Einstellung der Staatsanwaltschaft Lübeck beim Ausspähen von Daten und Erpressung im Urlaubshotel
Rechtsgebiet: Ausspähen von Daten und Erpressung
Ergebnis: Einstellung gegen Auflage
Wo? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lübeck
mit dem Vorwurf der Erpressung und dem Ausspähen von Daten. Der Urlaub konnte nicht gerettet werden, aber das Verfahren wurde ohne Schuldfeststellung eingestellt.
Einstellung trotz Vorwurf des Ausspähens von Daten und Erpressung
Wenn man sich Zugang zu Netzwerken und Daten verschafft, helfen auch keine guten Motive. Unser Mandant wollte einem Luxushotel Sicherheitslücken aufzeigen und verschaffte sich Zugang zu deren Netzwerksystem. Die Offenlegung gegenüber der Hotelleitung verlief jedoch weniger harmonisch. Im Ergebnis begann ein Strafverfahren und alle elektronischen Geräte des Mandanten wurden beschlagnahmt.
Verteidigung der Beschlagnahme kann den Grund für Erfolg bieten
Wir griffen hier zunächst die Beschlagnahme und die Durchsuchung an, um möglichst schnell die Ermittlungsakte zu erhalten. Die umfangreiche Schutzschrift gegen die Beschlagnahme bewegte die Staatsanwaltschaft zur schnellen Beendigung des Verfahrens. Es drohte hier viel Aufwand für die Behörden, da wir einige rechtliche Sollbruchstellen attackieren konnten. Im Ergebnis hat der Mandant alle Geräte im Wert von mehr als 10.000 € wieder zurück und das Verfahren ist ohne Folgen für das Führungszeugnis eingestellt.
Unsere zuständigen Anwälte im
Strafrecht
Benjamin Grunst
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)
Email: [email protected]
Michael Voltz
angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München
Email: [email protected]
Prof. Dr. Thomas Bode
Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Email: [email protected]