Markenrecht
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Erfolgreiche Beilegung eines Markenrechtsstreits durch eine umfassende Abgrenzungsvereinbarung

28.01.2026 | Erfolge

Rechtsgebiet: Markenrecht
Sachbearbeitender Rechtsanwalt in unserer Kanzlei: Marc Faßbender

Unser Markenrechtsteam konnte jüngst einen komplexen Markenrechtskonflikt zwischen unserem Mandanten und einem gegnerischen Unternehmen erfolgreich und einvernehmlich lösen.

Worum ging es in diesem Fall?

Auslöser des Verfahrens war eine markenrechtliche Abmahnung, die unserem Mandanten aufgrund einer neu angemeldeten Kennzeichnung zugestellt worden war. Das gegnerische Unternehmen berief sich dabei auf ältere Kennzeichenrechte und machte eine angebliche Verwechslungsgefahr sowie eine unzulässige Annäherung an eine etablierte Marke geltend.

Wie sind wir vorgegangen?

Nach detaillierter rechtlicher Prüfung haben wir die erhobenen Ansprüche zurückgewiesen und dargelegt, dass weder eine hinreichende Zeichenähnlichkeit noch eine relevante gedankliche Verknüpfung zu den älteren Kennzeichnungen besteht. Zudem wurde aufgezeigt, dass die betroffenen Warenbereiche nur begrenzte Schnittmengen aufweisen und eine Beeinträchtigung oder Ausnutzung der Wertschätzung der älteren Kennzeichen nicht zu erwarten ist. Auch der Umstand, dass die angegriffene Kennzeichnung bislang nicht im Markt verwendet worden war, sprach deutlich gegen die vom gegnerischen Unternehmen geltend gemachten Forderungen.

Parallel zur rechtlichen Verteidigung haben wir eine konstruktive Lösung angestrebt und eine außergerichtliche Einigung in Form einer Abgrenzungsvereinbarung vorgeschlagen. Nach Verhandlungen konnte eine umfassende Vereinbarung erzielt werden, die eine klare und langfristige Koexistenz der Kennzeichen ermöglicht.

Die erzielte Lösung sieht vor, dass unser Mandant zwar auf die Verwendung einer bestimmten Wortkennzeichnung verzichtet und diese aus dem Register entfernen lässt, jedoch weiterhin eine kombinierte Wort-/Bildkennzeichnung rechtssicher nutzen darf. Die Nutzungsmöglichkeiten wurden eindeutig definiert und auf diejenigen Waren und Vertriebsformen beschränkt, die keine Berührungspunkte mit den Geschäftsfeldern des gegnerischen Unternehmens aufweisen. Dadurch entsteht für beide Seiten ein hohes Maß an Rechtssicherheit, während unser Mandant seine Produkte künftig ohne weitere Angriffsrisiken vertreiben kann.

Fazit:

Durch die einvernehmliche Einigung konnten ein langwieriges und kostenintensives Verfahren sowie die damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken vermieden werden. Der erfolgreiche Abschluss dieses Falles zeigt, wie markenrechtliche Konflikte durch strategisches Vorgehen, fundierte Argumentation und zielgerichtete Verhandlungen effizient gelöst werden können.

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