Opferschutz naher Angehöriger am Beispiel des Todesengels Niels Högel
29. August 2017
Erneut geht der Fall des Todesengels namens Niels Högel durch die Medien und er schockiert noch mehr als zuvor.
Nachdem Niels Högel bereits im Juni 2005 zum ersten Mal festgenommen wurde, wurde er 2006 wegen versuchten Totschlags zu fünf Jahren Haft verurteilt. Noch während er im Gefängnis saß, wurde er wegen weiteren Taten angeklagt und 2015 schließlich wegen weiteren zweifachen Morden, drei versuchten Morden sowie einer gefährlichen Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Schon während die Verurteilung ausgesprochen wurde, war allen Beteiligten klar, dass damit der Fall Niels Högel noch nicht beendet ist und weitere Prozesse noch folgen werden. Zwar wird die Anklage immer Mord lauten, sodass die rechtliche Konsequenz am Ende immer dieselbe sein wird: Lebenslänglich.
Eine Freilassung nach 15 Jahren auf Bewährung wurde in dem bereits erlassenen Urteil durch die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld ausgeschlossen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass es sich bei den jeweiligen Anklagen um Opfer handelt, bei denen die Beweislage so eindeutig ist, dass eine Verurteilung für möglich erscheint.
Insgesamt untersuchen die Ermittler derzeit mehr als 200 Fälle. Dabei wurden bereits mehr als 100 Leichen aus ihren Gräbern herausgeholt und auf Rückstände des durch Högel zur Tötung verwendeten Herzmedikamentes Gilurytmal untersucht.
Die derzeit neue Anklage lautet Mord in 84 Fällen. Es ist davon auszugehen, dass diese Zahl nicht abschließend ist, vorallem da viele betroffene Patienten eingeäschert worden sind und demnach nicht mehr untersucht werden können. Damit ist dies die größte Tötungsserie nach dem 2.Weltkrieg, eine Bilanz die erschreckend ist.
Der in Wilhelmshafen ausgebildete Krankenpfleger gab an Patienten, die sich bereits in einem kritischen Zustand befanden, ein reanimationspflichten Zustand hervorrufendes Medikament injiziert zu haben, um anschließend diese unter Beobachtung seiner Mitarbeiter wiederzubeleben und demnach als „heldenhaft“ wahrgenommen zu werden. Die Reanimierungsversuche klappten aber nicht immer, so dass zahlreiche Patienten bei diesen Spielchen/Experimenten ihr Leben ließen.
Im Fokus der derzeitigen Ermittlungen steht jedoch nicht nur Niels Höger, sondern auch verantwortliche Mitarbeiter an den betroffenen Kliniken. Weil auffällig viele Patienten während der Schichten von Höger starben, wurde innerhalb der Kliniken viel getuschelt. Auch hat der Verbrauch des Herzmittels Gilurytmal seit der Einstellung von Höger um mehr als 400 Prozent zugenommen. Ebenso sind bei den bereits gelaufenen Strafverfahren Zeugenaussagen aufgetreten, die erkennen ließen, dass bei genauem Hinsehen Auffälligkeiten hätten erkannt werden müssen.
Die Staatsanwaltschaft wirft zwei früheren Oberärzten und dem Stationsleiter vor die Augen vor offensichtlichen Tatsachen verschlossen zu haben und nicht rechtzeitig auf aussagekräftige Indizien reagiert zu haben. Es droht ihnen eine Anklage wegen Totschlags durch Unterlassen.
Nebenklage von Angehörigen in Mordprozessen
Dadurch, dass in Deutschland ein Strafprozess nicht durch die Opfer oder wie in diesem Fall durch die Angehörigen geführt wird, sondern der Staatsanwalt die Gestaltung des Strafprozesses bestimmt, besteht für die Angehörige kein eigenes Verfahrensrecht.
Sie haben damit grundsätzlich keinen Anspruch auf aktive Beteiligung oder auch nur die Einsicht in die aktuelle Prozesslage. Es wäre allenfalls eine Zeugenrolle ohne ein dauerhaftes Anwesenheitsrecht möglich.
Durch die Erhebung einer strafprozessualen Nebenklage würde sich diese Position deutlich ändern und nahe Angehörige können sich zur aktiven Gestaltung des Prozesses anschließen. Als nahe Angehörige sind nach dem Gesetz Kinder, Eltern, Geschwister und Ehegatten sowie Lebenspartner anzusehen. Dieser Personengruppe wird durch die in den letzten Jahrzehnten deutlich ausgeweiteten Opferrechte die unmittelbare Teilnahme an jeder Sitzung der Verhandlung im Saal ermöglicht sowie ein allumfassendes Frage- und Beweisantragsrecht.
Für die nahen Angehörigen ist dies besonders sinnvoll, da dadurch mögliche Beweismittel, wie Zeugen oder Dokumente, unmittelbar mit in die Beweisaufnahme eingeführt werden können und eine Überwachung über deren richtige Berücksichtigung ermöglicht wird.
Sollte allerdings für manche Angehörige eine zu detaillierte Befassung mit den Falleinzelheiten nicht wünschenswert sein, so kümmert sich der beauftragte Rechtsanwalt um alle inhaltliche Detailfragen und die Nebenkläger selber übernehmen lediglich die Überwachung über den justiziablen Vorgang.
Besonders erwähnenswert ist hierbei der Aspekt, dass die Kosten für die Nebenklage sowie die damit zusammenhängenden Anwaltskosten in der Regel im Wege einer gerichtlichen Beiordnung durch die Staatskasse übernommen werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit bereits innerhalb des Strafprozesses etwaige Schadensersatzansprüche im Wege eines Adhäsionsverfahrens geltend zu machen.
Nehmen Sie daher Ihre Rechte als Nebenkläger war und nehmen Sie aktiv an der Gestaltung des Mordprozesses gegen Niels Höger teil. Sie selbst entscheiden dabei, wie aktiv Sie den Prozess begleiten möchten.
Als Ihr Rechtsanwalt, der bundesweit für sie tätig wird, informiere ich Sie über die juristischen Einzelheiten und stehe Ihnen mit meiner Berufserfahrung in dieser Zeit zur Seite.
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