Einstellung des Strafverfahrens wegen Kinderpornographie durch das Amtsgericht Berlin erreicht
Rechtsgebiet: Sexualstrafrecht
Ergebnis: Einstellung nach § 153a StPO
Wo? Amtsgericht Berlin Tiergarten
Dennoch versah er sich nun als Beschuldigter in einem Strafverfahren.
Der Vorwurf: Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornographischen Schriften. Er sollte die Mitbeschuldigte gebeten haben, ihm kinderpornographische Bilder und Videos eines Kindes aus seiner Familie zuzusenden.
Präzise Analyse der Ermittlungsakte im Sexualstrafverfahren
Wir übernahmen das Mandat und analysierten die Ermittlungsakten. Allgemein aber im Bereich des Vorwurfs von Kinderpornographie ist in besonderem Maße eine präzise Arbeit notwendig.
Bei der Aktenanalyse fiel unserem Anwalt für Strafrecht nämlich auf, dass es sich bei den in Frage stehenden Bildern um Familienfotos ohne jeglichen sexuellen Bezug handelte. Gerade solche Bilder sind von dem Begriff der Kinderpornographie abzugrenzen. Nicht jedes Foto, auf dem ein nacktes Kind abgebildet ist, ist automatisch Kinderpornographie. Pornographie zeichnet sich insbesondere durch die Sexualisierung, den sexuellen Bezug, aus.
Das Ermittlungsverfahren war bereits abgeschlossen, daher beantragten wir auf Grundlage insbesondere dieser Argumentation, die Nichteröffnung des Hauptverfahrens beim Amtsgericht Berlin Tiergarten.
Einstellung des Verfahrens wegen Kinderpornographie gegen die Erfüllung von Auflagen erreicht
Das Amtsgericht Tiergarten folgte zwar nicht genau diesem Antrag, war nun aber dazu bereit, das Strafverfahren unter der Erteilung von Auflagen und Weisungen nach § 153a Abs.2 StPO einzustellen. Dem Mandanten kam hier insbesondere der Umstand zugute, dass die Tat zeitlich bereits recht weit zurücklag und er ansonsten nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war.
Diesen Vorschlag sprachen wir mit dem Mandanten ab, der sich hiermit – nachdem wir ihm die Chancen und Risiken einer Ablehnung dieses Vorschlags dargelegt hatten – einverstanden erklärte.
Der Mandant erfüllte die angeordnete Auflage, woraufhin das Amtsgericht Tiergarten das Strafverfahren wegen Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie endgültig einstellte.
Unsere zuständigen Anwälte im
Strafrecht
Benjamin Grunst
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)
Email: grunst@kanzlei.law
Michael Voltz
angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München
Email: voltz@kanzlei.law
Prof. Dr. Thomas Bode
Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Email: bode@kanzlei.law