Collage: ©Dietmar Schmidt
Einstellung der Staatsanwaltschaft Essen beim Vorwurf Verstoß gegen das Waffengesetz
Bearbeiter: Vincent Trautmann
Rechtsgebiet: Strafbarkeiten nach dem Waffengesetz
Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO
Wo? Staatsanwaltschaft Essen
Mitgehangen, mitgefangen?
Wie leicht man Beschuldigter eines Strafverfahrens wird, zeigt der Fall unserer Mandantin. Nachdem ihr Mann eine nach dem Waffengesetz erlaubnispflichtige Waffe online erworben und zum freien Kauf angeboten hatte, stellte ein Kaufinteressent Strafanzeige.
Was war geschehen?
Der Mann unserer Mandantin hatte das Gewehr über den gemeinsamen Account der Eheleute inseriert. Dies führte zu der Annahme der Staatsanwaltschaft, dass es sich um eine gemeinschaftlich begangene Straftat nach dem Waffengesetz handeln könnte.
Klarstellung des Geschehens und Beseitigung des Vorwurfs durch den Anwalt für Strafrecht
Nachdem die Mandantin uns beauftragt hatte, stellten wir die Sachlage umgehend richtig. Somit wurde unmissverständlich klar, dass hier eine Strafverfolgung gegen Unschuldige betrieben wird.
Zeitnah erfolgte die Einstellung des Verfahrens und der „böse Spuk“ für unsere Mandantin fand ein jähes Ende.
Unsere zuständigen Anwälte im
Strafrecht
Benjamin Grunst
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)
Email: [email protected]
Michael Voltz
angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München
Email: [email protected]
Prof. Dr. Thomas Bode
Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Email: [email protected]