Cannabis
Symbolbild (Foto: © Arman Zhenikeyev – stock.adobe.com)

Cannabis-Legalisierung – Die neuen Eckpunkte

13.04.2023 | Strafrecht

Auf einer Pressekonferenz stellten Karl Lauterbach und Cem Özdemir die neuen Eckpunkte zur Cannabis-Legalisierung vor.

Mithilfe eines 2-Säulen-Modells soll die Umsetzung nun schrittweise auf den Weg gebracht werden. Auf der Pressekonferenz wird klar, eine umfassende Legalisierung muss in kleineren Schritten erfolgen als zunächst angedacht war. Mit den neuen Ansätzen reagiert die Koalition auf Bedenken der EU-Kommission.


Hier einmal die wichtigsten Fragen und Antworten:

Aus den neuesten Erläuterungen zur Cannabis-Legalisierung ergibt sich, dass ein Eigenanbau mit bis zu drei Pflanzen für Privatpersonen möglich sein soll. Darüber hinaus sollen bis zu 25 Gramm pro Person für den Eigenbedarf in sogenannten „Cannabis-Clubs“ erworben werden können.

Nähere Informationen zum aktuellen Stand hinsichtlich der Bedeutung der Menge von Betäubungsmitteln auf die Strafbarkeit finden Sie hier.

Wird Cannabis frei in Läden erhältlich sein?

Einen freien Verkauf in lizenzierten Geschäften, wie er ursprünglich geplant war, wird es zunächst nicht geben. Stattdessen sollen zunächst befristete und wissenschaftlich begleitete Modellversuche eine erforderliche Vor-Auswertung verschiedener Faktoren ermöglichen. Der Verkauf in Apotheken oder lizenzierten Verkaufsstellen könnte bei positiven Ergebnissen der Studien anschließend folgen.

Wann wird Cannabis legal? Wann kommt ein neuer Gesetzesentwurf zur Legalisierung von Cannabis?

Der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der ersten Säule wird noch im April erwartet. Cannabiskonsum könnte demnach noch 2023 legal werden. Nach der Sommerpause soll sich dann intensiv mit der Umsetzung der zweiten Säule befasst werden. Darüber hinaus ergeben die ersten Einschätzungen, dass die anberaumten Modellversuche mindestens 5 Jahre der Datenerhebung und -auswertung erfordern werden.

Was sieht das 2-Säulen-Modell zur Cannabis-Legalisierung genau vor?

Die Umsetzung der Legalisierung von Cannabis soll in mehreren Schritten, mehreren Säulen erfolgen.

Die 1. Säule – Nicht-Kommerzieller Eigenanbau durch Cannabis-Clubs

Die erste Säule des neuen Vorhabens soll für Erwachsene (Personen über 18 Jahren) die Möglichkeit schaffen, sich legal mit Cannabis versorgen zu können. Angedacht sind dafür nicht-gewinnorientierte Vereinigungen, sogenannte „Cannabis-Clubs“ mit bis zu 500 Mitgliedern. Das innerhalb der Vereine angebaute Cannabis soll dann zum Eigenkonsum an Mitglieder abgegeben werden können. Auch Samen und Stecklinge sollen dort erhältlich sein. Qualität, Menge und Vorgaben zum Schutz der Jugend sollen dabei durch die Landesregierungen kontrolliert werden.

Dazu, ob nach der aktuell noch geltenden Gesetzeslage das Einkaufen von Setzlingen ein strafbarer Handel mit Betäubungsmittel sein kann, finden Sie hier nähere Informationen.

Wie viel Cannabis soll pro Person erlaubt sein? Cannabis U18?

Pro Person können 25 Gramm und pro Monat maximal 50 Gramm Cannabis erworben werden. Für Menschen, die zwar über 18, jedoch unter 21 Jahren sind, ist eine Maximalmenge von 30 Gramm pro Monat vorgesehen. Für Menschen unter 18 Jahren bleibt der Konsum demnach verboten. Weiter sollen verbindliche Präventionsprogramme ins Leben gerufen werden, um einen besseren Kinder- und Jugendschutz zu gewährleisten.

Die 2. Säule – Regionale Modellvorhaben

Modellversuche, die zeitlich und räumlich begrenzt sowie wissenschaftlich begleitet werden sollen, bilden die Zweiten Säule des neuen Vorhabens. Ziel dieser länger währenden Studien soll es sein, den Aufbau von kommerziellen Lieferketten zu ermöglichen. Hierzu soll zunächst ein sicherer und von staatlicher Seite kontrollierbarer Cannabis-Anbau erfolgen. Nach voraussichtlich fünf Jahren sollen die regionalen Modellversuche final ausgewertet werden.

Grünes Licht aus Brüssel?

Die Ampel-Koalition möchte hierdurch erreichen, eine wissenschaftlich basierte „präventionsorientierte Cannabispolitik“ zu ermöglichen, die auch in Europa Unterstützung finden kann. Gesamtziel sei weiterhin eine Produktion, ein Vertrieb und eine Abgabe, die zukünftig mindestens bundesweit nach kommerziellem Maßstab erfolgen könne. Die bisherigen Eckpunkte drohten aufgrund von Verstößen gegen europarechtliche und internationalrechtliche Vorgaben, nicht den gewünschten Erfolg zu versprechen. Der jetzt geplante Entwurf wurde deshalb in Rücksprache mit der Europäischen Kommission auf den Weg gebracht. Die Umsetzung der Zweiten Säule soll nach der Sommerpause beginnen.

Wird es Amnestien geben? Können Strafen aufgrund von Cannabis nachträglich erlassen werden?

In der Pressekonferenz wurde bestätigt, dass es sogenannte Amnestien geben wird. Strafen, beispielsweise aufgrund von Besitz von Cannabis, könnten so erlassen werden. Zu verkehrsspezifischen Umständen wurde sich noch nicht eindeutig geäußert. Für Konsequenzen, die aufgrund einer Gefährdung der Verkehrssicherheit verhängt wurden (z.B. Entzug der Fahrerlaubnis), dürften nach den Erläuterungen jedoch keine Amnestien zu erwarten sein. Beim Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr unter Drogeneinfluss kommen regelmäßig insbesondere Strafen wegen Trunkenheit im Verkehr oder wegen Gefährdung des Straßenverkehrs  in Betracht.

Für eine Einschätzung, ob Ihr konkreter Fall von den Amnestien betroffen sein könnte, kontaktieren Sie einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an uns. Gerne beraten wir Sie telefonisch oder an einem unserer Kanzleistandorte in Berlin.

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