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Einstellung der Staatsanwaltschaft Lübeck beim Ausspähen von Daten und Erpressung im Urlaubshotel

15.03.2024 | Strafrecht

Bearbeiter: Benjamin Grunst
Rechtsgebiet: Ausspähen von Daten und Erpressung
Ergebnis: Einstellung gegen Auflage
Wo? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lübeck

Urlaub, wie er nicht werden sollte. Hausdurchsuchung im Hotelzimmer an der Ostsee

mit dem Vorwurf der Erpressung und dem Ausspähen von Daten. Der Urlaub konnte nicht gerettet werden, aber das Verfahren wurde ohne Schuldfeststellung eingestellt.

Einstellung trotz Vorwurf des Ausspähens von Daten und Erpressung

Wenn man sich Zugang zu Netzwerken und Daten verschafft, helfen auch keine guten Motive. Unser Mandant wollte einem Luxushotel Sicherheitslücken aufzeigen und verschaffte sich Zugang zu deren Netzwerksystem. Die Offenlegung gegenüber der Hotelleitung verlief jedoch weniger harmonisch. Im Ergebnis begann ein Strafverfahren und alle elektronischen Geräte des Mandanten wurden beschlagnahmt.

Verteidigung der Beschlagnahme kann den Grund für Erfolg bieten

Wir griffen hier zunächst die Beschlagnahme und die Durchsuchung an, um möglichst schnell die Ermittlungsakte zu erhalten. Die umfangreiche Schutzschrift gegen die Beschlagnahme bewegte die Staatsanwaltschaft zur schnellen Beendigung des Verfahrens. Es drohte hier viel Aufwand für die Behörden, da wir einige rechtliche Sollbruchstellen attackieren konnten. Im Ergebnis hat der Mandant alle Geräte im Wert von mehr als 10.000 € wieder zurück und das Verfahren ist ohne Folgen für das Führungszeugnis eingestellt.

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Sören Grigutsch

Fachanwalt für Strafrecht

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RA David Herz

Michael Voltz

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München

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Prof.Dr. Thomas Bode

Prof. Dr. Thomas Bode

Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht

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Vincent Trautmann

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei

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