Prozessauftakt in Oldenburg: Mordprozess gegen Niels H. startet am 30.10.2018

29. Oktober 2018

In Oldenburg wird dem ehemaligen Krankenpfleger Mord in 98 Fällen vorgeworfen. Die Taten sollen heimtückisch während der Berufsausübung begangen worden sein. Rechtsanwalt Benjamin Grunst ist als Nebenkläger in dem Verfahren, welches zunächst bis Mai 2019 terminiert wurde.

Die Prozessbeteiligten erwarten eine umfangreiche Beweisaufnahme in denen es gilt die Taten des Angeklagten aufzuklären. Der Prozess wurde in die Weser-Ems-Hallen verlegt, da die Kapazitäten des Landgerichts Oldenburg für den Mammutprozess nicht ausreichen.

Was geschieht am ersten Prozesstag?

Am ersten Prozesstag werden zunächst die Personalien des Angeklagten erläutert. Wenn keine Anträge der Verteidigung oder der Staatsanwaltschaft gestellt werden, geht es mit der Verlesung der Anklageschrift weiter. Die umfangreiche Anklageschrift umfasst dabei das gesamte Tatgeschehen. Die Verlesung wird voraussichtlich den gesamten ersten Prozesstag dauern.

Welche Rechte habe ich als Nebenkläger in einem Mordverfahren?

Angehörige von Mord- oder Totschlagsopfern können sich als Nebenkläger an dem Strafverfahren beteiligen. Sie erlangen damit umfangreiche prozessuale Rechte. So kann man sich einen Rechtsanwalt für Nebenklage suchen, der einen als Beistand durch das Gericht beigeordnet werden kann. Über diesen Beistand kann man als Nebenkläger Akteneinsicht beantragen und erhält somit Einblick in die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die zur Anklage geführt haben. Im Strafprozess hat man neben dem Beweisantragsrecht, auch ein Fragerecht und die Möglichkeit ein Plädoyer zu halten.

Was ist von dem hiesigen Mordprozess zu erwarten?

Die Nebenklage geht von einer geständigen Einlassung des Angeklagten aus. Dieser hatte sich bereits in einem zurückliegenden Mordverfahren geständig gezeigt und bereits die nach dem deutschen Strafgesetz mögliche Höchststrafe erhalten. Sollten nun weitere Morde nachgewiesen werden, würde das die bereits verhängte Strafe nicht mehr steigern können. Der Angeklagte ist zusammengefasst bereits mit der maximalen Strafe rechtskräftig verurteilt worden.

Warum wird dann dieser Prozess noch geführt?

Man könnte sich die Fragen stellen, warum ein aufwendiger Mordprozess gegen einen Angeklagten geführt werden muss, der bereits zur Höchststrafe verurteilt wurde. Hier ist ganz klar das Interesse des Staates und der Angehörigen der Opfer auf eine umfangreiche Aufklärung der Taten ins Feld zu führen. Es gilt die hier schwerste Straftat im Strafgesetzbuch in fast hundertfacher Begehung aufzuklären. Die Fragen nach dem „Warum“ und dem „Wie“ spielen für die Angehörigen eine zentrale Rolle. Es wird sich weiter zeigen, ob weitere Aufklärung zu den Fragen betrieben werden kann, warum diese Mordserie niemanden eher aufgefallen ist.

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