaubwürdiger, wirkt, z.B. auf die Medien, aber möglicherweise auch für Stakeholder wie Kunden oder Aktionäre.
  4. Fehlerhafte Anschuldigen im Unternehmen können fatale Folgen haben und das Unternehmen gute Mitarbeiter kosten sowie die Reputation des Unternehmens schlimmstenfalls schädigen: Der spezialisierte Anwalt für interne Ermittlungen hat die notwendige fachliche Expertise und Erfahrung, um bereits in einem ersten Schritt die Indizien im Rahmen des Verdachtsfalls zu analysieren und abzuwägen, um eine fundierte Handlungsempfehlung auszusprechen.
  5. Risikomanagement: Der Compliance Anwalt für interne Ermittlungen wirkt dem Risiko eigener Strafbarkeit, ordnungswidrigkeitsrechtlicher Verantwortlichkeit entgegen und hilft, dem Anschein der Strafvereitelung zu begegnen. Gerade als Unternehmensleitung selbst kommt man schnell in eine Konfliktsituation, wenn Gesetzesverstöße von Mitarbeitern bekannt werden. Doch gerade z.B. Vorwarnungen des betroffenen Mitarbeiters können den Verdacht und Vorwurf der Strafvereitelung nach sich ziehen. Der Verdacht oder bereits der konkrete Vorwurf innerhalb des Unternehmens kann bereits dazu führen, dass bei Nichthandeln das Unternehmen einem Bußgeld ausgesetzt ist und oder sich Verantwortliche strafbar machen. Nicht nur der Vorwurf Strafvereitelung kann hier schnell im Raum stehen, auch kann das Unterlassen des Ergreifens von Maßnahmen trotz bestehender Einstandspflicht im Hinblick auf dem Vorwurf eine Strafbarkeit wegen Unterlassen nach sich ziehen (z.B. Untreue durch Unterlassen).
  6. Der Anwalt für interne Ermittlungen hat das große Ganze und drohende Konsequenzen im Blick. Dies ermöglicht ihm beispielsweise den Arbeitgeber über die Sinnhaftigkeit von Vertraulichkeitszusagen im Rahmen interner Ermittlungen zu beraten und hat dabei nicht nur die möglichen Vorteile im Rahmen der Ermittlungen im Blick, sondern auch die drohenden Folgen für einen späteren arbeitsgerichtlichen Prozess.
  7. Gerichtsfeste Vorgehensweise: Der Anwalt für interne Ermittlungen führt die Maßnahmen so durch, dass die so gefundenen Ergebnisse später als Beweise auch in einem Strafverfahren verwertet werden können und dokumentiert alles gerichtsfest.
  8. Datenschutz bei internen Ermittlungen: Der Anwalt für interne Ermittlungen achtet auf die datenschutzrechtlichen Aspekte der Maßnahmen im Rahmen interner Ermittlungen und mindert so datenschutzrechtliche Haftungsrisiken.

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