Daniela Büchner
© Foto: Daniela Büchner

LG Hamburg erlässt erneut einstweilige Verfügung zugunsten von Daniela Büchner gegen Ennesto Monté

11.09.2026 | Erfolge

Rechtsgebiet: Medienrecht
Sachbearbeitender Rechtsanwalt in unserer Kanzlei: RA Norman Buse

Das Landgericht Hamburg hat auf unseren Antrag hin zugunsten unserer Mandantin Daniela Büchner eine weitere einstweilige Verfügung gegen Ennesto Monté erlassen (Beschluss vom 24.08.2026, Az. 324 O 321/26).

Dem Antragsgegner wurde die weitere Verbreitung einer im Rahmen eines Interviews mit dem Berliner Kurier getätigten Äußerung über Daniela Büchner untersagt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung drohen Ordnungsmittel bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft.

Ausgangssituation

Am 13.07.2026 veröffentlichte der Berliner Kurier ein Interview mit Ennesto Monté. Dieses war sowohl als Online-Artikel als auch als Video auf Instagram abrufbar.

In dem Interview äußerte sich Ennesto Monté über unsere Mandantin. Daniela Büchner ließ die weitere Verbreitung einer konkreten Äußerung außergerichtlich abmahnen und forderte u.a. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Da diese nicht abgegeben wurde, haben wir für Daniela Büchner beim Landgericht Hamburg den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt.

Rechtliche Einordnung

Öffentliche Äußerungen über eine Person können deren allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzen. Das gilt besonders, wenn sie über Online-Medien und soziale Netzwerke verbreitet werden und dauerhaft abrufbar bleiben.

Auch Personen des öffentlichen Lebens müssen nicht jede über sie verbreitete Aussage hinnehmen. Entscheidend sind stets der konkrete Wortlaut, der Kontext, die Reichweite sowie die Frage, ob der Inhalt einer Aussage wahr oder unwahr ist.

Das Landgericht Hamburg bejahte den geltend gemachten Unterlassungsanspruch aus §§ 1004 Abs. 1 Satz 2 analog, 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG.

Das Gericht stellte fest, dass der Inhalt der beanstandeten Aussage nicht als wahr nachgewiesen war. Wegen der fortdauernden Abrufbarkeit der Berichterstattung und der zügigen Verfahrensführung erließ das Gericht die einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung.

Ergebnis

Mit Beschluss vom 24.08.2026 untersagte das Landgericht Hamburg Ennesto Monté die weitere Verbreitung der streitgegenständlichen Aussage über Daniela Büchner.

Bei einem Verstoß drohen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft. Ennesto Monté trägt zudem die Kosten des Verfahrens.

Dies ist schon die zweite einstweilige Verfügung, die wir am Landgericht Hamburg für Frau Büchner gegen Herrn Monté wegen der Verbreitung von unzulässigen Behauptungen erwirkt haben. In einem Beschluss aus Oktober 2025 wurden Herrn Monté bereits zuvor zwei Äußerungen per einstweiliger Verfügung verboten.

Unsere zuständigen Anwälte im
Medien- und Wirtschaftsrecht

RA Norman Buse

Norman Buse, LL.M.

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Master of Laws (Medienrecht & IP)
Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht

Email: [email protected]

RA David Herz

David Herz

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht

Email: [email protected]

RA Marc Faßbender

Marc Faßbender

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei

Email: [email protected]

RA Michael Voltz

Michael Voltz

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Leiter unseres Standortes in München

Email: [email protected]

Christopher Bünger

Christopher Bünger

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei

Email: [email protected]

Neueste Beiträge

Bewertungen

Kontakt

BUSE HERZ GRUNST
Rechtsanwälte PartG mbB

Bahnhofstraße 17
12555 Berlin
Telefon: +49 30 513 026 82
Telefax: +49 30 51 30 48 59
Mail: [email protected]

Weitere Standorte:

Carmerstraße 8
10623 Berlin
Telefon: +49 30 513 026 82
Telefax: +49 30 51 30 48 59
Mail: [email protected]

Alter Wall 32
20457 Hamburg
Telefon: +49 40 809 031 9013
Fax: +49 40 809 031 9150
Mail: [email protected]

Antonienstraße 1
80802 München
Telefon: +49 89 74055200
Fax: +49 89 740552050
Mail: [email protected]

Hohenzollernring 58
50672 Köln
Telefon: +49 221 29251680
Fax: +49 221 29251681
Mail: [email protected]