Erfolgreiche Entsperrung eines X-Kontos (ehemals Twitter) nach unberechtigter Deaktivierung
Rechtsgebiet: Medienrecht
Sachbearbeitender Rechtsanwalt in unserer Kanzlei: David Herz
Die Mandantin wandte sich an uns, nachdem ihr X-Konto (ehemals Twitter) plötzlich deaktiviert worden war und sie keine Möglichkeit hatte, selbständig wieder Zugriff zu erlangen. Zuvor waren sämtliche eigenen Kontaktversuche bei dem Plattformbetreiber erfolglos geblieben.
Hintergrund der Sperre
Nach Angaben der Mandantin wurde das Profil ohne nachvollziehbare Begründung gesperrt. Solche Fälle treten in der Praxis immer häufiger auf, insbesondere wenn automatisierte Prüfmechanismen fälschlicherweise eine vermeintliche Richtlinienverletzung erkennen. Für Betroffene kann dies erhebliche Nachteile mit sich bringen – sowohl privat als auch beruflich.
Unsere rechtlichen Schritte
Wir haben umgehend eine formelle Mandatsanzeige an den zuständigen Betreiber in Irland übermittelt und die sofortige Wiederherstellung des Accounts verlangt.
Dabei stützten wir uns nicht nur auf die vertraglichen Ansprüche aus dem Nutzungsverhältnis, sondern auch auf die in Deutschland geltenden verbraucherschützenden Regelungen. Wie auch die aktuelle Rechtsprechung bestätigt, besteht ein klarer Anspruch darauf, Zugang zu einem rechtmäßig eingerichteten Benutzerkonto zu erhalten.
Zudem wurde die Identität der Mandantin gegenüber X verifiziert und in einem strukturierten Verfahren belegt, dass eine unberechtigte Übernahme des Kontos nicht vorlag.
Schnelle Entsperrung nach Intervention
Bereits kurze Zeit nach unserer Einschaltung reagierte der Plattformbetreiber. Die Mandantin erhielt eine Bestätigungsmeldung, konnte ihren Zugang neu verifizieren und das Konto wieder aktivieren. Anschließend war es ihr möglich, ein neues Passwort zu setzen und ihr Profil vollständig zu sichern.
Damit war die Sperrung aufgehoben und das Verfahren erfolgreich abgeschlossen.
Fazit: Konsequentes Vorgehen lohnt sich
Der Fall zeigt exemplarisch, dass Betroffene nicht tatenlos bleiben müssen, wenn soziale Netzwerke ohne rechtmäßige Grundlage Konten deaktivieren. Durch klar formulierte rechtliche Aufforderungen und nachweisbare Identifikationsschritte lässt sich häufig erreichen, dass Plattformbetreiber ihre Entscheidungen überprüfen und korrigieren.
Unsere zuständigen Anwälte im
Medien- und Wirtschaftsrecht
Norman Buse, LL.M.
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Master of Laws (Medienrecht & IP)
Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht
Email: [email protected]
David Herz
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht
Email: [email protected]
Michael Voltz
angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Leiter unseres Standortes in München
Email: [email protected]








