Amtsgericht Berlin Tiergarten
Symbolbild (Foto: © BUSE HERZ GRUNST RECHTSANWÄLTE)

Einstellung des Strafverfahrens wegen Kinderpornographie durch das Amtsgericht Berlin erreicht

9.08.2023 | Sexualstrafrecht

Bearbeiter: Sören Grigutsch
Rechtsgebiet: Sexualstrafrecht
Ergebnis: Einstellung nach § 153a StPO
Wo? Amtsgericht Berlin Tiergarten

Unser Mandant war bislang nicht vorbestraft und ist auch sonst noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Dennoch versah er sich nun als Beschuldigter in einem Strafverfahren.

Der Vorwurf: Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornographischen Schriften. Er sollte die Mitbeschuldigte gebeten haben, ihm kinderpornographische Bilder und Videos eines Kindes aus seiner Familie zuzusenden.

Präzise Analyse der Ermittlungsakte im Sexualstrafverfahren

Wir übernahmen das Mandat und analysierten die Ermittlungsakten. Allgemein aber im Bereich des Vorwurfs von Kinderpornographie ist in besonderem Maße eine präzise Arbeit notwendig.

Bei der Aktenanalyse fiel unserem Anwalt für Strafrecht nämlich auf, dass es sich bei den in Frage stehenden Bildern um Familienfotos ohne jeglichen sexuellen Bezug handelte. Gerade solche Bilder sind von dem Begriff der Kinderpornographie abzugrenzen. Nicht jedes Foto, auf dem ein nacktes Kind abgebildet ist, ist automatisch Kinderpornographie. Pornographie zeichnet sich insbesondere durch die Sexualisierung, den sexuellen Bezug, aus.

Das Ermittlungsverfahren war bereits abgeschlossen, daher beantragten wir auf Grundlage insbesondere dieser Argumentation, die Nichteröffnung des Hauptverfahrens beim Amtsgericht Berlin Tiergarten.

Einstellung des Verfahrens wegen Kinderpornographie gegen die Erfüllung von Auflagen erreicht

Das Amtsgericht Tiergarten folgte zwar nicht genau diesem Antrag, war nun aber dazu bereit, das Strafverfahren unter der Erteilung von Auflagen und Weisungen nach § 153a Abs.2 StPO einzustellen. Dem Mandanten kam hier insbesondere der Umstand zugute, dass die Tat zeitlich bereits recht weit zurücklag und er ansonsten nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war.

Diesen Vorschlag sprachen wir mit dem Mandanten ab, der sich hiermit – nachdem wir ihm die Chancen und Risiken einer Ablehnung dieses Vorschlags dargelegt hatten – einverstanden erklärte.

Der Mandant erfüllte die angeordnete Auflage, woraufhin das Amtsgericht Tiergarten das Strafverfahren wegen Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie endgültig einstellte.

Unsere zuständigen Anwälte im
Strafrecht

RA Norman Buse

Benjamin Grunst

Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)

Email: grunst@kanzlei.law

RA David Herz

Sören Grigutsch

Fachanwalt für Strafrecht

Email: grigutsch@kanzlei.law

RA David Herz

Michael Voltz

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München

Email: voltz@kanzlei.law

Prof.Dr. Thomas Bode

Prof. Dr. Thomas Bode

Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Email: bode@kanzlei.law

Vincent Trautmann

Vincent Trautmann

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei

Email: trautmann@kanzlei.law

Neueste Beiträge

Bewertungen auf ProvenExpert

Kontakt

BUSE HERZ GRUNST
Rechtsanwälte PartG mbB

Bahnhofstraße 17
12555 Berlin
Telefon: +49 30 513 026 82
Telefax: +49 30 51 30 48 59
Mail: kontakt@kanzlei.law

Weitere Standorte:

Kurfürstendamm 11
10719 Berlin
Telefon: +49 30 513 026 82
Telefax: +49 30 51 30 48 59
Mail: kontakt@kanzlei.law

Alter Wall 32
20457 Hamburg
Telefon: +49 40 809 031 9013
Fax: +49 40 809 031 9150
Mail: kontakt@kanzlei.law

Antonienstraße 1
80802 München
Telefon: +49 89 74055200
Fax: +49 89 740552050
Mail: kontakt@kanzlei.law