Anwalt für
Abgabenrecht

Wir unterstützen Sie von unseren Kanzleistandorten in Berlin und Hamburg bundesweit bei der Abwehr von Bescheiden zur Zahlung von Abgaben und vertreten Sie in behördlichen und gerichtlichen Verfahren unabhängig von dem Verfahrensstadium.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des Abgabenrechts stellt die Vertretung in behördlichen und gerichtlichen Verfahren dar, wobei es bei den Rechtsstreits um die Frage der Rechtmäßigkeit der Erhebung verschiedener Abgaben geht. Dies können insbesondere Beiträge, Gebühren oder Steuern sein.

Dabei setzen wir uns mit aller Kraft für Ihre Rechte ein und überprüfen die Rechtmäßigkeit der Abgabenbescheide. Dies kann Hundesteuern, Grundsteuern, Erschließungsbeiträge, Kita-Beiträge, Friedhofsgebühren, Straßenbaubeiträge oder andere Abgaben betreffen.

Wir vertreten sowohl die von den Abgabenbescheiden betroffenen Bürger als auch die behördlichen Stellen, welche die Abgaben erheben. Dies gilt unabhängig von der Art der Abgabe.

Unsere anwaltlichen Leistungen im Abgabenrecht vom Rechtsanwalt

  • Betreuung bei der Planung von abgabenrechtlich relevanten Vorhaben
  • Prüfung der Rechtmäßigkeit von Abgabenbescheiden
  • Außergerichtliches und gerichtliches Vorgehen gegen Abgabenbescheide

Das ist das Abgabenrecht

Abgabenrecht ist ein Oberbegriff für sämtliche Rechtsgebiete, die öffentlich-rechtliche Abgaben zum Gegenstand haben. Bei öffentlich-rechtlichen Abgaben unterscheidet man zwischen Gebühren, Beiträgen und Steuern.

Gebühren

Gebühren sind solche öffentlich-rechtlichen Abgaben, welche eine bestimmte öffentlich-rechtliche Gegenleistung zum Gegenstand haben. Konkret ist die Legaldefinition in § 3 Abs. 4 des Bundesgebührengesetzes enthalten. Danach sind Gebühren öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die der Gebührengläubiger vom Gebührenschuldner für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen erhebt.

Das Gesetz kennt diese Form der öffentlich-rechtlichen Abgabe insbesondere als Abwassergebühr, Straßenreinigungsgebühr, Gerichtsgebühr, Müllabfuhrgebühr u.v.m..

Konkret setzt also die Gebühr eine tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlich-rechtlichen Leistung voraus.

Beiträge

Anders ist dies bei öffentlich-rechtlichen Beiträgen. Hier ist der Grund für die Beitragserhebung nicht die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlich-rechtlichen Leistung, sondern vielmehr reicht die Möglichkeit der Benutzung einer besonderen Einrichtung aus.

Beispiele für Beiträge sind Kita-Beiträge und Krankenkassenbeiträge. Hier ist also der Erhebungsgrund allein die Möglichkeit der Benutzung der öffentlich-rechtlichen Leistung. Zu den Beiträgen zählen auch die Studienbeiträge, welche oftmals fälschlicherweise als Studiengebühren bezeichnet werden. Denn Studienbeiträge ermöglichen Studenten die Nutzung einer Universität. Berechnungsgrundlage ist hingegen nicht etwa eine konkrete individuelle Leistung.

Steuern

Steuern haben im Gegensatz zu Beiträgen und Gebühren keinerlei leistungsbezogenen Anknüpfungspunkt. Als Steuer wird vielmehr eine Abgabe bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen steuerpflichtigen Personen auferlegt.

Grund für die Steuererhebung ist also die Finanzierung des Staatshaushaltes. Steuern werden immer dann fällig, wenn der im Gesetz definierte Sachverhalt erfüllt wird. Als Beispiele sind hier insbesondere die Grundsteuer und die Hundesteuer zu nennen.

Widerspruch

Sofern Sie einen Beitragsbescheid in Form eines Gebührenbescheids, Beitragsbescheids oder Steuerbescheids erhalten haben, ist es sinnvoll, die Rechtmäßigkeit des Bescheides zu überprüfen. Hierbei sind insbesondere die Widerspruchsfristen zu beachten. Denn wenn die Widerspruchsfrist ungenutzt abgelaufen ist und der Bescheid rechtskräftig geworden ist, ist es so gut wie ausgeschlossen, die Zahlungspflicht aus der Welt zu schaffen. Dies gilt selbst dann, wenn der Beitragsbescheid in rechtswidriger Weise ergangen ist.

Klage

Sollte der Widerspruch erfolglos verlaufen, besteht die Möglichkeit, gegen den Gebührenbescheid, Beitragsbescheid oder Steuerbescheid Anfechtungsklage vor dem zuständigen Gericht zu erheben. Auch hier ist besondere Vorsicht im Umgang mit den Fristen geboten.

 
Die Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte aus Berlin und Hamburg wird für Sie rund um das Thema Abgabenrecht bundesweit tätig.

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