Erfolg für unsere Rechtsanwälte im Markenrecht: Löschung einer Fake-Website wegen Markenrechtsverletzung erfolgreich durchgesetzt
Rechtsgebiet: Markenrecht
Sachbearbeitender Rechtsanwalt in unserer Kanzlei: Norman Buse, LL.M.
Die Marke bzw. das Unternehmenskennzeichen wird seit vielen Jahren durchgängig im geschäftlichen Verkehr verwendet, sowohl in mehreren Berliner Ladengeschäften als auch digital über eine etablierte Online-Präsenz und einem reichweitenstarken Instagram-Account.
Die Marke unserer Mandantin genießt daher eine klare Zuordenbarkeit zu ihrem Geschäftsbetrieb und ist daher als geschäftliche Bezeichnung nach dem Markengesetz geschützt.
Als unsere Mandantin feststellte, dass unter einer .com-Domain eine nahezu vollständig kopierte Firmenidentität auftauchte, lag der Verdacht einer gezielten Täuschung sofort nahe. Auf der Website wurde nicht nur der Markenname unserer Mandantin prominent im Logo und in verschiedenen Texten verwendet. Im Impressum fanden sich zudem der Firmenname der Mandantin, ihre Anschrift, Telefonnummer, Handelsregisternummer sowie Namen der Geschäftsführer.
Selbst die Unternehmenshistorie wurde auf der gefälschten Seite übernommen. Die Seite erweckte damit den klaren Anschein, zum Unternehmen unserer Mandantin zu gehören. Dies ist ein klassischer Fall von Identitätsmissbrauch im Internet.
Eine WHOIS-Abfrage bestätigte, dass die Domain erst 2024 registriert worden war. Die hinterlegten Daten führten ausschließlich zu einem Anonymisierungsdienst. Der tatsächliche Betreiber blieb verborgen. Die technischen Informationen zeigten jedoch, auf welchen Servern das Angebot gehostet wurde. Damit war es möglich, unmittelbar gegen den Hostprovider vorzugehen.
Rechtlich war die Lage eindeutig. Die Nutzung des identischen Zeichens „xxx“ für identische Dienstleistungen verletzt die geschützten Geschäftskennzeichen unserer Mandantin nach §§ 5, 15 MarkenG. Die vollständige Übernahme der Firmenidentität erfüllt zudem die Voraussetzungen einer strafbaren Markenrechtsverletzung nach § 143 MarkenG.
Da der Hostprovider nach Kenntnis der Rechtsverletzung als mittelbarer Störer haftet, konnten wir ihn auf Unterlassung und Beseitigung in Anspruch nehmen.
Wir übermittelten eine Löschungsaufforderung mit ausführlicher Darstellung der Rechtslage und Hinweisen auf die rechtswidrigen Handlungen. Wenige Tage später wurde die gesamte Website vom Server entfernt. Die Fake-Domain ist seitdem nicht mehr abrufbar.
Daneben haben wir für unsere Mandantin eine Strafanzeige wegen Markenrechtsverletzung gestellt.
Der Fall zeigt, wie wichtig eine konsequente Durchsetzung markenrechtlicher Schutzrechte im digitalen Raum ist. Unternehmen, die im Internet und in sozialen Medien eine starke Marke aufgebaut haben, sind regelmäßig Ziel von Identitätsmissbrauch. Wir unterstützen unsere Mandanten bundesweit bei der Abwehr solcher Angriffe.
Unsere zuständigen Anwälte im
Medien- und Wirtschaftsrecht
Norman Buse, LL.M.
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Master of Laws (Medienrecht & IP)
Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht
Email: [email protected]
David Herz
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht
Email: [email protected]
Michael Voltz
angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Leiter unseres Standortes in München
Email: [email protected]








